Freitag, 29. Juni 2012

TOTAL Typ G 6/S Bj. 1958 Sonderedition weiß/grau

TOTAL G 6/S 1958
Hersteller: TOTAL (TOTAL KG Foerstner & Co. Ladenburg/Neckar)
DIN TROCKEN 6
Typ: G 6/S
Baujahr: 1958
Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibmittelpatrone
Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
Gewicht des gefüllten Geräts: 11 kg

Geschichte
Ein seltener Feuerlöscher in weiß, der damals speziell in Krankenhäusern verwendet wurde. Die weiße Lackierung passte sehr gut zu den weiß getünchten Wänden, wodurch die sterile Atmosphäre eines Krankenhauses gewahrt werden sollte. Ebenfalls angepasst an diese Anforderungen ist das Siebdruckbild in grau. Darauf legte TOTAL stets großen Wert, da die Siebdruckbilder aller weißen bzw. beigen Feuerlöscher in dezenten Farben gehalten wurden (in den 1950er Jahren auch beige/gold). Andere Hersteller wie z.B. die die GLORIA-WERKE behielten bei den weißen Löschern in den 1950er und frühen 1960er Jahren die üblichen grün-goldenen Aufdrucke bei und kehrten ab Mitte der 1960er Jahre die Farben einfach um, sodass der Feuerlöscher zwar weiß, aber dafür das Siebdruckbild knallrot war.
Dieser Feuerlöscher vom Typ G 6/S ist im Gegensatz zu den sehr verbreiteten P 6-Typen eher selten. Besonders zu erwähnen wäre die innenliegende Treibgaspatrone, da TOTAL eigentlich bis in die 1980er Jahre hinein fast ausschließlich Pulverlöscher mit außenliegenden Treibgasflaschen produzierte. Des Weiteren verfügt dieser Feuerlöscher nicht wie sonst bei TOTAL üblich über einen seitlichen, anklappbaren Tragegriff sondern über einen starren Tragbügel. Als durchaus modern zu beurteilen für diese Zeit ist die leichte Löschpistole aus Kunststoff, welche im Gegensatz zu den massiven Pistolen aus Gusseisen eine Gewichtsreduzierung des Geräts von mindestens 1 kg bot. Ein weiteres Merkmal von Fortschrittlichkeit stellt die Befüllung mit ABC-Pulver und die Schlauchführung dar. Bei den herkömmlichen TOTAL P 6-Typen ist der Schlauch am Behälterdeckel angebracht, wodurch diese Geräte nach oben und zur Seite hin sehr sperrig werden. Die rückwärtige Anbringung des Schlauches im unteren Bereich des Behälters sorgt bei diesem Gerät für recht kompakte Abmessungen und ermöglicht die Unterbringung in Nischen. Ein sehr seltenes Sammlerstück im Topzustand, welches allein in rot schon schwer zu beschaffen wäre.

Text: © C. Müller
Bild: © Andreas

Donnerstag, 28. Juni 2012

Brandschutz in der Urlaubszeit

Ein Feuer wird dann gefährlich, wenn es im Verborgenden schwelt und nicht rechtzeitig bemerkt wird. Diese Gefahr ist gerade in der Urlaubszeit gegeben, denn in klassischen Urlaubsmonaten wie Juli und August sind viele Häuser und Wohnungen für längere Zeit unbewohnt, da ihre Eigentümer und Mieter fern der Heimat ihren wohlverdienten und lang herbeigesehnten Jahresurlaub verbringen. Auch wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte hin und wieder nach dem Rechten schauen, bleiben die Gebäude die meiste Zeit sich selbst überlassen und in den wenigsten Fällen ist jemand zur Stelle, der einen ausbrechenden Brand rechtzeitig entdeckt und bekämpft.
Natürlich kommt es auch abseits der Urlaubszeit immer wieder zu verheerenden Bränden, die hohe Sachschäden verursachen, Existenzen vernichten und im schlimmsten Fall auch Menschenleben fordern. Obwohl die Ursache solcher Schadenfeuer sehr verschieden sein kann, haben viele von ihnen dennoch etwas gemeinsam: Sie brechen dann aus, wenn Hausbewohner schlafen und Firmengebäude nicht besetzt sind - nachts.
Wenn also niemand da ist, der einen Brand rechtzeitig entdeckt ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, die richtige Vorsorge zu treffen. Die getroffenen Maßnahmen sollen die Gefahr, dass ein Feuer ausbricht, so weit wie möglich minimieren und für den Fall, dass es doch brennt, den Brand möglichst lange auf seinen eigentlichen Herd begrenzen und ihm nicht unnötig Nahrung bieten.

Umsicht vor der Abfahrt
Sie hat bestimmt vielen schon die Hinfahrt oder gar den kompletten Urlaub verdorben, diese quälende Ungewissheit darüber, ob die Kaffeemaschine auch wirklich ausgeschaltet ist. Damit in brandschutztechnischer Hinsicht im wahrsten Sinne des Wortes nichts anbrennt, sollten alle Geräte mit Ausnahme von Kühlschrank und anderen unbendingt nötigen Verbrauchern ausgeschaltet werden - vor allem solche, die Hitze erzeugen! Zudem sollten direkt vor der Abfahrt keine Geräte eingeschaltet werden, welche sonst üblicherweise nicht, nur selten oder zu anderen Tageszeiten benutzt werden. Da hier die tägliche Routine fehlt, bleiben solche Geräte auch gern schonmal an.Wer ganz sicher gehen will, dass er auch nichts vergessen hat, macht sich am besten eine Liste, welche Punkt für Punkt vor Abfahrt kontrolliert und abgehakt wird.

Netzstecker ziehen
Ein Großteil von Bränden in privaten Haushalten geht auf überhitzte elektrische Geräte oder Kurzschlüsse zurück. Um diese Gefahr so weit wie möglich zu minimieren, sollte bei allen elektrischen Geräten, die nicht benötigt werden (z.B. Fernseher, PC, Kaffeemaschine, Lampen etc.) der Netzstecker gezogen werden. So geht von diesen Geräten keine Gefahr mehr aus, auch bei einem Blitzschlag nicht. Apropos Blitz: Solltet Ihr über einen Kabelanschluss verfügen, muss auch dieses Kabel gezogen werden!

Fenster und Türen schließen
Schließt alle Fenster und Türen. Auf Kipp stehende Fenster bergen insofern ein Risiko, als dass durch was auch immer verursacht ein Funken oder ähnliches den Weg ins Innere findet und dort Schaden anrichtet. Außerdem bieten geöffnete Fenster und Türen Brandstiftern eine hervorragende Möglichkeit, ihr zerstörerisches Werk zu verrichten. Schließt also Fenster und Türen sorgfältig - auch Garagen-, Hinter- und Kellertüren. Achtet darauf, dass auch nichts leicht brennbares (z.B. Gartenpolster, Holz, Pappe) für jedermann zugänglich im Außenbereich lagert. Ebenfalls sollte nichts leicht entzündliches auf Balkonen gelagert werden.
Soweit vorhanden solltet Ihr auch alle Türen innerhalb des Hauses / der Wohnung schließen. Sollte in irgend einem Raum ein Feuer ausbrechen, breiten sich Flammen, Hitze und Rauch nicht sofort im ganzen Gebäude aus, sondern werden längere Zeit auf den eigentlichen Brandherd begrenzt oder verlöschen je nach brennbarem Inhalt des Raumes sogar von selbst wieder.

