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Dienstag, 17. März 2020

Die private Vorsorge in Krisenzeiten

Ganz Deutschland befindet sich durch das CORONA-Virus seit dem 13. März 2020 in einem bis Dato nie dagewesenem Ausnahmezustand. Die Schulpflicht wurde aufgehoben, Schulen, Kitas, kulturelle Einrichtungen, Sportstätten, Bars und Kneipen sind geschlossen, die Bundesliga setzt aus - kurz: Das öffentliche und wirtschaftliche Leben steht weitgehend still - Shutdown! Um die Ausbreitung des Virus wirksam zu verlangsamen, wird es durch die Unvernunft diverser Personen sicherlich noch zu einer Ausgangssperre kommen aber auch so ist es eine völlig neue Situation und man kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht genau einschätzen, welche weitere Maßnahmen noch getroffen werden könnten und wie lange dieser Zustand letztendlich bestehen bleibt. In solchen Situationen ist es natürlich ratsam, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass irgendetwas einmal nicht sofort zur Verfügung steht.
Am wichtigsten scheint dabei das Klopapier zu sein... schnell nochmal ohne Rüksicht auf die anderen 20 Packungen kaufen. Klar - wer vorhat, wochenlang Nudeln, Mehl und Konserven zu fressen, der wird sicherlich mehr Rollen verscheißen als jemand, der sich sinnvolle Nahrungsmittelvorräte anlegt. Sowas Beklopptes! Ehrlich, dass man drei bis vier Geschäfte anfahren muss, um seine ganz normalen Besorgungen zu machen - und dann trotzdem kein Klopapier und geriebenen Gouda bekommt! Da kann ich mich echt drüber ärgern!
So - zurück zum Thema: Was Ihr an Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs braucht, das wisst Ihr natürlich selbst am besten. Wenn man sich die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe so durchliest, sollte man neben Fressalien (und Bier!) individuelle Medikamente, Schmerztabletten, Fiebersaft Verbandmaterial und dergleichen, Pampers, Tierfutter sowie sonstige, auf die Mitglieder der Familie abgestimmte Dinge auf Halde haben. Weiterhin wird dazu geraten, Batterien, Taschenlampen, Kerzen, sowie autarke Kochgelegenheiten wie Camping-Gaskocher vorzuhalten.
Auch das Thema Brandschutz steht auf der Liste mit folgenden Punkten:

  1. Keller und Dachboden entrümpeln
  2. Feuerlöscher
  3. Löschspray
  4. Rauchmelder
  5. Garten- oder Autowaschschlauch
  6. Behälter für Löschwasser
  7. Wassereimer
  8. Kübelspritze oder Einstellspritze
Die Punkte 1, 6, 7 und 8 stammen aus dem Entrümpelungsparagraphen des Luftschutzgesetzes von 1935 und ich hoffe doch mal stark, dass die Weltmächte sich soweit im Griff haben, dass man sich auf Luftangriffe nicht mehr vorbereiten muss! Natürlich - wer in einer stark hochwassergefährdeten Region wohnt, sollte den Keller möglichst leer haben, um den Schaden im Falle einer Überflutung so gering wie möglich zu halten. Im Falle von Gewittern und einem Einschlag in den Dachstuhl wirkt es sich natürlich ebenfalls günstig auf den Folgebrand aus, je weniger Gerümpel auf dem Dachboden ist, was Zunder bietet. Aber das sind eher so allgemeine Sachen, die denke ich auch außerhalb von Katastrophenfällen hin und wieder mal kontrolliert werden sollten.
Punkt 3 ist völliger Schrott, der in keiner Lebenslage zu empfehlen und gebrauchen ist und Punkt 5 hilft in der Regel auch nur präventiv an heißen und trockenen Sommertagen. Bei entsprechender Witterung sollte man sich ohnehin zweimal überlegen, ob man im Garten den Holzkohlegrill anschmeißt oder nicht. In jedem Falle sollte man dann passendes Equipment zur Hand haben, was sich am effektivsten durch den Gartenschlauch erweitern lässt. Und eine Einstellspritze gehört auch zum Luftschutz... das gibt es doch schon lange nicht mehr sowas.
Das, was Ihr braucht, ist ein wirksamer Feuerlöscher - vorzugsweise 6 l Schaum - und natürlich die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder. Damit seid Ihr sowohl in Krisenzeiten, sowie auch im normalen Alltag bestens ausgerüstet.

Ansonsten: Wascht Eure Hände und vermeidet jeglichen unnötigen sozialen Kontakt.

Bleibt gesund

Euer Chris

©. Menzel 17.03.2020

Sonntag, 19. August 2012

Der richtige Feuerlöscher für zu Hause


CO2- und Schaumlöscher
Jedes Jahr kommen bei Wohnungsbränden hunderte Menschen ums Leben, tausende werden verletzt und die Sachschäden gehen in den mehrstelligen Millionenbereich. Trotz dieser alarmierenden Zahlen sind Privatleute gesetzlich immer noch nicht dazu verpflichtet, einen Feuerlöscher vorzuhalten - es sei denn, sie betreiben eine Ölheizung. Wer mit Öl heizt und dieses in großen Tanks vorrätig hält, muss ab 1000 l einen geeigneten Feuerlöscher von mindestens 6 kg Inhalt installieren und betriebsbereit halten, ab 5000 l muss ein 12 kg-Löscher an die Wand. In der Regel werden bei Ölheizungen immer noch Pulverlöscher vorgehalten.
Doch bei den aktuellen Ölpreisen, welche voraussichtlich auf hohem Niveau bleiben und wegen den sonstigen, mit dem Öl verbundenen Unannehmlichkeiten sind Ölheizungen heutzutage größtenteils nur noch dort vorhanden, wo es keine andere Möglichkeit zum Heizen gibt - etwa deshalb, weil kein Gasanschluss gelegt werden kann. Die Zahlen der Privathaushalte, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Feuerlöscher vorzuhalten, sind also seit Jahren schon rückläufig. Zudem halten Besitzer von Ölheizungen zwar wie ihnen geheißen einen Feuerlöscher vor, lassen diesen jedoch nicht prüfen. Ich spreche aus Erfahrung, denn ich erhielt Anfang bis Mitte der 1990er Jahre viele Feuerlöscher für meine Sammlung, welche aus alten Heizungskellern stammten und bei der Umrüstung von Öl auf Gas "überflüssig" wurden. Diese Geräte sind beim Bau des Hauses bzw. bei der Installation der Heizungsanlage angebracht, aber schließlich sich selbst überlassen worden. So erhielt ich dann viele Feuerlöscher aus den 1960er und 1970er Jahren, welche dementsprechend 25 bis 35 Jahre nicht geprüft worden waren und im Ernstfall wegen Druckverlust, verklumpten Pulver oder Behälterschäden (Rost) mit ziemlicher Sicherheit versagt hätten.
Diese kurze Anekdote zeigt, dass auch wenn der Gesetzgeber die Vorhaltung eines Feuerlöschers in Privathaushalten fordert, dieser noch lange nicht funktionieren bzw. einsatzbereit sein muss. Vielmehr wird sich mit solch alten und unbrauchbaren Gurken in eine trügerische Sicherheit gewogen oder es herrscht die Vorstellung vor, dass im Falle eines entstehenden Brandes ein Eimer Wasser ausreiche. Dies ist jedoch eine gefährliche Fehleinschätzung von Verlauf und Ausbreitungsgeschwindigkeit eines Feuers. Ein Brand kann nur in seiner Entstehungsphase wirkungsvoll bekämpft werden und das am sichersten mit einem Feuerlöscher!
Wer nun überlegt, sich einen Feuerlöscher zu kaufen, der findet hier ein paar Tipps und Anregungen, die ihm die Wahl oder die Überlegung möglicherweise erleichtern.

