Freitag, 1. Juni 2012

Vorsicht! Waldbrandgefahr

Bei schönem Wetter sind viele Menschen dazu geneigt, ihre Freizeit unter freiem Himmel zu verbringen. Schnell den Rucksack gepackt und ab zum Baggersee – oder in die freie Natur. Wälder, Naturschutzgebiete sowie Heide- und Moorlandschaften sind mindestens genauso beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele wie überfüllte Freibäder und Baggerseen. Wer keine Lust hat, nass zu werden oder nicht den ganzen Tag faul in der Sonne liegen will, der bewegt sich eben in die Natur und genießt das schöne Wetter auf Waldwanderwegen, in trockenen Flussbetten und abgelegenen Ausflugslokalen. Doch die Konstellation “sonnig und warm”, worunter die meisten Menschen eben  “schönes Wetter” verstehen, lässt nicht nur die Laune steigen sondern auch die Gefahr von Wald- und Flächenbränden. Durch länger anhaltende Trockenhheit verdunstet allmählich die Feuchtigkeit aus Boden und Pflanzen, weswegen Ausflügler besonders in und in der Nähe von Wäldern größte Vorsicht walten lassen müssen.

Brände in der Natur sind gefährlich, da sie schnell außer Kontrolle geraten und in den meisten Fällen mehr als genug Nahrung finden. Sie entstehen oft in Trockenperioden und sind durch ihre äußerst hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit eine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier. Besonders gefährlich sind Waldbrände, welche in der Regel drei Stufen durchlaufen, bis sie durch den Menschen nicht mehr beherrschbar sind. Sie beginnen als Lauffeuer am Boden, welches noch verhältnismäßig gut bekämpft werden kann, obwohl sich die Brandzone großflächig vorwärts bewegt und dabei von allem, was sich am Boden befindet (z.B. Bodenbewuchs, Laub und abgefallene Äste), genährt wird. Lauffeuer können sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen und als Steppen- oder Buschfeuer auch unbewaldete Zonen überspringen.
Lässt man einem solchen Lauffeuer allzu lange freie Hand, wird es gefährlich: Nun kann es in bewaldeten Gebieten in einer zweiten Phase auf Baumkronen überspringen und sich zu einem sog. Wipfelfeuer ausweiten. Haben die Flammen erstmal auf höhere Bereiche der Vegetation übergegriffen, geht das Wipfelfeuer schnell in einen Total- bzw. Flächenbrand über, welcher allein von Menschenhand nicht mehr gelöscht werden kann.

Ursachen
Weltweit sind nur 4% der Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag oder vulkanische Aktivitäten zurückzuführen und da liegt der Gedanke gar nicht so fern, dass die übrigen 96% wohl durch Menschenhand zu Stande kommen, was leider tatsächlich auch so ist. Neben vorsätzlicher Brandstiftung geht dabei ein ganz erheblicher Teil auf Fahrlässigkeit zurück. Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, die nicht richtig abgelöschte Glut eines (wilden) Lagerfeuers oder auch der heiße Kat eines Autos können in windeseile ein Feuer entfachen, welches sich sehr schnell zu einem gefährlichen Gras- oder auch Waldbrand entwickeln kann. Um gleich einem alten Irrglauben den Wind aus den Segeln zu nehmen: Glasflaschen und Scherben können kein Feuer verursachen, da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit und Krümmung das Sonnenlicht nicht auf einen Punkt bündeln können. Hierfür wären schon eine Lupe oder das Objektiv einer Kamera nötig.

Gefahrenindizes und Warnstufen beachten
Wenn man sich dazu entschließt, einen Ausflug in die freie Natur zu unternehmen, dann sollten vor allem bei schon länger anhaltener Trockenheit sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Grasland-Feuerindex des Deutschen Wetterdienstes eingesehen werden (www.dwd.de/waldbrand).