Brennbare Flüssigkeiten sicher lagern
In jedem Haushalt befinden sich unmengen von leicht entzündlichen Flüssigkeiten, angefangen von Körperpflegeprodukten wie Deodorant und Haarspray über Reiniger wie Spiritus und Waschbenzin bis hin zu Lacken, Farben, Heizöl oder Reservebenzin.
Allein wegen der Ausdünstungen und der extremen Feuergefährlichkeit gehören solche Dinge wie Benzin, Lacke und Lösungsmittel generell nicht in die Wohnräume - auch nicht in den Keller. Lagert es besser außerhalb des Hauses in der Garage oder im Gartenhaus, wenn es dort im Sommer nicht zu warm wird. Nur geringe Mengen lagern! Alle anderen Produkte sollten fest verschlossen an einem kühlen, dunklen Ort (Bade- oder Putzmittelschrank, Keller) gelagert werden, auf keinen Fall an Orten, wo sie direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Nachbarn und Bekannte informieren 
Es kann nie schaden, wenn hin und wieder jemand nach dem Rechten schaut - und sei es nur der Nachbar von der gegenüberliegenden Straßenseite. Informiert daher Nachbarn, Freunde und Bekannte über Eure Abwesenheit und sollten sie dann z.B eine Rauchfahne bei Euch entdecken wissen Sie sofort, dass Ihr nicht bloß grillt. Hinterlegt einer Person am besten einen Schlüssel.

© C. Müller 

Mittwoch, 27. Juni 2012

AKO Typ P 12 Gi Bj. 1971

AKO P 12 Gi 1971
Hersteller: AKO
DIN PULVER 12
Typ: P 12 Gi
Baujahr: 1971
Bauart: PG 12 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibmittelpatrone
Inhalt: 12 kg ABC-Pulver
Gewicht des gefüllten Geräts: 18 kg

Geschichte:
Die Abteilung Feuerschutz der Firma AKO gibt es, im Gegensatz zur AKO GmbH selbst, schon lange nicht mehr - vermutlich seit den 1970ern, denn diese Ausführung der AKO-Feuerlöscher ist die letzte die ich kenne. Am Rande sei bemerkt, dass in den 1950er und 1960er Jahren die Firmen AKO und WERNER in irgendeiner Art und Weise zusammengehört haben müssen, da die Firmenanschrift die gleiche war. Auf welche Weise, weiß ich allerdings (noch) nicht, werde aber, wenn ich Informationen habe, diese hier nachtragen.
Charakteristisch für dieses und das Vorgängermodell ist der waagerecht angschweißte Handgriff an der Behälterseite. Vergleichbare Geräte anderer Hersteller (z.B. der GLORIA P 12 G aus den späten 1960ern) besaßen einen nach oben hin, ca. 45° abgewinkelten Handgriff - mit dem Effekt, dass der Löscher beim Anheben nicht so weit nach unten ausschwenkt. Die sehr ausgeprägte Rundung des Schlauches bei diesem Modell kommt dadurch zu Stande, dass AKO für die 6- und 12 kg-Geräte die gleiche Schlauchlänge und auch die gleiche Position für die Schlauchhalterung benutzte. Die für die frühen 1970er von Form und Material her eher ungewöhnliche y-förmige Löschpistole aus Metall trägt auch ihren Teil dazu bei. Verwendung fanden die AKO-Feuerlöscher vornehmlich in Handel und Industrie und waren eher selten in privaten Haushalten anzutreffen. Am weitesten verbreitet waren sie im Raum Köln, nahe ihrer Produktionsstädte in Opladen, und bei in Köln ansässigen Unternhemen. Wer sich noch erinnern kann: Jede Filiale der Kölner Kaufhauskette "KAUFHALLE" - ebenfalls seit 2007 Geschichte - war mit AKO-Feuerlöschern ausgerüstet und hin und wieder hat man sie auch in Filialen von EDEKA und COOP gefunden. Aus der Öffentlichkeit sind diese Feuerlöscher aufgrund ihres Alters längst verschwunden und auch sonst sind sie nur noch schwer zu finden.
Ein schönes und rares Sammlerstück in hervorragendem Zustand.
Danke Olaf!

© C. Müller  

Sonntag, 10. Juni 2012

Halonlöscher

    Als Halonlöscher werden diejenigen Feuerlöscher bezeichnet, in welchen halogenierte Kohlenwasserstoffe als Löschmittel zum Einsatz kamen. Im Laufe ihres 80-jährigen Bestehens von 1914-1994 änderten sich die Halongemische, sodass ziemlich genau nacheinander Tetra (Halon 1400), Bromchlormethan (Halon 1011) und Bromchlordifluormethan (Halon 1211) als Löschmittel zum Einsatz kamen. Bromtrifluormethan (Halon 1301) wurde ebenfalls als Feuerlöschmittel eingesetzt, jedoch nur in stationären Anlagen und nicht in Handfeuerlöschern. Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf Feuerlöscher aus Westdeutschland, da in der DDR andere Halone wie z.B. Mischungen mit Methylbromid oder Dibromtetrafluorethan (Halon 2402) in Verbindung mit Kohlendioxid in sog. Kolon-Löschern verwendet wurden. Auf die Besonderheiten der DDR-Halonlöscher wird an anderer Stelle noch einmal gesondert eingegangen.
    Eigentlich nennt man nur die mit Halon 1211 befüllten Feuerlöscher Halonlöscher. Die mit Tetrachlorkohlenstoff befüllten Feuerlöscher werden in der Regel als Tetralöscher und die mit Bromchlormethan befüllten als CB- oder Bromid-Löscher bezeichnet.

    Das Löschmittel Halon
    Halon 1211
    Als halogenierte Kohlenwasserstoffe oder Halogenkohlenwasserstoffe werden Kohlenwasserstoffe bezeichnet, bei denen mindestens ein Wasserstoffatom durch eines der Halogene Fluor, Chlor, Brom oder Iod ersetzt wurde.
    Es gibt unterschiedliche Gruppen von Halogenkohlenwasserstoffen, von denen für unsere Zwecke lediglich die aliphatischen Halogenkohlenwasserstoffe von Bedeutung sind. Sie lassen sich in Halogenalkane, Halogenalkene und Halogenaromaten einteilen. In Bezug auf ihre Verwendung als Löschmittel sind von diesen drei Untergruppen nur die Halogenalkane von Belang. Bekannte Halogenalkane sind zum Beispiel Chloroform (Narkosemittel), Hexachlorcyclohexan (Insektizid Lindan) sowie eben auch die Löschmittel Tetrachlorkohlenstoff, Bromchlormethan, Bromchlordifluormethan und Bromtrifluormethan. Anhand der Tatsache, dass ein starkes Narkosemittel, ein hochgiftiges Insektizit und die Feuerlöschmittel alle aus der gleichen Stoffgruppe kommen, lässt sich bereits erahnen, dass die Halone selbst sowie auch ihre Anwendung alles andere als gesund war, zumal sie sich durch ihre hohe Stabilität und ihren lipophilen Charakter in der Fettschicht von Mensch und Tier anreichern. Doch dazu später mehr.
    Da vor allem das zuletzt verwendete Halon 1211 im hohen Maße die Ozonschicht angreift, sind Bereitstellung, Produktion, Vertrieb und Wartung von Halonlöschern in Deutschland seit dem 1. Januar 1994 verboten. Für teilhalogenierte Fluor-Brom-Kohlenwasserstoffe (HFBKW) war das Ausstiegsdatum der 1. Januar 1996. Seit dem Jahr 2000 dürfen in ganz Europa Halone nur in solchen Anwendungsbereichen verwendet werden, die im Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 als kritische Verwendungszwecke aufgelistet und damit zugelassen sind. Ein Beispiel wäre die zivile und militärische Luftfahrt, wo Halone in stationären Anlagen an den Triebwerken und in Handfeuerlöschern im Inneraum mitgeführt werden.