Der Sinn eines Feuerlöschers
Für viele ist der Kauf eines Feuerlöschers ein unnötiger Posten auf der Ausgabenliste und das Thema "Brandschutz" wird generell gern belächelt - meistens mit einem Verweis auf den erwähnten Eimer Wasser oder die Feuerwehr. Dass ein Eimer Wasser in den meisten Fällen eben nicht ausreicht, wurde schon kurz angesprochen und begründet sich folgendermaßen: Wenn irgendwo im Wohnbereich ein Feuer ausbricht, muss besagter Eimer zunächst erst einmal gesucht und mit Wasser gefüllt werden. Nachdem viel Zeit, allzu viel Zeit vergangen ist, kann mit dem gefüllten Eimer zum Löschangriff vorgerückt werden - mit der erschreckenden Erkenntnis, dass sich das Feuer bereits erheblich vergrößert hat. Spätestens jetzt bei der Anwendung wird auch dem stärksten Verfechter der Wassereimer-Theorie klar, warum er kein geeignetes Mittel zu Feuerbekämpfung ist - doch diese Erkenntnis kommt zu spät! Zum erfolgreichen Ablöschen bleibt genau ein Versuch, da das Wasser zwar relativ zielgenau, jedoch keineswegs dosiert und effizient auf den Brandherd gebracht werden kann. Es gibt nur einen Versuch und der muss sitzen! Da das Feuer jedoch in der Zeit, in welcher der Eimer gesucht und befüllt wurde, genügend Zeit hatte, sich ungehindert auszubreiten, ist man hier von vornherein chancenlos. Nun bleibt letztlich doch nur noch der Griff zum Telefon, um die Feuerwehr zu rufen und bis diese eintrifft, vergehen weitere Minuten, in denen das Feuer unaufhaltsam und mit zerstörerischer Kraft alles von Menschenhand gemachte verschlingt.

Ein Feuerlöscher ist also in den meisten Fällen das einzige wirksame Mittel, um einem ausgebrochenen Feuer Herr zu werden, bevor es sein zerstörerisches Werk entfaltet. Wer nun behauptet, dass es bei ihm schon nicht brenne, der irrt auch gewaltig, denn ein Feuer ist schneller ausgebrochen als gedacht. Nicht auf die Zigarette geachtet, an der Kaffeetafel mit der Servierte in die Kerze gekommen, Kurzschluss - diese und viele hundert andere Möglichkeiten hält der Alltag bereit, um völlig unvorhergesehen einen Brand ausbrechen zu lassen. Besonders in der Weihnachtszeit herrscht wegen vieler Kerzen, elektrischer Installationen und trockenem Tannengrün eine besonders hohe Brandgefahr.
Feuerlöscher schützen Leben – das eigene, das der Familie, das anderer Hausbewohner und das der Nachbarn. Zudem kann ein Feuerlöscher auch Sachwerte schützen - in erster Linie solche, welche keine Versicherung ersetzen kann (z.B. Fotos)!

Feuerlöscherkauf
Heutzutage gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Feuerlöscher zu erwerben. Eine Möglichkeit sind Baumärkte und seit einiger Zeit auch Discounter wie LIDL oder ALDI, welche hin und wieder solche Geräte im Sortiment haben. Hier werden Dauerdruck-Feuerlöscher namenhafter Hersteller wie z.B. GLORIA oder MINIMAX angeboten, welche als “low-budged”-Produktionslinien unter Bezeichnungen wie “PROTEX” (GLORIA) oder “MINIMAX for Home” in den Handel kommen. Diese Feuerlöscher sind günstig, qualitativ gut und längst nicht so schlecht wie der Ruf, der ihnen vorauseilt (billiger Baumarktschrott). Es gibt zwar besseres, aber so unbrauchbar, wie man es ihnen nachsagt, sind sie keinesfalls. Wer seinen Feuerlöscher im Baumarkt kauft kann zudem sicher sein, dass er ein neues, funktionsbereites und unbenutztes Gerät erwirbt, sofern es nicht als Restbestand oder Ausstellungsstück zum Sonderpreis angeboten wird - habe ich auch schon gesehen.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Internet. Wer bei Versandhäusern (z.B. amazon) oder beim Fachhandel bestellt, kann wie beim Baumarkt sicher sein, dass er ein funktionstüchtiges Gerät erhält. Anders sieht es bei Auktionshäusern wie ebay aus. Hier werden massenhaft Feuerlöscher angeboten, doch ist hier eine gewisse Vorsicht geboten, vor allem bei privaten Anbietern. In der Artikelbeschreibung tauchen oft “unbenutzt” oder “wie neu” auf.
Um es ganz klar zu sagen: Unbenutzt bedeutet nicht, dass der Feuerlöscher auch funktioniert! So ein Feuerlöscher kann wie bereits in der Einleitung beschrieben 30 Jahre unbenutzt im Keller gehangen haben und so ein Feuerlöscher funktioniert ganz sicher nicht mehr! Das Problem ist in vielen Fällen, dass die meisten Leute keine Ahnung davon haben, wann ein Feuerlöscher noch brauchbar ist und wann nicht mehr. Alle Einzelheiten aufzuzählen, ist nahezu unmöglich und brächte auch nicht viel. Daher gebe ich an dieser Stelle den generellen Rat, dass der, der einen funktionstüchtigen Feuerlöscher sucht und sich nicht selbst ein wenig mit der Materie auskennt, besser nicht bei privaten ebay-Anbietern kaufen sollte. Tut er es doch, weil der Preis so verlockend günstig ist, sollte der Feuerlöscher umgehend von einem Fachmann überprüft werden. Dieser kann dann genau sagen, ob man nur Schrott oder doch etwas brauchbares gekauft hat. Wesentlich sicherer als Privatanbieter sind gewerbliche Anbieter bei ebay – aber nur solche, die beruflich mit Feuerlöschern zu tun haben, wie Prüf- und Fülldienste. Diese bieten Neu- und Gebrauchtgeräte an, welche frisch gewartet und einsatzfähig sind. Insolvenzverwalter sind dagegen weniger empfehlenswert. Diese bieten auch oft Feuerlöscher als "geprüft und gefüllt" aus Geschäftsauflösungen an, doch spielt es hier keine Rolle, dass so ein Prüfaufkleber mitunter auch schon 15 Jahre abgelaufen sein kann. Diese wissen meistens ebenso wenig wie viele Privatleute, wann eine Prüfung abgelaufen (nach 2 Jahren nämlich) oder ein Feuerlöscher aufgrund seines Alters nicht mehr brauchbar ist.
Zuletzt bleibt noch der Fachhandel, der im örtlichen Branchenverzeichnis und im Telefonbuch aufgeführt ist. Hier gibt es nagelneue Feuerlöscher und auf Wunsch auch die passende Beratung dazu.