Die abgebildeten Karten stammen vom 28. Mai 2012 und spiegeln deutlich die Auswirkungen der Hitze und Trockenheit der letzten Tage wider.

Zur Erläuterung:
Warnstufe 1: xxxxx Keine Gefahr
Warnstufe 2: xxxxx Geringe Gefahr
Warnstufe 3: xxxxx Mittlere Gefahr
Warnstufe 4: xxxxx Hohe Gefahr
Warnstufe 5: xxxxx Sehr hohe Gefahr

In ganz Deutschland wurde bezüglich der Waldbrandgefahr die Warnstufe 3 ausgerufen, in Teilen von Niedersachsen, Sachen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sogar die Stufen 4 und 5. Der Grasland-Feuerindex liegt fast bundesweit auf hohem Niveau bei Stufe 4.
Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr! Die Berechnung der Brandgefährdung erfolgt mit dem sog. M-68-Modell. Dieses wurde vor etwa 40 Jahren in der DDR eingeführt und gilt auch heute noch als sehr zuverlässig. Hierbei werden zunächst tägliche Messungen von Temperatur, relativer Luftfeuchte, Niederschlag und Luftbewegung durchgeführt. In einem zweiten Schritt werden diese Messergebnisse mit örtlichen Daten wie Baumbestand (Nadelhölzer, Laubbäume), Bodenfeuchte, Morgentau etc. in Zusammenhang gebracht und ergeben anhand einer vorgegebenen Skala eine ziemlich genaue Einschätzung der Brandgefahr.
Generell gilt: Je höher die Warnstufe, desto größer ist auch die Brandgefahr und umso umsichtiger müssen sich sich die Ausflügler verhalten! Nach der internationelen 5-stufigen Skala gelten (in Wäldern) folgende Verhaltensregeln*

Stufe 1: Keine Einschränkungen und auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen.

Stufe 2: Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.

Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar. Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt und auch keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten mehr ausgebracht werden.Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Stufe 3: Das Verbrennen von Sägeabfällen und Reisig ist verboten. Etwaige Genehmigungen werden ungültig.

Stufe 4: Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern. Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht mehr verlassen. Ab Stufe 4 können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern bereits gesperrt sein.

Stufe 5: Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, um die notwendigsten Arbeiten durchzuführen.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungs- behörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

*Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch für die höheren Stufen. Diese Verbote und Einschränkungen beziehen sich größenteils auf Waldbesitzer und Waldarbeiter.

Wer im Vorfeld keine Möglichkeit hat, sich über die aktuelle Waldbrandgefahr zu informieren, kann die aktuelle Warnlage auch anhand von Warntafeln direkt vor Ort in Erfahrung bringen. Diese Warntafeln befinden sich an öffentlichen Zugängen zu Wäldern sowie auch vielfach in den Wäldern selbst, meistens an touristischen Einrichtungen und Wanderwegen. Sie informieren den Besucher über die aktuelle Waldbrandgefahr in dem Waldstück, welches er betreten möchte bzw. in welchem er sich bereits befindet. Die abgebildete Warntafel zeigt “Höchste Waldbrandgefahr” (Stufe 5) an, was bedeutet, dass der Wald nicht betreten werden darf. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Auflug schon zu informieren, da man sonst eventuell umsonst losgefahren sein könnte, wenn der Wald wie in diesem Falle für Besucher gesperrt ist. 



Richtiges Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden
Um nicht plötzlich als Verursacher eines Waldbrandes dazustehen, gibt es einige wenige, aber wichtige Verhaltensregeln, welche unbedingt beachtet werden sollten.