    Löschwirkung der Halone
    Die Löschwirkung der Halone beruht auf dem Antikatalytischen Löscheffekt, d.h., die Verbrennungsreaktion wird auf chemischem Wege gestört. Unter Hitzeeinwirkung spalten die Halone freie Radikale ab, welche sich anstelle des zur Verbrennung nötigen Sauerstoffs an das Brandgut anheften und so die Reaktion schlagartig zum Erliegen bringen.

    Tetralöscher
    GLORIA Tetralöscher
    In Tetralöschern kam Tetrachlorkohlenstoff (chem. CCL4 – auch Tetra, Tetrachlormethan, Kohlenstofftetrachlorid) als Löschmittel zum Einsatz. Tertrachlorkohlenstoff ist eine chemische Verbindung aus der Reihe der Chlorkohlenwasserstoffe, bei der alle Wasserstoffatome (H) des Methans (CH4) durch Chloratome (Cl) substituiert, also ersetzt worden sind.
    Tetrachlorkohlenstoff ist eine farblose, stark lichtbrechende, süßlich riechende, nicht brennbare, hochgiftige Flüssigkeit mit einem Schmelzpunkt von −23 °C und einem Siedepunkt von 76,7 °C. Es ist nicht mit Wasser mischbar, dafür aber sehr gut mit Ethanol, Ether oder Benzin. Da es hervorragend Fette, Öle und Harze löst, kam es früher auch in großen Mengen in chemischen Reinigungen zum Einsatz.
    Die Firma MINIMAX hatte im Jahre 1914 in Zusammenarbeit mit den Firmen Hoechst und Junkers einen 2-Liter und ein 6-Liter Löscher erfolgreich testen lassen und daher gilt das Jahr 1914 als Geburtsstunde der Tetralöscher in Deutschland. Unter Druck gesetzt wurden diese frühen Exemplare nach dem gleichen Prinzip wie MINIMAX´ berühmte Spitztüten, indem sie mit einem unten am Löscher angebrachten Schlagknopf auf den Boden gestoßen wurden. Hierbei zerstörte ein Druckstift eine im Behälterinneren befindliche Glastube mit Schwefelsäure und Natron. Das Vermischen der beiden Chemikalien erzeugte dann den nötigen Betriebsdruck. Durch Betätigen des Drehventils konnte das Löschmittel dann ausgestoßen werden.
    Die ersten Tetra-Löscher mit einem Druckluftpolster (Dauerdrucklöscher) wurden ca. 1925 von der Firma WINTRICH entwickelt. Bis Mitte der 1920er Jahre wurden bereits knapp 1 Mio Tetralöscher in Umlauf gebracht, obwohl die außerordentliche Giftigkeit des Löschmittels von vorn herein bekannt war. Auslöser für diesen Boom war die schnell wachsende Motorisierung und die daraus resultierenden, immer häufiger werdenden Benzinbrände. Regelmäßig gingen Werkstätten, Tankstellen sowie natürlich auch Autos in Flammen auf und es gab damals kein besseres und günstigeres Löschmittel als Tetra. Doch so gut diese Löscher auch löschten – sie waren tödlich giftig. Die Wirkung der Tetra-Dämpfe in Reinform auf den Menschen hängt von der Konzentration ab. Niedrige Konzentrationen führen zu Unwohlsein, Schwindel und Sinnesstörungen sowie bei häufigerer Exposition zu Organschäden, welche in der Regel tödlich enden. Hohe Konzentrationen führen dagegen sofort zu Bewusstlosigkeit, Koma und Tod. Bei sachgemäßer Benutzung der Tetralöscher zum Ablöschen eines Brandes entstehen weitere giftige Gase. Unter Hitzeeinwirkung zersetzt sich Tetrachlorkohlenstoff unter anderem zu Phosgen, ein Giftgas, welches im Ersten Weltkrieg traurige Berühmtheit erlangte. Vorbote des Giftgases ist Salzsäuregas, welches einen starken Hustenreiz auslöst. Dieses stark reizende, ätzende und ebenfalls giftige Pyrolysegas zwang den Löschenden zum Verlassen des Brandherdes - meistens vor dem Einatmen einer tödlichen Menge Phosgen. Es gab jedoch viele Todesfälle bei der unsachgemäßen Benutzung der Tetralöscher, z. B. zu Reinigungszwecken oder zur Vernichtung von Ungeziefer. Auch sonst ist Tetrachlorkohlenstoff hochgradig umweltschädigend und wirkt tödlich auf alle Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Zudem steht es seit längerer Zeit unter dem Verdacht, krebserregend zu sein. Von der krebserregenden Wirkung wusste man damals noch nicht, von der Giftigkeit aber wie gesagt schon. Der erste Schritt zur Sicherheit erfolgte 1923 durch einen sogenannten “Tetra-Ausschuss”. Dieser legte fest, dass die Maximalgröße der Tetralöscher auf immer noch unglaubliche 6 Liter Inhalt pro Gerät beschränkt bleiben muss – eine Giftmenge, mit der man zig Menschen hätte töten können. Die gängisten Größen der Tetra-Löscher waren fortan Geräte mit 0,5l, 0,8l, 1l, 2l, 4l und 6l Inhalt. Das Aussehen der Tetralöscher hat sich bis zu ihrem endgültigen Verbot im Jahre 1964* nur wenig verändert. Nach der Einführung des Druckluftpolsters 1925 verschwand lediglich der Schlagknopf an der Unterseite. Da die Tetralöscher seit nunmehr 50 Jahren vom Markt verschwunden sind, sind sie sehr rar geworden. In der Öffentlichkeit sieht man sie gar nicht mehr, aber dafür vereinzelt in Auktionshäusern (ebay) oder bei der Entrümpelung alter Gebäude. Gewarnt seien an dieser Stelle alle diejenigen, die einen Tetralöscher zu Dekozwecken erwerben möchten! Vor allem bei ebay sieht man immer wieder Anbieter, die gefüllte Geräte verkaufen – meistens nichts wissend über den gefährlichen Inhalt. Hin und wieder liest man auch “Ich hab den Löscher entleert…” oder “Ich habe den Löscher ausprobiert und er geht noch…”. Ein Albtraum! Aufgrund der Giftigkeit des Tetras ist in jedem Falle davon abzuraten, einen solchen Löscher im gefüllten Zustand zu erwerben! Wer einen solchen Löscher kauft oder verkauft macht sich übrigens auch strafbar, da der Handel bzw. das Inverkehrbringen von Tetrachlorkohlenstoff verboten ist! Tauchen solche Geräte bei Entrümpelungen oder in alten Gebäuden auf, sind sie in der Regel noch gefüllt und sollten daher nur mit größter Vorsicht behandelt und schon gar nicht ausprobiert werden! Wenn sie als Dekoration dienen sollen, dann müssen sie in jedem Falle fachgerecht entleert werden. Wenn nicht, müssen sie als Sondermüll entsorgt werden, was unter Umständen eine Gebühr kostet (pauschal pro Liter oder pro Gerät).

    *Hersteller wie z.B. TOTAL haben die Produktion von Tetralöschern bereits 1957 eingestellt.
      