Der richtige Feuerlöscher
Wenn die Entscheidung gefallen ist, sich einen Feuerlöscher zuzulegen, sieht sich der Käufer mit der Frage konfrontiert, was für einen Feuerlöscher er denn kaufen soll. Die Tatsache, dass es viele verschiedenen Hersteller, verschiedene Größen und auch unterschiedliche Löschmittel gibt, macht die Enscheidung nicht gerade einfacher.
Fangen wir mit den Herstellern an. In Deutschland gibt es eine ganze Fülle von Feuerlöscherproduzenten wie z.B.
  • GLORIA
  • MINIMAX
  • BAVARIA
  • TOTAL
  • DÖKA
  • WEBER
  • JOCKEL
  • WERNER
und noch viele weitere. Ich will jetzt hier keine Werbung für einen bestimmten Hersteller machen oder Empfehlungen abgeben, wer besser ist und wer nicht. Das ist auch Quatsch, denn alle Feuerlöscher, die in Deutschland angeboten werden, müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Daher ist es egal, für welchen Hersteller man sich letztendlich entscheidet. Ich würde Euch jedoch dringend empfehlen, einen deutschen Feuerlöscher zu kaufen. Ein solcher erfüllt in jedem Falle die Vorschriften und bereitet auch bei der Wartung keine Probleme.

Das Löschmittel
Das Löschmittel ist hingegen nicht so frei wählbar, wie der Hersteller, da nur ein auf das Brandgut abgestimmtes Löschmittel im Ernstfall auch etwas nützt.
An Löschmitteln stehen heutzutage
  • Wasser für die Brandklasse A
  • Schaum für die Brandklassen A und B
  • Kohlendioxid für die Brandklasse B und elektrische Anlagen (früher Brandklasse E)
  • ABC-Pulver für die Brandklassen A, B und C
  • Speziallöschmittel: Metallbrandpulver für die Brandklasse D und eine spezielle Lösung für die Brandklasse F
zur Verfügung. Der richtige Feuerlöscher sollte dazu in der Lage sein, haushaltsübliche Gegenstände abzulöschen. Hierzu zählt in erster Linie die Einrichtung, bestehend aus Möbeln, Teppichen, Vorhängen, Stoffen und Papier.
Alle diese aufgezählten Materialien sind feste Stoffe, deren Brände mit Flammen- und Glutbildung einhergehen und demnach der Brandklasse A zuzuordnen sind. Somit muss der Feuerlöscher für den Haushalt auf jeden Fall eine Eignung für die Brandklasse A besitzen.
Da im Haushalt jedoch auch brennbare Flüssigkeiten (Deo, Lacke, Reiniger) lagern und auch solche, die beim Verbrennen flüssig werden (Kunststoffe, Paraffine, Wachs) Anwendung finden, sollte der bereitstehende Feuerlöscher am besten auch eine Eignung für Brände von Stoffen der Brandklasse B aufweisen.
Für den Wohnbereich empfiehlt sich am besten ein Schaumlöscher, da dieser sowohl für Brände von Stoffen der Brandklasse A, als auch für solche der Brandklasse B geeignet ist. Zudem bleiben die Löschmittelschäden auf den eigentlichen Brandherd begrenzt.
Vorsicht! Obwohl sich ein Schaumlöscher auch für brennbare Flüssigkeiten eignet, taugt er nur bedingt für brennende Fette und Öle! Die Gefahr einer Fettexplosion ist bei einem solchen Gerät zwar minimiert, aber immer noch gegeben! Daher sollte als zweites Löschgerät neben dem Schaumlöscher noch ein Kohlendioxidlöscher beschafft werden, welcher brennendes Fett gefahrlos ablöscht.
Die richtige Größe
In Deutschland zugelassene Feuerlöscher gibt es in unterschiedlichen Größen und die Füllmenge reicht dabei von 1 kg bis 12 kg. Ich betone das extra deshalb, weil sich sogenannte Löschhilfen immer weiter durchsetzen und diese eben nicht als zugelassene Feuerlöscher gelten. Diese Dosen haben einen zu geringen Inhalt (oft nur 0,3 -0,5 l) und zu wenig Druck, um als vollwertiger Feuerlöscher zu gelten. Obendrein sind sie auch nicht überprüfbar. Das bedeutet: Nachdem das aufgedruckte MHD abgelaufen ist, müssen sie entsorgt werden. Kauft soetwas nicht, es ist nur teures Spielzeug!
Euer Schaumlöscher sollte einen Inhalt von 6 l haben, da mit dieser Menge ein Entstehungsbrand auch von einem Laien sicher bekämpft werden kann. Tipp: Kauft einen aufladbaren Kolbenkartuschenlöscher. Diese sind in der Anschaffung zwar teuer, aber in der Wartung bedeutend günstiger als ein Dauerdruckgerät mit bereits vorgemischter Schaumlösung.
Bei dem Kohlendioxidlöscher reicht die kleine Version mit 2 kg Inhalt.

Anzahl der Feuerlöscher
Die Anzahl der bereitzuhaltenden Feuerlöscher richtet sich immer nach der Größe des zu schützenden Objektes sowie der Menge und Beschaffenheit des in ihm befindlichen Brandgutes. Für herkömmliche Wohnungen mit den üblichen Einrichtungsgegenständen genügt in der Regel ein 6 l Schaumlöscher und ein 2 kg Kohlendioxidlöscher. Bei Häusern mit mehreren Etagen sollte für jede weitere Etage ein zusätzlicher 6 l Schaumlöscher installiert werden. Wird mit Öl geheizt, sollte im Keller zusätzlich ein ABC-Pulverlöscher angebracht werden. 
Der richtige Standort
Der Feuerlöscher sollte an einem jederzeit zugänglichen und zentralen Ort gut sichtbar aufgehängt werden. Aufhängen ist immer besser als hinstellen, denn die Halterung an der Wand, welche bei jedem neu gekauften Feuerlöscher im Lieferumfang enthalten ist, sichert ihn gegen umkippen und weist ihm einen festen Platz zu. Das verhindert, dass der Feuerlöscher z.B. beim Putzen mal hierhin und mal dorthin wandert, bis er schließlich verschwunden ist. Am besten ist der Flur geeignet, denn über den Flur sind in der Regel alle anderen Räume der Wohnung oder des Hauses erreichbar. Gut sichtbar heißt: Nicht in den Abstellraum hinter den Staubsauger und nicht hinter die Garderobe. Eine versteckte Unterbringung kostet im Ernstfall wertvolle Zeit. Der Feuerlöscher sollte nicht unter der Zimmerdecke, sondern etwa in einer Höhe von 80cm – 120cm aufgehängt werden. So kann man ihn schön “im vorbeigehen” von der Wand greifen. Den von mir empfohlenen zusätzlichen 2kg Kohlendioxidlöscher sollte man zweckmäßigerweise direkt dort vorhalten, wo er gebraucht werden könnte.
Natürlich sollten Eure Feuerlöscher alle zwei Jahre von einem zertifizierten Unternehmen geprüft werden.
Das Wichtigste nochmal zusammengefasst:
  • Kauft einen in Deutschland zugelassenen Feuerlöscher beim Fachhandel.
  • Wählt als normalen Schutz für Eure Wohnräume einen 6 l Schaumlöscher und einen 2 kg Kohlendioxidlöscher.
  • Stattet jede weitere Etage mit einem weiteren 6 l Schaumlöscher aus.