Parken nur auf dafür ausgewiesenen Flächen
Bei der Anreise mit dem Auto sollten Besucher zunächst wissen, dass das Parken im Wald ausnahmslos verboten und nur auf extra dafür ausgewiesenen Flächen am Waldrand gestattet ist. Einerseits müssen Zufahrten und Wege ständig passierbar sein, z.B. von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen, und andererseits können die Katalysatoren von Autos im Wald sehr schnell ein Feuer verursachen. Die Betriebstemperatur eines Kats beträgt (auch schon nach kurzer Fahrt!) rund 900° C und das reicht allemal aus, um unter dem Auto befindliche Gräser, Nadeln oder Laub in Brand zu setzen. Als Parkplatz ausgewiesene Flächen sind dementsprechend von Bewuchs befreit und meistens mit Schotter bedeckt, asphaltiert oder gepflastert. Sollte das Parken wegen Waldbrandgefahr am Wald verboten sein, muss dieses Verbot unbedingt beachtet und der Waldrand unverzüglich verlassen werden!

Rauchen, Feuer und offenes Licht verboten
In Wäldern ist das Rauchen entweder ganzjährig oder zumindest vom 01. März bis zum 31. Oktober grundsätzlich verboten – egal welche Waldbrandwarnstufe gerade besteht. Dieses Verbot gilt auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand. Ein durchaus sinnvolles Verbot, da die viele fahrlässig verursachte Waldbrände auf achtlos weggeworfene Zigarettenkippen zurückzuführen sind. Dieses Verbot sollte unbedingt beachtet werden, da Ausflügler, die dagegen verstoßen, zum einen leichtfertig ihr eigenes Leben und das anderer Touristen aufs Spiel setzen und zum anderen richtig zur Kasse gebeten werden können. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland, Warnlage etc. zwischen 100 und 50.000 Euro. Gleiches gilt selbstverständlich auch für jegliche Art von Feuer und offenem Licht. In den oben aufgeführten Waldbrandwarnstufen ist zwar zu lesen, das unter bestimmten Umständen Holzschnitt usw. verbrannt werden darf, aber selbstverständlich nicht von Besuchern sondern ausschließlich von Waldbesitzern und Forstangestellten! Nachtwanderungen dürfen nur mit batteriebetrieben Taschenlampen und nicht mit Fackeln, Kerzen oder Petroleumlampen unternommen werden! Ein Grill oder ein Lagerfeuer darf wenn überhaupt nur an extra dafür ausgewiesenen Plätzen betrieben werden, welche sich abseits des Waldes befinden! Ein Grillfeuer im Wald bzw. weniger als 100 m vom Waldrand entfernt anzulegen, zu unterhalten oder mit sich zu führen ist wie das Rauchen grundsätzlich verboten. Sollte sich in ausreichendem Abstand ein ausgewiesener Grillplatz befinden, ist auf die Windrichtung zu achten und Funkenflug zu vermeiden. Vor dem Verlassen des Grillplatzes muss sicher gestellt werden, dass sämtliche Glut vollständig erloschen ist! Am besten eine Flasche Leitungswasser zum Ablöschet der Glutreste mitführen.

Brenglaswirkung beachten
Vorsicht beim Mitführen von Kameras, denn ihre Objektive sind ebenso wie Ferngläser und Lupen sehr wohl dazu in der Lage, das Sonnenlicht auf einen Punkt zu bündeln und dadurch einen Brand zu verursachen. Darüber machen sich viele Ausflügler überhaupt keine Gedanken, wenn sie sich irgendwo hinsetzen zum Verschnaufen und die Kamera neben sich legen. Ich hab mir vorher ehrlich gesagt auch keine Gedanken darüber gemacht, bis ich von jemandem hörte, der mit seinem Kameraobjektiv zwar keinen Waldbrand verursacht, aber immerhin ein schönes Loch in seine Kameratasche gebrannt hat. Deshalb sollten bei einer kleinen Verschnaufpause oder beim Picknick Kameras, Fotoapparate, Ferngläser und ähnliches nicht direkt in die Sonne gelegt, sondern in die Tasche gepackt werden. Dann kann nichts passieren. Nebenbei wird dann auch nichts dreckig, es tritt keiner drauf und es geht auch nichts verloren.