    Bromchlormethanlöscher
    GLORIA CB-Löscher
    Beim Bromchlormethan (CH2BrCl, auch Chlorbrommethan, CB oder fälschlich Bromid) wurden im Gegensatz zum Tetrachlorkohlenstoff nur zwei der vier Wasserstoffatome des Methans substituiert - eines durch Brom und das andere durch Chlor. Bereits Ende der 1930er Jahre wurde die Substanz erfolgreich als Feuerlöschmittel für Marine und Luftwaffe getestet und anstelle von Tetra in die gleichen Behälter mit Druckluftpolster und Drehventil gefüllt. Das in den CB-Löschern verwendete Bromchlormethan bot gegenüber den Tetralöschern den Vorteil, dass es weit weniger toxisch war als Tetra und dadurch viel sicherer in der Anwendung für die Besatzungen von Flugzeugen und Schiffen, deren Ausweichmöglichkeiten doch sehr beschränkt waren. Dennoch barg es Gefahren für Mensch und Umwelt. Auf Mensch und Tier hat Bromchlormethan in Reinform eine narkotische Wirkung, die bei hohen Konzentrationen auch zum Tod führen kann. Außerdem steht Bromchlormethan ebenso wie Tetrachlorkohlenstoff in Verdacht, krebserregend zu sein. Im Löscheinsatz (ab 400°C) zersetzt es sich unter anderem in die giftigen Gase Chlorwasserstoff und Bromwasserstoff und stellte somit immer noch eine Gefährdung für den Löschenden dar. Zum Schluss ist noch die stark ozonschädigende Wirkung zu nennen.
    Die CB-Löscher verschwanden in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ebenfalls aufgrund ihrer Giftigkeit und Umweltschädlichkeit vom Markt. Heutzutage tauchen die CB-Löscher aus westdeutscher Produktion (GLORIA, MINIMAX, BAVARIA etc.) nur als kleine Vergaserbrand-Löscher mit 0,2l Inhalt auf. Dies lässt die Vermutung zu, dass es sie in gar keinen anderen Größen mehr gegeben hat - ob aus Umweltschutzgründen oder anderen Umständen bleibt dabei Spekulation. Wenn jemand mit so einem Objekt liebäugelt, z.B. zur originalgetreuen  Ausstattung seines Oldtimers (bei vielen VW gehörten die Löscher zur Ausstattungund), der sei auch hier vor gefüllten Geräten gewarnt. CB ist nicht so giftig wie Tetra, aber es reicht dennoch für ernste Gesundheits- und Umweltschäden. Gefüllte Geräte fachgerecht entleeren lassen und nicht ausprobieren. Das Mitführen solcher gefüllten Löscher in Fahrzeugen ist übrigens auch verboten und kostet Strafe.

    Halonlöscher
    GLORIA Halonlöscher
    Anfang der 1970er Jahre kam ein neues Löschmittel auf Basis von halogenierten Kohlenwasserstoffen auf den Markt – das Halon 1211 (CBrClF2 – Bromchlordifluormethan), welches unter anderem auch als Kältemittel Freon 12B1 in Kühlschränken zum Einsatz kam. Hier wurden drei der vier Wasserstoffatome des Methans ersetzt, und zwar durch jeweils ein Brom- und ein Chloratom sowie durch zwei Fluoratome. Halon 1211 stellte eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den CB-Löschern dar, denn es war nochmals um einiges weniger toxisch als sein Vorgänger. Die Löschgase waren zwar immer noch giftig, jedoch war es mit diesen Löschern um einiges schwerer, sich damit aus Versehen in ernsthafte Lebensgafahr zu bringen. Die Halonlöscher waren nach wie vor Dauerdrucklöscher, doch änderte sich ihr Aussehen und sie wurden auch wieder mit verschiedenen Füllmengen angeboten. Bis zum Ende der 1970er ähnelten die kleinen Geräte den 1,5 kg- bzw. ab 1977 den 2kg Kohlensäure-Gaslöschern mit Pistolengriff und Zughebelarmatur - Ab 1978 waren diese Geräte dann überwiegend als Autolöscher mit Druckhebelarmatur, ähnlich dem GLORIA PG 2 SPX ausgebildet. Ab etwa 1980 gab es auch wieder Geräte mit 6 kg Füllmenge, welche mit einer schweren Druckhebelarmatur ausgerüstet waren und über einen Schlauch mit einer charakteristischen Düse verfügten. Diese unterschied sie stets und auf den ersten Blick von teilweise gleich aussehenden Pulverlöschern (z.B. GLORIA HA 6 V vs. GLORIA PA 6 GD). Die gängisten Größen waren Löscher mit 2kg, 4kg und 6kg Halon 1211. Obwohl die Anwendung von Halon 1211 für den Löschenden wesentlich sicherer war als die von Tetra und Halon 1011, blieb die extreme Umweltgefährlichkeit bestehen. Halon 1211 hatte eine derart schädliche Wirkung auf die Ozonschicht, dass es schnell als Ozon-Killer in Verruf kam. Im Jahre 1994 wurden im Zuge der am 01.08.1991 in Kraft getretenen FCKW-Halon-Verbotsordnung die Herstellung, der Vertrieb, die Instandhaltung und der Besitz von Halon-Feuerlöschern deutschlandweit verboten. Hierauf verschwanden sie wegen groß angelegter Einziehungsmaßnahmen fast schlagartig und komplett vom Markt. Auch bei ebay sind sie nur sehr sehr selten anzutreffen. Die wenigen Exemplare, die hin und wieder auftauchen sind heiß begehrt und werden dementsprechend teuer gehandelt. Zum einen sind es wieder Autoliebhaber, die ihren Mercedes (W124 und W126 - die Vorgänger /8, W123 und W116 hatten stets MINIMAX PU 1 an Bord) oder BMW (E32, W34, E36) wieder originalgetreu herrichten wollen, andererseits auch viele Freizeit-Kapitäne, die so einen Feuerlöscher gern auf ihrem Boot hätten. Aber Vorsicht: In Deutschland sind das Mitführen gefüllter Halonlöscher und auch deren Verwendung im Ernstfall (!) verboten. Wer damit erwischt wird, zahlt dicke Strafen.

    Fest steht, dass die halogenierten Kohlenwasserstoffe in Form von Tetra, CB und Halon 1211 die besten und wirkungsvollsten Löschmittel gegen reine Flammenbrände der Brandklassen B und C waren. Bis heute konnte kein würdiger Ersatz gefunden werden, welcher auch nur annähernd so effektiv löscht. Die Geschichte hat jedoch gezeigt, dass die halogenierten Kohlenwasserstoffe aufgrund ihrer Giftigkeit und Umweltschädlichkeit kein fester Bestandteil im breit angelegten Sicherheitsdenken werden konnten und die Belange der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes am Ende im Vordergrund standen und diese Löscher nach exakt 80 Jahren aufhörten zu existieren.
    Freilich: Das Tetra- und CB-Löscher aufgrund ihrer Giftigkeit verboten worden sind, war eine gute und auch richtige Entscheidung. Etwas kontrovers ist jedoch das Verbot der Halon 1211-Feuerlöscher. Es ist zwar wissenschaftlich eindeutig bewiesen worden, dass sie in hohem Maße die Ozonschicht schädigen - das jedoch nur, wenn sie in Betrieb gesetzt werden und das Löschgas in die Atmosphäre gelangt. Allein an dieser Tatsache gemessen wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, diese Geräte weiter für den Brandschutz vorzuhalten, da das Halon 1211 im Prinzip erst dann die Ozonschicht schädigt, wenn es den Behälter verlässt. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, wie viel davon beim Produktionsprozess daneben geht und was beim Tausch der Füllung mit der Altfüllung passiert. Das Halon 1211 kann so gesehen selbst nicht schlecht werden, doch da es vor allem in Verbindung mit Wasser (Luftfeuchtigkeit) korrosiv wirkt, wurde bei den Feuerlöschern von Zeit zu Zeit eine Behälterinnenkontrolle nötig, wofür sie entleert werden mussten. Ob das Halon einfach abgeblasen oder aufgefangen wurde, weiß ich wie gesagt nicht. Es wird vermutlich aber dennoch eher an solchen Begleitumständen gelegen haben, dass die Halonlöscher verschwanden und nicht an den Löschern selbst. Außerdem wäre das Halon 1211 - da nun auch keine Kühlschränke mehr damit befüllt wurden - vermutlich so teuer geworden, dass die Bereithaltung von Halonlöschern unwirtschaftlich geworden wäre.