© Text: C. Müller

Sonntag, 29. Juli 2012

Blitzschutz

Blitzschutzsysteme sollen Schäden verhindern, die durch einen Blitzeinschlag entstehen. Den äußersten Teil des Blitzschutzsystems bildet die Fangeinrichtung, welche den Blitz einfangen soll, bevor er das ungeschützte Dach oder sonstige Bauteile trifft (z.B. Antennen, Regenrohre). Sie besteht aus Stangen, Drähten oder auch Seilen, welche konstruktionsbedingt die äußere Kontur des eigentlichen Baukörpers überragen, d.h. sich an exponierter Stelle des zu schützenden Gebäudes befinden (z.B. auf dem Schornstein). An sie und die Ableitungsanlage sind besondere Anforderungen gesetellt: So müssen die verwendeten Materialien witterungsbeständig, elektrisch gut leitend und Blitzstromfähig sein, weshalb bevorzugt Materialien wie Kupfer, V2A-Stahl (Nirosta) oder Aluminiumlegierungen zum Einsatz kommen. Der Leitungsquerschnitt von Fangeinrichtung und Ableiter muss so gewählt werden, dass sie bei einem Einschlag nicht schmelzen - in der Regel werden hier 50 mm² als ausreichend angesehen.
Die Fangeinrichtung ist auf kurzem Wege über die bereits erwähnte Ableitungsanlage mit der Erdungsanlage verbunden, welche den gewaltigen Blitzstrom gefahrlos im Erdreich verteilen soll. Bei neueren Bauten ist stets ein in das Fundament eingelassens Drahtgeflecht, ein sog. Fundameterder vorhanden, an welche die Blitzschutzanlage angeschlossen werden kann. Fehlt dieser, was häufig bei älteren Bauten der Fall ist, kann die Blitzschutzanlage auch an einen nachträglich installierten Ring-, Platten- oder Tiefenerder angeschlossen werden. Dieser muss mindestens 50 cm tief im Erdboden eingelassen sein, um ihn vor Witterungseinflüssen und Korrosion zu schützen.
Um das Blitzschutzsystem zu komplettieren, tritt zum äußeren noch der innere Blitzschutz, unter dem alle Maßnahmen verstanden werden, welche Schäden durch Überspannungen infolge des Blitzstoms in der elektrischen Anlage des Gebäudes verhindern sollen. In der Elektroinstallation übernimmt diese Aufgabe der Potentialausgleich, welcher mit der Erdungsanlage verbunden ist. In Elektrogeräten kommen hauptsächlich gasgefüllte Überspannungsableiter zum Einsatz, welche das Gerät isolieren, solange die Spannung unter 450 V bleibt. Wird die Zündspannung, welche je nach Ausführung bis zu 4500 V betragen kann überschritten, sinkt der Widerstand innerhalb von Mikrosekunden auf einen sehr niedrigen Wert, weshalb kurzzeitig auch Spitzen von 20.000 Ampere abgeleitet werden können.
Nahezu wirkungslos sind günstige Mehrfachsteckdosen mit Überspannungsschutz. Sie sind aufgrund billigem Materials oder schlechter Verarbeitung nicht in der Lage, einen Überschlag zu verhindern. Echten Schutz bieten nur professionelle Steckerleisten, welche asllerdings sehr teuer sind.

Fehlerhafte und veraltete Anlagen schützen nicht
Eine solche Anlage funktioniert jedoch nur dann zuverlässig, wenn sie sachgemäß installiert worden ist und in regelmäßigen Abständen gewartet wird. Ist die nicht der Fall, kommt es trotz Blitzableiter zu schweren Schäden, wie die Blitzschläge in die Kirche zu Rabenden (Ortsteil der Gemeinde Altenmark an der Alz, Landkreis Traunstein / Oberbayern) eindrucksvoll beweisen.

Der erste Einschlag ereignete sich bei einem schweren Gewitter am 10. Mai 1965. An diesem Montag schlug der Blitz in den vergoldeten, mit einer Fangeinrichtung versehenen Hahn auf dem Turmkreuz. Die Blitzschutzanlage war jedoch veraltet und länger nicht gewartet worden. Die damaligen Untersuchungen hierzu ergaben, dass die Erdung unzureichend war und der Erdungswiderstand ungewöhnlich hohe Werte aufwies.
Als der Blitz in den mit einem Blitzableiter versehen Hahn auf dem Kirchturm schlug, nahm er aufgrund des zu hohen Widerstandes und der unzureichenden Erdung jedoch nicht wie gewünscht den Weg über die Ableitung, sondern doch durch die Kirche und richtete dabei große Schäden an. Der Hahn auf dem Turmkreuz wurde abgerissen und 150 m vom Turm entfernt wiedergefunden. Das Turmkreuz stand nach dem Einschlag schräg und die vergoldete Kugel unterhalb des Kreuzes wies starke Verformungen auf. Auch im Turm kam es zu zahlreichen Überschlägen. So beschädigte der Blitz u.a. das Kirchendach, sprengte aus dem Glockenturm ein Stück Backsteinmauerwerk aus der Wand und riß am Chor ein großes Stück Natursteinmauerwerk heraus. Hierbei sprang der Blitzstrom auf die Verankerungseisen des Hochaltars über und schleuderte dabei Teile der vergoldeten Filigranschnitzerei zu Boden. Infolge Überschlag des Blitzstroms auf die elektrische Leitung, welche auf Höhe des Chores verlegt worden war, verbrannte diese mit samt Verteilerdosen, was an der Wand zu eigenartigen Verfärbungen führte. Auch auf der Empore richtete der Blitz schwere Schäden an. Der Zähler wurde aus der Wand gerissen und der Hausanschlussicherungskasten flog mitsamt Mauerstücken bis zum linken Seitenaltar. Orgel und Motor wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen und zerstört.
Als direkte Folge des Treffers traten in der Nähe der Kirche über die Freileitung Überspannungen auf. Hierdurch starben zwei Kühe im Stall eines benachbarten Bauernhofes, welche der Blitzstrom über die Rohre der Melkanlage erreichte und die Bäuerin, die gerade bügelte, wurde vorübergehend gelähmt. Die Blitzschutzanlage der Kirche wurde nach diesem folgenreichen Ereignis nach den damals neuesten Erkenntnissen modernisiert. So wurde um die Kirche eine Erdungsringleitung verlegt und zum Schutz gegen hohe elektrische Spannungen erhielt die Verteilung Überspannungsableiter.