    Weitere Informationen speziell zum Halon 1211 findet Ihr in diesem Artikel:
    Halon 1211 - vom Wundermittel zum Problemstoff

    © C. Müller 

    Donnerstag, 7. Juni 2012

    GLORIA Pi 12 G Bj. 1962

    GLORIA Pi 12 G 1962
    Hersteller: GLORIA-WERKE
    DIN TROCKEN 12
    Typ: Pi 12 G
    Bauart: PG 12 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibmittelpatrone
    Baujahr: 1962
    Inhalt: 12 kg ABC-Pulver
    Gewicht des gefüllten Geräts: 20 kg


    Geschichte
    Dieser GLORIA Typ Pi 12 G ist mit dem Baujahr 1962 einer der letzten Vertreter der ersten Serie, welcher noch alle typischen Merkmale der späten 1950er und frühen 1960er zeigt - vom aufwendigen und mit liebevollen Details versehenen Aufdruck bis zum Metall-Handgriff in Hammerschlag-Optik. Die zweite Serie, welche 1962/63 eingeführt wurde, war technisch absolut gleich, jedoch schon wesentlich schlichter in der Gestaltung. Die geschwungenen Formen des Aufdrucks blieben zwar erhalten, doch war es kein mehrfarbiger Aufkleber mehr, sondern bereits ein weißer Siebdruck.
    Anfang der 1960er gehörte der GLORIA Typ Pi zu den fortschrittlichsten Löschern auf dem Markt. Er war durch eine innenliegende Treibmittelpatrone und die rückwärtigen Schlauchführung platzsparend und komfortabel zu bedienen sowie durch die damals noch relativ selten verwendete ABC-Pulverfüllung auch für Brände von Feststoffen geeignet und somit ein echtes Allroundtalent. Wegen seiner Füllmenge von 12 kg und des hohen Preises dürfte dieser Feuerlöscher weniger in Privathaushalten, als vielmehr in Industrie, Handel und Gewerbe zu finden gewesen sein - z.B. in großen, weitläufigen Lagerhallen mit viel brennbarem Lagergut wie Papier, Holz und dergleichen oder dort, wo große Gefahr durch einen Brand bestand und unbedingt genug Löschmittel vorhanden sein musste.
    Ein schöner, originaler und sehr gut erhaltenes Sammlerstück, was heutzutage vor allem in diesem Zustand nicht mehr oft zu finden ist.

    Was diesen Lölscher aber wirklich einzigartig macht ist die Tatsache, dass es sich hier um einen mit "modifiziertem" Aufdruck handelt. Wer genau hinsieht, bemerkt, dass das "G" in der Typenbezeichnung "Pi 12 G" per Hand nachgemalt worden ist. Unten, in dem zweiten gelben Balken stehen die Brandklassen A, B, C, E - was auch der Leistung eines Pi 12 G entspricht. Doch, ein sicheres Zeichen dafür, dass es sich ursprünglich doch um den Aufdruck eines Typ Pi 12 mit normaler BC-Pulverfüllung handelt ist, dass der bei ABC-Pulverlöschern dieser Zeit obligatorische Zusatz zum Verhalten bei Reifenbränden* fehlt. Dass es diesen Zusatz bereits in dieser frühen Zeit gegeben hat, beweist der Typ Pi 6 G aus dem Jahre 1961 - hier ist der Zusatz vorhanden.
    Hier wurde also nicht der Typ falsch draufgedruckt, sondern es wurde vermutlich ein Pi 12 G in Auftrag gegeben und es war kein passender aufdruck vorhanden. Diese alten Bilder wurden in Wasser eingeweicht und aufgeklebt, und wenn keins mehr da war, dann war eben keins mehr da! Also musste man sich anders behelfen - so wie in diesem Falle. Solche Modifikationen bedurften IMMER der persönlichen Zustimmung des Firmenleiters Heinrich Schulte-Frankenfeld, wie ich aus Fachkreisen weiß. Sensationell und wirklich einzigartig!

    *Der Zusatz lautet wie folgt:

    Bei Reifenbränden!
    Mit weichen Pulverstößen Flammen und Glut ablöschen. Pulverreserve zum Nachlöschen bei Wiederentflammen sichern. Sodann vorbereitete Demontage des Rades durchführen.

    © C. Müller 

    Montag, 4. Juni 2012

    Hausexplosion in Bielefeld - Ist wirklich normales Feuerwerk schuld?

    Am Sonntag, 03. Juni 2012, erschütterten in den Nachmittagsstunden mehrere Explosionen den Bielfelder Stadtteil Schildesche. Urasache: Ein privates Feuerwerklager ist in die Luft geflogen.
    Viele fragen sich jetzt sicherlich, da es in den Medien so verbreitet wird, ob es sich dabei um handelsübliches Feuerwerk gehandelt haben könnte, welches jede Person ab 18 Jahren zum Jahresende im Handel erwerben kann. Ich bin zwar kein wirklicher Experte auf diesem Gebiet, kenne mich aber dennoch ein wenig damit aus. Daher ist es für mich klar, dass das, was dort in dem Anbau explodierte, mit Sicherheit kein handelsübliches Silvesterfeuerwerk war. Normale Feuerwerkskörper, die zu Silvster in den Handel gebracht werden, sind nicht massenxplosionsfähig. Das bedeutet, dass z.B. ein Gebinde Super Böller II mit einem Inhalt von vier Knallkörpern nicht als ganzes explodiert und dabei schon gar nicht das Vierfache der Sprengkraft eines Knallkörpers entfaltet. Vielmehr explodieren sie nacheinander - jeder für sich allein und die Anzahl der Knallkörper spielt dabei keine Rolle. Zum anderen befindet sich in Silvesterfeuerwerk, auch in Raketen, im Vergleich zu anderen Sprengstoffen relativ harmloses Schwarzpulver, dessen Zerstörungskraft ziemlich gering ist. Nein, was dort explodierte, kann kein Silvesterfeuerwerk gewesen sein.
    Zur Erinnerung: Am 13. Mai 2000 explodierte im niederländischen Enschede die S.E. Fireworks und strich dabei den Stadteil Roombeek von der Landkarte. 23 Menschen starben bei dem Unglück, 947 wurden zum Teil schwer verletzt. Auch hier wurde zunächst angenommen, dass es sich um einen Betrieb handele, der handelsübliches Silvesterfeuerwerk herstellt - das tat er unter anderem auch, denn ich selbst habe im Dezember 1997 in Arnheim Böller der S.E. Fireworks gekauft. Dass dort jedoch auch Pyrotechnik größeren Kalibers produziert und überaus gefährlicher Sprengstoff in viel zu großen Mengen unter sehr fragwürdigen Sicherheitsbestimmungen gelagert wurde, wusste niemand - weder Anwohner, Behörden noch Feuerwehr.
    Nimmt man nun die Informationen hinzu, dass der Hauseigentümer, welcher die Explosion in Bielefeld scheinbar verursacht hat, schon erfolgreich an mehreren Profifeuerwerken mitgewirkt hat, drängt sich doch auch hier der leise Verdacht auf, dass die Umstände die gleichen waren, wie in Enschede - Gott sei Dank in nur viel kleinerem Umfang.

    © C. Müller

    Sonntag, 3. Juni 2012

    Berliner Flughafen - Mangelhafter Brandschutz lässt Eröffnung platzen

    Die automatische Brandschutzanlage im neuen Berliner Flughafen ist ihrer Art die Größte der Welt und sorgt mit 50.000 Sprinklerköpfen, 16.000 Brandmeldern und über 1.000 Rauchgasklappen für ein hohes Maß an Sicherheit, so die Berliner Morgenpost. Für die Sicherheit ist jedoch nur gesorgt, wenn die Anlage auch funktioniert...
    Dies tut sie allerdings nicht, zumindest nicht so, wie der TÜV es gerne sehen würde und so ist die Eröffnung des modernen Superflughafens an diesem auch in Berlin regnerischen 03. Juni 2012 buchstäblich in Wasser gefallen. Abgesagt - und das aus gutem Grund: So war die Anlage weder in allen Einzelheiten geprüft, noch als Ganzes getestet worden. Besonders schwerwiegend: Auch die Entrauchungsanlage wurde vom TÜV nicht genehmigt! Das jedoch gerade eine solche Anlage von besonderer Wichtigkeit in Bereichen ist, in denen viele Menschen zusammenkommen, hat die Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen vom 11. April 1996 auf traurige Art gezeigt: Hier starben 17 Menschen an giftigen Rauchgasen, welche sich anstatt abgesaugt zu werden über die Belüftungsanlage verteilten. BER sorgt so für Negativschlagzeilen und macht den 03. Juni 2012 zu einem ziemlich peinlichen Tag für die Verantwortlichen. Ein zweiter Anlauf ist im März 2013 geplant - doch auch das ist nicht sicher.


    © C. Müller



    GLORIA Typ P 6 Bj. 1960

    GLORIA P 6 1960*
    Hersteller: GLORIA-WERKE
    DIN TROCKEN 6
    Typ: P 6
    Bauart: P 6 H - Aufladelöscher mit außenliegender Treibmittelflasche
    Inhalt: 6 kg BC-Pulver
    Gewicht des gefüllten Geräts: 11 kg

    Bedienung:
    Dieses Gerät verfügt über keinerlei Sicherungseinrichtungen gegen unbeabsichtigte Betätigung. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch Aufdrehen des Ventielrades, was bei diesem Löscher tatsächlich erst an der Brandstelle geschehen sollte, da ihm neben einer Sicherung auch eine Unterbrechungseinrichtung fehlt. Wenn also das Kohlendioxid in den Löschmittelbehälter strömt, tritt gleichzeitig schon Löschpulver aus der rückwärtigen (und auf diesem Foto nicht sichtbaren) Düse am Behälterdeckel. Um das Löschpulver auf den Brandherd zu bringen, muss dieser Löscher am obenliegenden Griff und an der Behälterunterseite in schräger Position gehalten werden, was schnell zu Ermüdungserscheinungen in den Armen führt und auch die Zielgenauigkeit beeinträchtigt. Ein dosiertes bzw. stoßweises Ausbringen des Löschpulvers ist nicht möglich, da der Löscher nicht abstellbar ist - sein Löschmittel also so lange versprüht, bis er restlos leer ist.

    Geschichte:
    Dieser Löscher ist die erste Ausführung der bis heute erhältlichen P/PS-Serie und trägt den typischen und aufwendig gestalteten Druck der frühen 1960er Jahre. Sein Vorgänger ähnelte ihm im Aufbau, trug jedoch noch nicht diese Typenbezeichnung und lief einfach unter DIN TROCKEN 6. In dieser frühen Zeit produzierten die GLORIA-WERKE noch keine verhältnismäßig günstigen Dauerdrucklöscher mit Pulverfüllung (diese kamen erst in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre auf), weswegen dieser Typ nicht nur in Handel, Gewerbe und Industrie zu finden gewesen sein dürfte, sondern eben auch in privaten Haushalten neben dem Heizöllagerraum. Durch seine damals weit verbreitete BC-Pulverfüllung war er nur für Bereiche geeignet, in welchen besondere Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten bestanden (z.B. Tankstellen, Autoreparaturwerkstätten und dergleichen).
    Ein schönes und seltenes Stück, welches sich bis auf ein paar Kratzer im tadellosen Zustand befindet.

    * Den Behälter habe ich in 04.2013 durch einen vom 11.02.1962 ausgetauscht, da dieser keine Beschädigungen im Schriftbild hat. Das Aussehen und die Ausführung ist jedoch mit dem von 1960 absolut identisch.

    © Bild C. Müller
    © Text C. Müller




    Freitag, 1. Juni 2012

    Vorsicht! Waldbrandgefahr

    Bei schönem Wetter sind viele Menschen dazu geneigt, ihre Freizeit unter freiem Himmel zu verbringen. Schnell den Rucksack gepackt und ab zum Baggersee – oder in die freie Natur. Wälder, Naturschutzgebiete sowie Heide- und Moorlandschaften sind mindestens genauso beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele wie überfüllte Freibäder und Baggerseen. Wer keine Lust hat, nass zu werden oder nicht den ganzen Tag faul in der Sonne liegen will, der bewegt sich eben in die Natur und genießt das schöne Wetter auf Waldwanderwegen, in trockenen Flussbetten und abgelegenen Ausflugslokalen. Doch die Konstellation “sonnig und warm”, worunter die meisten Menschen eben  “schönes Wetter” verstehen, lässt nicht nur die Laune steigen sondern auch die Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Durch länger anhaltende Trockenhheit verdunstet allmählich die Feuchtigkeit aus Boden und Pflanzen, weswegen Ausflügler besonders in und in der Nähe von Wäldern größte Vorsicht walten lassen müssen.

    Brände in der Natur sind gefährlich, da sie schnell außer Kontrolle geraten und in den meisten Fällen mehr als genug Nahrung finden. Sie entstehen oft in Trockenperioden und sind durch ihre äußerst hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier. Besonders gefährlich sind Waldbrände, welche in der Regel drei Stufen durchlaufen, bis sie durch den Menschen nicht mehr beherrschbar sind. Sie beginnen als Lauffeuer am Boden, welches noch verhältnismäßig gut bekämpft werden kann, obwohl sich die Brandzone großflächig vorwärts bewegt und dabei von allem, was sich am Boden befindet (z.B. Bodenbewuchs, Laub und abgefallene Äste), genährt wird. Lauffeuer können sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen und als Steppen- oder Buschfeuer auch unbewaldete Zonen überspringen.
    Lässt man einem solchen Lauffeuer allzu lange freie Hand, wird es gefährlich: Nun kann es in bewaldeten Gebieten in einer zweiten Phase auf Baumkronen überspringen und sich zu einem sog. Wipfelfeuer ausweiten. Haben die Flammen erstmal auf höhere Bereiche der Vegetation übergegriffen, geht das Wipfelfeuer schnell in einen Total- bzw. Flächenbrand über, welcher allein von Menschenhand nicht mehr gelöscht werden kann.