Nun, so dachte man, sei alles ausreichend geschützt, aber Irrtum! Ein weiterer Blitzeinschlag am 28. September 1978 bewies nicht nur das Gegenteil, sondern widerlegte gleichzeitig die auch heute immer noch weit verbreitete Meinung, dass ein Blitz niemals 2 x an der gleichen Stelle einschlägt. Tatsächlich war es exakt die gleiche Stelle, denn der Blitz fuhr an diesem Donnerstag wieder in die Turmspitze - also in den vergoldeten Hahn auf dem Turmkreuz. Dabei verschoben sich die beiden Hälften der Kugel und der Blitz verteilte sich gleichmäßig auf die beiden Turmableitungen. Die südliche Turmableitung leitete den Blitzstrom gefahrlos ins Erdreich, wogegen sich dieser bei der nördlichen Ableitung auf Höhe der Empore, wo die Überspannungsableiter an die Blitzschutzanlage angeschlossen waren, teilte.
Die in der Elektroinstallation eingebauten Überspannungsableiter zündeten rückwärts, sodass der Blitz plötzlich Zugang zur Elektroanlage und zur Freileitung hatte. Parallel dazu ereignete sich ein weiterer Überschlag außen am Turm an einer Stelle, an der sich das Zuleitungskabel einem umlaufendem Blechsims näherte. Die elektrische Verteilung auf der Empore wurde durch den Überschlag vollständig zerstört und durch das explosionsartige Zerbersten der Verteilung wurde die Verteilertür durch das gesamte Kirschenschiff geschleudert, wo sie einen Flügel am linken Seitenaltar beschädigte. Das Zuleitungskabel schmolz durch einen Kurzschluss an der Verteilung ab und die Freileitung wurde an den Isolatoren des Giebelanschlusses abgerissen. Dieser führte durch Überspannungen wieder zu Schäden in der nähren Umgebung. In einem nahegelegenen Gasthof verdampfte die Telefonleitung, Glühbirnen zerplatzten und Elektrogeräte wurden zerstört.
Wie konnte es trotz Blitzschutzanlage erneut zu solchen Schäden kommen? In diesem neuerlichen Schadenfall ergaben die Untersuchungen, dass die Blitzschutzuanlage zwar auf dem Stand der Technik war, aber trotzdem einige Schwachstellen aufwies. So war es beim äußeren Blitzschutz die Nähe zur elektrischen Anlage und zu metallenen Teilen, welche die Anlage auf der Norseite des Turms versagen ließ. Beim inneren Blitzschutz waren die Überspannungsableiter die Schwachstelle. Der Anschluss war über eine Kreuzklemme hergestellt worden, aus welcher sich durch die Kraft des Einschlags ein magnetisches Feld aufbaute, welches die Kabel aus der Klemme löste. Wenn die Überspannungsleiter stattdessen im Erdgeschoss und über die Potentialausgleichsschiene angeschlossen gewesen wären, hätte der Blitzsstrom mit Sicherheit keinen Zugang in die Elektroinstallation gehabt. Ein Überschlag in die Freileitung hätte verhindert werden können, wenn der Giebelanschluss, welcher schon 1965 für den Überschlag sorgte, durch einen Erdanschluss ausgetauscht worden wäre.

Diese beiden Fälle zeigen, dass es trotz fachgerecht installierter Blitzschutzanlage zu Schäden kommen kann. Besonders wichtig ist es daher, bei einer Installation bzw. der Revision einer bereits bestehenden Anlage, auf die kleinen Dinge zu achten. So sollten vorsichtshalber sämtliche Metallteile auf dem Dach (Fallrohre, Regenrinnen, Bleche etc.) an die Anlage angeschlossen und jegliche Näherung zu Kabeln gemieden werden. Falls Ihr eine Blitzschutzanlage besitzt, die schon etwas älter ist, wäre es sicherlich ratsam, diese von einer Fachfirma überprüfen und wenn nötig auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Besonders in Regionen, welche häufig von schweren Gewittern heimgesucht werden, wäre eine Blitzschutzanlage eine sinnvolle Investition.


Schadensbilder in der Kirche zu Rabenden
Beschädigter Altar und Verfärbungen an der Wand
Herausgerissene Verteilung










© C. Müller
Informationen über die Blitzschläge in die Kirche zu Rabenden: Kallenbach, Wilhelm u.a.: Brandschutz in Baudenkmälern und Museen, München 1980, S. 79f.

Bildquellennachweis der Schadensbilder: © Bayerische Versicherungskammer München;
Eingescannt aus: Kallenbach, Wilhelm u.a.: Brandschutz in Baudenkmälern und Museen, München 1980, S. 79f.
 
 

Donnerstag, 28. Juni 2012

Brandschutz in der Urlaubszeit

Ein Feuer wird dann gefährlich, wenn es im Verborgenden schwelt und nicht rechtzeitig bemerkt wird. Diese Gefahr ist gerade in der Urlaubszeit gegeben, denn in klassischen Urlaubsmonaten wie Juli und August sind viele Häuser und Wohnungen für längere Zeit unbewohnt, da ihre Eigentümer und Mieter fern der Heimat ihren wohlverdienten und lang herbeigesehnten Jahresurlaub verbringen. Auch wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte hin und wieder nach dem Rechten schauen, bleiben die Gebäude die meiste Zeit sich selbst überlassen und in den wenigsten Fällen ist jemand zur Stelle, der einen ausbrechenden Brand rechtzeitig entdeckt und bekämpft.
Natürlich kommt es auch abseits der Urlaubszeit immer wieder zu verheerenden Bränden, die hohe Sachschäden verursachen, Existenzen vernichten und im schlimmsten Fall auch Menschenleben fordern. Obwohl die Ursache solcher Schadenfeuer sehr verschieden sein kann, haben viele von ihnen dennoch etwas gemeinsam: Sie brechen dann aus, wenn Hausbewohner schlafen und Firmengebäude nicht besetzt sind - nachts.
Wenn also niemand da ist, der einen Brand rechtzeitig entdeckt ist es von ganz besonderer Wichtigkeit, die richtige Vorsorge zu treffen. Die getroffenen Maßnahmen sollen die Gefahr, dass ein Feuer ausbricht, so weit wie möglich minimieren und für den Fall, dass es doch brennt, den Brand möglichst lange auf seinen eigentlichen Herd begrenzen und ihm nicht unnötig Nahrung bieten.

Umsicht vor der Abfahrt
Sie hat bestimmt vielen schon die Hinfahrt oder gar den kompletten Urlaub verdorben, diese quälende Ungewissheit darüber, ob die Kaffeemaschine auch wirklich ausgeschaltet ist. Damit in brandschutztechnischer Hinsicht im wahrsten Sinne des Wortes nichts anbrennt, sollten alle Geräte mit Ausnahme von Kühlschrank und anderen unbendingt nötigen Verbrauchern ausgeschaltet werden - vor allem solche, die Hitze erzeugen! Zudem sollten direkt vor der Abfahrt keine Geräte eingeschaltet werden, welche sonst üblicherweise nicht, nur selten oder zu anderen Tageszeiten benutzt werden. Da hier die tägliche Routine fehlt, bleiben solche Geräte auch gern schonmal an.Wer ganz sicher gehen will, dass er auch nichts vergessen hat, macht sich am besten eine Liste, welche Punkt für Punkt vor Abfahrt kontrolliert und abgehakt wird.

Netzstecker ziehen
Ein Großteil von Bränden in privaten Haushalten geht auf überhitzte elektrische Geräte oder Kurzschlüsse zurück. Um diese Gefahr so weit wie möglich zu minimieren, sollte bei allen elektrischen Geräten, die nicht benötigt werden (z.B. Fernseher, PC, Kaffeemaschine, Lampen etc.) der Netzstecker gezogen werden. So geht von diesen Geräten keine Gefahr mehr aus, auch bei einem Blitzschlag nicht. Apropos Blitz: Solltet Ihr über einen Kabelanschluss verfügen, muss auch dieses Kabel gezogen werden!

Fenster und Türen schließen
Schließt alle Fenster und Türen. Auf Kipp stehende Fenster bergen insofern ein Risiko, als dass durch was auch immer verursacht ein Funken oder ähnliches den Weg ins Innere findet und dort Schaden anrichtet. Außerdem bieten geöffnete Fenster und Türen Brandstiftern eine hervorragende Möglichkeit, ihr zerstörerisches Werk zu verrichten. Schließt also Fenster und Türen sorgfältig - auch Garagen-, Hinter- und Kellertüren. Achtet darauf, dass auch nichts leicht brennbares (z.B. Gartenpolster, Holz, Pappe) für jedermann zugänglich im Außenbereich lagert. Ebenfalls sollte nichts leicht entzündliches auf Balkonen gelagert werden.
Soweit vorhanden solltet Ihr auch alle Türen innerhalb des Hauses / der Wohnung schließen. Sollte in irgend einem Raum ein Feuer ausbrechen, breiten sich Flammen, Hitze und Rauch nicht sofort im ganzen Gebäude aus, sondern werden längere Zeit auf den eigentlichen Brandherd begrenzt oder verlöschen je nach brennbarem Inhalt des Raumes sogar von selbst wieder.

Brennbare Flüssigkeiten sicher lagern
In jedem Haushalt befinden sich unmengen von leicht entzündlichen Flüssigkeiten, angefangen von Körperpflegeprodukten wie Deodorant und Haarspray über Reiniger wie Spiritus und Waschbenzin bis hin zu Lacken, Farben, Heizöl oder Reservebenzin.
Allein wegen der Ausdünstungen und der extremen Feuergefährlichkeit gehören solche Dinge wie Benzin, Lacke und Lösungsmittel generell nicht in die Wohnräume - auch nicht in den Keller. Lagert es besser außerhalb des Hauses in der Garage oder im Gartenhaus, wenn es dort im Sommer nicht zu warm wird. Nur geringe Mengen lagern! Alle anderen Produkte sollten fest verschlossen an einem kühlen, dunklen Ort (Bade- oder Putzmittelschrank, Keller) gelagert werden, auf keinen Fall an Orten, wo sie direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.

Nachbarn und Bekannte informieren 
Es kann nie schaden, wenn hin und wieder jemand nach dem Rechten schaut - und sei es nur der Nachbar von der gegenüberliegenden Straßenseite. Informiert daher Nachbarn, Freunde und Bekannte über Eure Abwesenheit und sollten sie dann z.B eine Rauchfahne bei Euch entdecken wissen Sie sofort, dass Ihr nicht bloß grillt. Hinterlegt einer Person am besten einen Schlüssel.

© C. Müller 

Freitag, 1. Juni 2012

Vorsicht! Waldbrandgefahr

Bei schönem Wetter sind viele Menschen dazu geneigt, ihre Freizeit unter freiem Himmel zu verbringen. Schnell den Rucksack gepackt und ab zum Baggersee – oder in die freie Natur. Wälder, Naturschutzgebiete sowie Heide- und Moorlandschaften sind mindestens genauso beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele wie überfüllte Freibäder und Baggerseen. Wer keine Lust hat, nass zu werden oder nicht den ganzen Tag faul in der Sonne liegen will, der bewegt sich eben in die Natur und genießt das schöne Wetter auf Waldwanderwegen, in trockenen Flussbetten und abgelegenen Ausflugslokalen. Doch die Konstellation “sonnig und warm”, worunter die meisten Menschen eben  “schönes Wetter” verstehen, lässt nicht nur die Laune steigen sondern auch die Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Durch länger anhaltende Trockenhheit verdunstet allmählich die Feuchtigkeit aus Boden und Pflanzen, weswegen Ausflügler besonders in und in der Nähe von Wäldern größte Vorsicht walten lassen müssen.

Brände in der Natur sind gefährlich, da sie schnell außer Kontrolle geraten und in den meisten Fällen mehr als genug Nahrung finden. Sie entstehen oft in Trockenperioden und sind durch ihre äußerst hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier. Besonders gefährlich sind Waldbrände, welche in der Regel drei Stufen durchlaufen, bis sie durch den Menschen nicht mehr beherrschbar sind. Sie beginnen als Lauffeuer am Boden, welches noch verhältnismäßig gut bekämpft werden kann, obwohl sich die Brandzone großflächig vorwärts bewegt und dabei von allem, was sich am Boden befindet (z.B. Bodenbewuchs, Laub und abgefallene Äste), genährt wird. Lauffeuer können sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen und als Steppen- oder Buschfeuer auch unbewaldete Zonen überspringen.
Lässt man einem solchen Lauffeuer allzu lange freie Hand, wird es gefährlich: Nun kann es in bewaldeten Gebieten in einer zweiten Phase auf Baumkronen überspringen und sich zu einem sog. Wipfelfeuer ausweiten. Haben die Flammen erstmal auf höhere Bereiche der Vegetation übergegriffen, geht das Wipfelfeuer schnell in einen Total- bzw. Flächenbrand über, welcher allein von Menschenhand nicht mehr gelöscht werden kann.

Ursachen
Weltweit sind nur 4% der Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag oder vulkanische Aktivitäten zurückzuführen und da liegt der Gedanke gar nicht so fern, dass die übrigen 96% wohl durch Menschenhand zu Stande kommen, was leider tatsächlich auch so ist. Neben vorsätzlicher Brandstiftung geht dabei ein ganz erheblicher Teil auf Fahrlässigkeit zurück. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, die nicht richtig abgelöschte Glut eines (wilden) Lagerfeuers oder auch der heiße Kat eines Autos können in windeseile ein Feuer entfachen, welches sich sehr schnell zu einem gefährlichen Gras- oder auch Waldbrand entwickeln kann. Um gleich einem alten Irrglauben den Wind aus den Segeln zu nehmen: Glasflaschen und Scherben können kein Feuer verursachen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Krümmung das Sonnenlicht nicht auf einen Punkt bündeln können. Hierfür wären schon eine Lupe oder das Objektiv einer Kamera nötig.