    Ursachen
    Weltweit sind nur 4% der Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag oder vulkanische Aktivitäten zurückzuführen und da liegt der Gedanke gar nicht so fern, dass die übrigen 96% wohl durch Menschenhand zu Stande kommen, was leider tatsächlich auch so ist. Neben vorsätzlicher Brandstiftung geht dabei ein ganz erheblicher Teil auf Fahrlässigkeit zurück. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, die nicht richtig abgelöschte Glut eines (wilden) Lagerfeuers oder auch der heiße Kat eines Autos können in windeseile ein Feuer entfachen, welches sich sehr schnell zu einem gefährlichen Gras- oder auch Waldbrand entwickeln kann. Um gleich einem alten Irrglauben den Wind aus den Segeln zu nehmen: Glasflaschen und Scherben können kein Feuer verursachen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Krümmung das Sonnenlicht nicht auf einen Punkt bündeln können. Hierfür wären schon eine Lupe oder das Objektiv einer Kamera nötig.

    Gefahrenindizes und Warnstufen beachten
    Wenn man sich dazu entschließt, einen Ausflug in die freie Natur zu unternehmen, dann sollten vor allem bei schon länger anhaltener Trockenheit sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden (www.dwd.de/waldbrand).

    Die abgebildeten Karten stammen vom 28. Mai 2012 und spiegeln deutlich die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit der letzten Tage wider.

    Zur Erläuterung:
    Warnstufe 1: xxxxx Keine Gefahr
    Warnstufe 2: xxxxx Geringe Gefahr
    Warnstufe 3: xxxxx Mittlere Gefahr
    Warnstufe 4: xxxxx Hohe Gefahr
    Warnstufe 5: xxxxx Sehr hohe Gefahr

    In ganz Deutschland wurde bezüglich der Waldbrandgefahr die Warnstufe 3 ausgerufen, in Teilen von Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sogar die Stufen 4 und 5. Der Grasland-Feuerindex liegt fast bundesweit auf hohem Niveau bei Stufe 4.
    Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr! Die Berechnung der Brandgefährdung erfolgt mit dem sog. M-68-Modell. Dieses wurde vor etwa 40 Jahren in der DDR eingeführt und gilt auch heute noch als sehr zuverlässig. Hierbei werden zunächst tägliche Messungen von Temperatur, relativer Luftfeuchte, Niederschlag und Luftbewegung durchgeführt. In einem zweiten Schritt werden diese Messergebnisse mit örtlichen Daten wie Baumbestand (Nadelhölzer, Laubbäume), Bodenfeuchte, Morgentau etc. in Zusammenhang gebracht und ergeben anhand einer vorgegebenen Skala eine ziemlich genaue Einschätzung der Brandgefahr.
    Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr und umso umsichtiger müssen sich sich die Ausflügler verhalten! Nach der internationelen 5-stufigen Skala gelten (in Wäldern) folgende Verhaltensregeln*

    Stufe 1: Keine Einschränkungen und auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

    Stufe 2: Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.

    Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
    Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar. Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt und auch keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten mehr ausgebracht werden.Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

    Stufe 3: Das Verbrennen von Sägeabfällen und Reisig ist verboten. Etwaige Genehmigungen werden ungültig.

    Stufe 4: Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern. Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht mehr verlassen. Ab Stufe 4 können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern bereits gesperrt sein.

    Stufe 5: Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, um die notwendigsten Arbeiten durchzuführen.
    Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungs- behörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

    *Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch für die höheren Stufen. Diese Verbote und Einschränkungen beziehen sich größenteils auf Waldbesitzer und Waldarbeiter.

    Wer im Vorfeld keine Möglichkeit hat, sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren, kann die aktuelle Warnlage auch anhand von Warntafeln direkt vor Ort in Erfahrung bringen. Diese Warntafeln befinden sich an öffentlichen Zugängen zu Wäldern sowie auch vielfach in den Wäldern selbst, meistens an touristischen Einrichtungen und Wanderwegen. Sie informieren den Besucher über die aktuelle Waldbrandgefahr in dem Waldstück, welches er betreten möchte bzw. in welchem er sich bereits befindet. Die abgebildete Warntafel zeigt “Höchste Waldbrandgefahr” (Stufe 5) an, was bedeutet, dass der Wald nicht betreten werden darf. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Auflug schon zu informieren, da man sonst eventuell umsonst losgefahren sein könnte, wenn der Wald wie in diesem Falle für Besucher gesperrt ist. 



    Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden
    Um nicht plötzlich als Verursacher eines Waldbrandes dazustehen, gibt es einige wenige, aber wichtige Verhaltensregeln, welche unbedingt beachtet werden sollten.

    Parken nur auf dafür ausgewiesenen Flächen
    Bei der Anreise mit dem Auto sollten Besucher zunächst wissen, dass das Parken im Wald ausnahmslos verboten und nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen am Waldrand gestattet ist. Einerseits müssen Zufahrten und Wege ständig passierbar sein, z.B. von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen, und andererseits können die Katalysatoren von Autos im Wald sehr schnell ein Feuer verursachen. Die Betriebstemperatur eines Kats beträgt (auch schon nach kurzer Fahrt!) rund 900° C und das reicht allemal aus, um unter dem Auto befindliche Gräser, Nadeln oder Laub in Brand zu setzen. Als Parkplatz ausgewiesene Flächen sind dementsprechend von Bewuchs befreit und meistens mit Schotter bedeckt, asphaltiert oder gepflastert. Sollte das Parken wegen Waldbrandgefahr am Wald verboten sein, muss dieses Verbot unbedingt beachtet und der Waldrand unverzüglich verlassen werden!

    Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten
    In Wäldern ist das Rauchen entweder ganzjährig oder zumindest vom 01. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten – egal welche Waldbrandwarnstufe gerade besteht. Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand. Ein durchaus sinnvolles Verbot, da die viele fahrlässig verursachte Waldbrände auf achtlos weggeworfene Zigarettenkippen zurückzuführen sind. Dieses Verbot sollte unbedingt beachtet werden, da Ausflügler, die dagegen verstoßen, zum einen leichtfertig ihr eigenes Leben und das anderer Touristen aufs Spiel setzen und zum anderen richtig zur Kasse gebeten werden können. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland, Warnlage etc. zwischen 100 und 50.000 Euro. Gleiches gilt selbstverständlich auch für jegliche Art von Feuer und offenem Licht. In den oben aufgeführten Waldbrandwarnstufen ist zwar zu lesen, das unter bestimmten Umständen Holzschnitt usw. verbrannt werden darf, aber selbstverständlich nicht von Besuchern sondern ausschließlich von Waldbesitzern und Forstangestellten! Nachtwanderungen dürfen nur mit batteriebetrieben Taschenlampen und nicht mit Fackeln, Kerzen oder Petroleumlampen unternommen werden! Ein Grill oder ein Lagerfeuer darf wenn überhaupt nur an extra dafür ausgewiesenen Plätzen betrieben werden, welche sich abseits des Waldes befinden! Ein Grillfeuer im Wald bzw. weniger als 100 m vom Waldrand entfernt anzulegen, zu unterhalten oder mit sich zu führen ist wie das Rauchen grundsätzlich verboten. Sollte sich in ausreichendem Abstand ein ausgewiesener Grillplatz befinden, ist auf die Windrichtung zu achten und Funkenflug zu vermeiden. Vor dem Verlassen des Grillplatzes muss sicher gestellt werden, dass sämtliche Glut vollständig erloschen ist! Am besten eine Flasche Leitungswasser zum Ablöschet der Glutreste mitführen.

    Brenglaswirkung beachten
    Vorsicht beim Mitführen von Kameras, denn ihre Objektive sind ebenso wie Ferngläser und Lupen sehr wohl dazu in der Lage, das Sonnenlicht auf einen Punkt zu bündeln und dadurch einen Brand zu verursachen. Darüber machen sich viele Ausflügler überhaupt keine Gedanken, wenn sie sich irgendwo hinsetzen zum Verschnaufen und die Kamera neben sich legen. Ich hab mir vorher ehrlich gesagt auch keine Gedanken darüber gemacht, bis ich von jemandem hörte, der mit seinem Kameraobjektiv zwar keinen Waldbrand verursacht, aber immerhin ein schönes Loch in seine Kameratasche gebrannt hat. Deshalb sollten bei einer kleinen Verschnaufpause oder beim Picknick Kameras, Fotoapparate, Ferngläser und ähnliches nicht direkt in die Sonne gelegt, sondern in die Tasche gepackt werden. Dann kann nichts passieren. Nebenbei wird dann auch nichts dreckig, es tritt keiner drauf und es geht auch nichts verloren.

    Wege nicht verlassen
    Bei einem Besuch im Wald sollten die befestigten Wald- und Wanderwege nicht verlassen werden. In vielen Wäldern ist das Verlassen dieser Wege ohnehin verboten, bei höheren Waldbrandwarnstufen generell. Der Grund ist ganz einfach: Zum Einen bestehen die befestigten Wege aus Erde, Kies und ähnlichem und sind dadurch wesentlich weniger brandgefährlich als das Unterholz. Das Gebot, die Wege nicht zu verlassen ist also eine weitere Vorsichtsmaßnahme. Jemand, der durchs trockene Unterholz spaziert kann wesentlich leichter einen Waldbrand verursachen als jemand, der über einen Waldweg geht.
    Zum anderen ist das Verbot, bei hoher Waldbrandgefahr die Wege zu verlassen, eine wichtige Schutzmaßnahme für die Besucher! Bei dieser Warnlage kann im Wald jederzeit ein Feuer ausbrechen und wenn man sich dann irgendwo im Unterholz verstiegen hat, wirds gefährlich. Abseits der Wege kommt man nur langsam vorwärts und die Verletzungsgefahr ist auch ungleich höher als auf einem festen Weg. Wird man in so einer Situation von einem Feuer überrascht, kann man nicht so schnell flüchten oder man verletzt sich bei dem Versuch wohlmöglich noch dabei, sodass man gar nicht mehr vorankommt.

    Bei hohen Warnstufen Wälder meiden
    Wenn die höchste Waldbrandwarnstufe ( xx5xx) ausgegeben wurde, ist das Betreten des Waldes verboten! Sollte man sich bereits im Wald befinden und auf eine Warntafel aufmerksam werden, welche die höchste Waldbrandwarnstufe anzeigt, ist unverzüglich und auf kürzestem Wege der Rückzug anzutreten! Wer einen Wald betritt oder sich in einem Wald befindet, in dem die höchste Waldbrandwarnstufe gilt, spielt mit seinem Leben und wird darüber hinaus rechtlich dafür belangt. Auch wenn die zweithöchste Warnstufe ( xx4xx) ausgegeben wurde, sollte man sich ernsthafte Gedanken darüber machen, von einem Besuch im Wald abzusehen. Es ist zwar bei dieser Warnlage nicht grundsätzlich verboten, sich im Wald aufzuhalten, aber es können bereits Einrichtungen für Besucher gesperrt sein, was die Freude und die Möglichkeiten des Besuches einschränkt. Außerdem ist hierbei zu bedenken, dass man mit Sicherheit nicht allein im Wald unterwegs ist. Auch wenn man sich selbst korrekt verhält, weiß man nie, was andere Besucher in ein paar hundert Metern Entfernung so treiben.

    Richtiges Verhalten bei Waldbränden
    Wenn man sich in einem bereits brennenden Wald befindet stellt sich die Frage: “Sofort die Flucht ergreifen oder selbst einen Löschversuch unternehmen?” Um die Frage richtig zu beantworten ist die Tatsache entscheidend, in welchem Stadium sich der Waldbrand befindet und ob man allein unterwegs ist oder mit mehreren Personen. Sollte man bei einem Ausflug in den Wald in der Nähe ein kleines Brandnest entdecken oder eine kleine Rauchfahne sehen, könnte ein Löschversuch mit eigenen Mitteln erfolgreich sein. Zu bedenken ist jedoch, dass in den Wäldern keine Brandschutzeinrichtungen installiert sind. Es sind in der Regel weder Hydranten, Wasserbehälter, Schläuche, Feuerpatschen noch Feuerlöscher vorhanden. Man muss sich  also darüber im Klaren sein, dass außer den Sachen, die man selbst dabei hat, keine anderen Hilfsmittel zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen! Um erfolgreich sein zu können, muss sich die Brandfläche auf jeden Fall noch am Boden befinden und darf nur so groß sein, dass das Feuer mit den Schuhen ausgetreten oder mit im Umfeld liegendem Sand oder Erde erstickt werden kann. Je mehr Leute dabei helfen, desto besser. Auch wenn es so scheint, dass der Brand gelöscht ist, muss dennoch in jedem Falle die Feuerwehr alarmiert werden!
    Es ist sicherlich löblich, ein kleines Feuer im Keim zu ersticken, bevor sich ein gefährliches Schadenfeuer daraus entwickelt, aber: es ist auch verdammt gefährlich! Viele Menschen, darunter auch erfahrene Feuerwehrleute, wurden schon vom Feuer eingekreist und sind dabei ums Leben gekommen. Im Zweifelsfall ist es immer die richtige Entscheidung, die Flucht zu ergreifen! Die Bodenfeuer können sich rasant vergrößern und dann vernebelt einem starker Rauch Sicht und Sinne und im Nu ist man vom Feuer eingeschlossen. Die sofortige Flucht sollte in jedem falle angetreten werden, wenn:
    • es bereits an mehreren Stellen brennt
    • starker Brandgeruch wahrnehmbar ist
    • in der Ferne eine starke Rauchentwicklung und/oder Feuerschein zu erkennen ist
    • die Umgebung bereits verraucht ist
    Diese Anzeichen sprechen schon für ein größeres Feuer, bei dem man selbst ohnehin nichts mehr ausrichten kann! Hier ist das einzig Richtige, den Wald unverzüglich und auf dem direkten Weg zu verlassen! Hierbei gilt es zu beachten:
    • den Wald in entgegengesetzter Richtung zum Feuer verlassen!
    • auf den befestigten Wegen bleiben (sie führen sicher aus dem Wald heraus) und niemals Abkürungen durchs Unterholz nehmen!
    • andere Besucher zu warnen und sie daran zu hindern, weiter in richtung feuer zu gehen
    • hilflosen und verletzten Personen dabei zu helfen, sich aus der Gefahrenzone zu entfernen!
    Auch dieser Brand muss selbstverständlich sofort gemeldet werden, obwohl er wahrscheinlich schon durch Kameras, Feuertürme oder andere Personen gemeldet worden ist!

    © C. Müller