Gefahrenindizes und Warnstufen beachten
Wenn man sich dazu entschließt, einen Ausflug in die freie Natur zu unternehmen, dann sollten vor allem bei schon länger anhaltener Trockenheit sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden (www.dwd.de/waldbrand).

Die abgebildeten Karten stammen vom 28. Mai 2012 und spiegeln deutlich die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit der letzten Tage wider.

Zur Erläuterung:
Warnstufe 1: xxxxx Keine Gefahr
Warnstufe 2: xxxxx Geringe Gefahr
Warnstufe 3: xxxxx Mittlere Gefahr
Warnstufe 4: xxxxx Hohe Gefahr
Warnstufe 5: xxxxx Sehr hohe Gefahr

In ganz Deutschland wurde bezüglich der Waldbrandgefahr die Warnstufe 3 ausgerufen, in Teilen von Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sogar die Stufen 4 und 5. Der Grasland-Feuerindex liegt fast bundesweit auf hohem Niveau bei Stufe 4.
Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr! Die Berechnung der Brandgefährdung erfolgt mit dem sog. M-68-Modell. Dieses wurde vor etwa 40 Jahren in der DDR eingeführt und gilt auch heute noch als sehr zuverlässig. Hierbei werden zunächst tägliche Messungen von Temperatur, relativer Luftfeuchte, Niederschlag und Luftbewegung durchgeführt. In einem zweiten Schritt werden diese Messergebnisse mit örtlichen Daten wie Baumbestand (Nadelhölzer, Laubbäume), Bodenfeuchte, Morgentau etc. in Zusammenhang gebracht und ergeben anhand einer vorgegebenen Skala eine ziemlich genaue Einschätzung der Brandgefahr.
Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr und umso umsichtiger müssen sich sich die Ausflügler verhalten! Nach der internationelen 5-stufigen Skala gelten (in Wäldern) folgende Verhaltensregeln*

Stufe 1: Keine Einschränkungen und auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

Stufe 2: Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.

Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar. Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt und auch keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten mehr ausgebracht werden.Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Stufe 3: Das Verbrennen von Sägeabfällen und Reisig ist verboten. Etwaige Genehmigungen werden ungültig.

Stufe 4: Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern. Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht mehr verlassen. Ab Stufe 4 können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern bereits gesperrt sein.

Stufe 5: Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, um die notwendigsten Arbeiten durchzuführen.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungs- behörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

*Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch für die höheren Stufen. Diese Verbote und Einschränkungen beziehen sich größenteils auf Waldbesitzer und Waldarbeiter.

Wer im Vorfeld keine Möglichkeit hat, sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren, kann die aktuelle Warnlage auch anhand von Warntafeln direkt vor Ort in Erfahrung bringen. Diese Warntafeln befinden sich an öffentlichen Zugängen zu Wäldern sowie auch vielfach in den Wäldern selbst, meistens an touristischen Einrichtungen und Wanderwegen. Sie informieren den Besucher über die aktuelle Waldbrandgefahr in dem Waldstück, welches er betreten möchte bzw. in welchem er sich bereits befindet. Die abgebildete Warntafel zeigt “Höchste Waldbrandgefahr” (Stufe 5) an, was bedeutet, dass der Wald nicht betreten werden darf. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Auflug schon zu informieren, da man sonst eventuell umsonst losgefahren sein könnte, wenn der Wald wie in diesem Falle für Besucher gesperrt ist. 



Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden
Um nicht plötzlich als Verursacher eines Waldbrandes dazustehen, gibt es einige wenige, aber wichtige Verhaltensregeln, welche unbedingt beachtet werden sollten.

Parken nur auf dafür ausgewiesenen Flächen
Bei der Anreise mit dem Auto sollten Besucher zunächst wissen, dass das Parken im Wald ausnahmslos verboten und nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen am Waldrand gestattet ist. Einerseits müssen Zufahrten und Wege ständig passierbar sein, z.B. von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen, und andererseits können die Katalysatoren von Autos im Wald sehr schnell ein Feuer verursachen. Die Betriebstemperatur eines Kats beträgt (auch schon nach kurzer Fahrt!) rund 900° C und das reicht allemal aus, um unter dem Auto befindliche Gräser, Nadeln oder Laub in Brand zu setzen. Als Parkplatz ausgewiesene Flächen sind dementsprechend von Bewuchs befreit und meistens mit Schotter bedeckt, asphaltiert oder gepflastert. Sollte das Parken wegen Waldbrandgefahr am Wald verboten sein, muss dieses Verbot unbedingt beachtet und der Waldrand unverzüglich verlassen werden!

Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten
In Wäldern ist das Rauchen entweder ganzjährig oder zumindest vom 01. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten – egal welche Waldbrandwarnstufe gerade besteht. Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand. Ein durchaus sinnvolles Verbot, da die viele fahrlässig verursachte Waldbrände auf achtlos weggeworfene Zigarettenkippen zurückzuführen sind. Dieses Verbot sollte unbedingt beachtet werden, da Ausflügler, die dagegen verstoßen, zum einen leichtfertig ihr eigenes Leben und das anderer Touristen aufs Spiel setzen und zum anderen richtig zur Kasse gebeten werden können. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland, Warnlage etc. zwischen 100 und 50.000 Euro. Gleiches gilt selbstverständlich auch für jegliche Art von Feuer und offenem Licht. In den oben aufgeführten Waldbrandwarnstufen ist zwar zu lesen, das unter bestimmten Umständen Holzschnitt usw. verbrannt werden darf, aber selbstverständlich nicht von Besuchern sondern ausschließlich von Waldbesitzern und Forstangestellten! Nachtwanderungen dürfen nur mit batteriebetrieben Taschenlampen und nicht mit Fackeln, Kerzen oder Petroleumlampen unternommen werden! Ein Grill oder ein Lagerfeuer darf wenn überhaupt nur an extra dafür ausgewiesenen Plätzen betrieben werden, welche sich abseits des Waldes befinden! Ein Grillfeuer im Wald bzw. weniger als 100 m vom Waldrand entfernt anzulegen, zu unterhalten oder mit sich zu führen ist wie das Rauchen grundsätzlich verboten. Sollte sich in ausreichendem Abstand ein ausgewiesener Grillplatz befinden, ist auf die Windrichtung zu achten und Funkenflug zu vermeiden. Vor dem Verlassen des Grillplatzes muss sicher gestellt werden, dass sämtliche Glut vollständig erloschen ist! Am besten eine Flasche Leitungswasser zum Ablöschet der Glutreste mitführen.

Brenglaswirkung beachten
Vorsicht beim Mitführen von Kameras, denn ihre Objektive sind ebenso wie Ferngläser und Lupen sehr wohl dazu in der Lage, das Sonnenlicht auf einen Punkt zu bündeln und dadurch einen Brand zu verursachen. Darüber machen sich viele Ausflügler überhaupt keine Gedanken, wenn sie sich irgendwo hinsetzen zum Verschnaufen und die Kamera neben sich legen. Ich hab mir vorher ehrlich gesagt auch keine Gedanken darüber gemacht, bis ich von jemandem hörte, der mit seinem Kameraobjektiv zwar keinen Waldbrand verursacht, aber immerhin ein schönes Loch in seine Kameratasche gebrannt hat. Deshalb sollten bei einer kleinen Verschnaufpause oder beim Picknick Kameras, Fotoapparate, Ferngläser und ähnliches nicht direkt in die Sonne gelegt, sondern in die Tasche gepackt werden. Dann kann nichts passieren. Nebenbei wird dann auch nichts dreckig, es tritt keiner drauf und es geht auch nichts verloren.

Wege nicht verlassen
Bei einem Besuch im Wald sollten die befestigten Wald- und Wanderwege nicht verlassen werden. In vielen Wäldern ist das Verlassen dieser Wege ohnehin verboten, bei höheren Waldbrandwarnstufen generell. Der Grund ist ganz einfach: Zum Einen bestehen die befestigten Wege aus Erde, Kies und ähnlichem und sind dadurch wesentlich weniger brandgefährlich als das Unterholz. Das Gebot, die Wege nicht zu verlassen ist also eine weitere Vorsichtsmaßnahme. Jemand, der durchs trockene Unterholz spaziert kann wesentlich leichter einen Waldbrand verursachen als jemand, der über einen Waldweg geht.
Zum anderen ist das Verbot, bei hoher Waldbrandgefahr die Wege zu verlassen, eine wichtige Schutzmaßnahme für die Besucher! Bei dieser Warnlage kann im Wald jederzeit ein Feuer ausbrechen und wenn man sich dann irgendwo im Unterholz verstiegen hat, wirds gefährlich. Abseits der Wege kommt man nur langsam vorwärts und die Verletzungsgefahr ist auch ungleich höher als auf einem festen Weg. Wird man in so einer Situation von einem Feuer überrascht, kann man nicht so schnell flüchten oder man verletzt sich bei dem Versuch wohlmöglich noch dabei, sodass man gar nicht mehr vorankommt.

Bei hohen Warnstufen Wälder meiden
Wenn die höchste Waldbrandwarnstufe ( xx5xx) ausgegeben wurde, ist das Betreten des Waldes verboten! Sollte man sich bereits im Wald befinden und auf eine Warntafel aufmerksam werden, welche die höchste Waldbrandwarnstufe anzeigt, ist unverzüglich und auf kürzestem Wege der Rückzug anzutreten! Wer einen Wald betritt oder sich in einem Wald befindet, in dem die höchste Waldbrandwarnstufe gilt, spielt mit seinem Leben und wird darüber hinaus rechtlich dafür belangt. Auch wenn die zweithöchste Warnstufe ( xx4xx) ausgegeben wurde, sollte man sich ernsthafte Gedanken darüber machen, von einem Besuch im Wald abzusehen. Es ist zwar bei dieser Warnlage nicht grundsätzlich verboten, sich im Wald aufzuhalten, aber es können bereits Einrichtungen für Besucher gesperrt sein, was die Freude und die Möglichkeiten des Besuches einschränkt. Außerdem ist hierbei zu bedenken, dass man mit Sicherheit nicht allein im Wald unterwegs ist. Auch wenn man sich selbst korrekt verhält, weiß man nie, was andere Besucher in ein paar hundert Metern Entfernung so treiben.

Richtiges Verhalten bei Waldbränden
Wenn man sich in einem bereits brennenden Wald befindet stellt sich die Frage: “Sofort die Flucht ergreifen oder selbst einen Löschversuch unternehmen?” Um die Frage richtig zu beantworten ist die Tatsache entscheidend, in welchem Stadium sich der Waldbrand befindet und ob man allein unterwegs ist oder mit mehreren Personen. Sollte man bei einem Ausflug in den Wald in der Nähe ein kleines Brandnest entdecken oder eine kleine Rauchfahne sehen, könnte ein Löschversuch mit eigenen Mitteln erfolgreich sein. Zu bedenken ist jedoch, dass in den Wäldern keine Brandschutzeinrichtungen installiert sind. Es sind in der Regel weder Hydranten, Wasserbehälter, Schläuche, Feuerpatschen noch Feuerlöscher vorhanden. Man muss sich  also darüber im Klaren sein, dass außer den Sachen, die man selbst dabei hat, keine anderen Hilfsmittel zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen! Um erfolgreich sein zu können, muss sich die Brandfläche auf jeden Fall noch am Boden befinden und darf nur so groß sein, dass das Feuer mit den Schuhen ausgetreten oder mit im Umfeld liegendem Sand oder Erde erstickt werden kann. Je mehr Leute dabei helfen, desto besser. Auch wenn es so scheint, dass der Brand gelöscht ist, muss dennoch in jedem Falle die Feuerwehr alarmiert werden!
Es ist sicherlich löblich, ein kleines Feuer im Keim zu ersticken, bevor sich ein gefährliches Schadenfeuer daraus entwickelt, aber: es ist auch verdammt gefährlich! Viele Menschen, darunter auch erfahrene Feuerwehrleute, wurden schon vom Feuer eingekreist und sind dabei ums Leben gekommen. Im Zweifelsfall ist es immer die richtige Entscheidung, die Flucht zu ergreifen! Die Bodenfeuer können sich rasant vergrößern und dann vernebelt einem starker Rauch Sicht und Sinne und im Nu ist man vom Feuer eingeschlossen. Die sofortige Flucht sollte in jedem falle angetreten werden, wenn:
  • es bereits an mehreren Stellen brennt
  • starker Brandgeruch wahrnehmbar ist
  • in der Ferne eine starke Rauchentwicklung und/oder Feuerschein zu erkennen ist
  • die Umgebung bereits verraucht ist
Diese Anzeichen sprechen schon für ein größeres Feuer, bei dem man selbst ohnehin nichts mehr ausrichten kann! Hier ist das einzig Richtige, den Wald unverzüglich und auf dem direkten Weg zu verlassen! Hierbei gilt es zu beachten:
  • den Wald in entgegengesetzter Richtung zum Feuer verlassen!
  • auf den befestigten Wegen bleiben (sie führen sicher aus dem Wald heraus) und niemals Abkürungen durchs Unterholz nehmen!
  • andere Besucher zu warnen und sie daran zu hindern, weiter in richtung feuer zu gehen
  • hilflosen und verletzten Personen dabei zu helfen, sich aus der Gefahrenzone zu entfernen!
Auch dieser Brand muss selbstverständlich sofort gemeldet werden, obwohl er wahrscheinlich schon durch Kameras, Feuertürme oder andere Personen gemeldet worden ist!

© C. Müller