Wege nicht verlassen
Bei einem Besuch im Wald sollten die befestigten Wald- und Wanderwege nicht verlassen werden. In vielen Wäldern ist das Verlassen dieser Wege ohnehin verboten, bei höheren Waldbrandwarnstufen generell. Der Grund ist ganz einfach: Zum Einen bestehen die befestigten Wege aus Erde, Kies und ähnlichem und sind dadurch wesentlich weniger brandgefährlich als das Unterholz. Das Gebot, die Wege nicht zu verlassen ist also eine weitere Vorsichtsmaßnahme. Jemand, der durchs trockene Unterholz spaziert kann wesentlich leichter einen Waldbrand verursachen als jemand, der über einen Waldweg geht.
Zum anderen ist das Verbot, bei hoher Waldbrandgefahr die Wege zu verlassen, eine wichtige Schutzmaßnahme für die Besucher! Bei dieser Warnlage kann im Wald jederzeit ein Feuer ausbrechen und wenn man sich dann irgendwo im Unterholz verstiegen hat, wirds gefährlich. Abseits der Wege kommt man nur langsam vorwärts und die Verletzungsgefahr ist auch ungleich höher als auf einem festen Weg. Wird man in so einer Situation von einem Feuer überrascht, kann man nicht so schnell flüchten oder man verletzt sich bei dem Versuch wohlmöglich noch dabei, sodass man gar nicht mehr vorankommt.

Bei hohen Warnstufen Wälder meiden
Wenn die höchste Waldbrandwarnstufe ( xx5xx) ausgegeben wurde, ist das Betreten des Waldes verboten! Sollte man sich bereits im Wald befinden und auf eine Warntafel aufmerksam werden, welche die höchste Waldbrandwarnstufe anzeigt, ist unverzüglich und auf kürzestem Wege der Rückzug anzutreten! Wer einen Wald betritt oder sich in einem Wald befindet, in dem die höchste Waldbrandwarnstufe gilt, spielt mit seinem Leben und wird darüber hinaus rechtlich dafür belangt. Auch wenn die zweithöchste Warnstufe ( xx4xx) ausgegeben wurde, sollte man sich ernsthafte Gedanken darüber machen, von einem Besuch im Wald abzusehen. Es ist zwar bei dieser Warnlage nicht grundsätzlich verboten, sich im Wald aufzuhalten, aber es können bereits Einrichtungen für Besucher gesperrt sein, was die Freude und die Möglichkeiten des Besuches einschränkt. Außerdem ist hierbei zu bedenken, dass man mit Sicherheit nicht allein im Wald unterwegs ist. Auch wenn man sich selbst korrekt verhält, weiß man nie, was andere Besucher in ein paar hundert Metern Entfernung so treiben.

Richtiges Verhalten bei Waldbränden
Wenn man sich in einem bereits brennenden Wald befindet stellt sich die Frage: “Sofort die Flucht ergreifen oder selbst einen Löschversuch unternehmen?” Um die Frage richtig zu beantworten ist die Tatsache entscheidend, in welchem Stadium sich der Waldbrand befindet und ob man allein unterwegs ist oder mit mehreren Personen. Sollte man bei einem Ausflug in den Wald in der Nähe ein kleines Brandnest entdecken oder eine kleine Rauchfahne sehen, könnte ein Löschversuch mit eigenen Mitteln erfolgreich sein. Zu bedenken ist jedoch, dass in den Wäldern keine Brandschutzeinrichtungen installiert sind. Es sind in der Regel weder Hydranten, Wasserbehälter, Schläuche, Feuerpatschen noch Feuerlöscher vorhanden. Man muss sich  also darüber im Klaren sein, dass außer den Sachen, die man selbst dabei hat, keine anderen Hilfsmittel zur Brandbekämpfung zur Verfügung stehen! Um erfolgreich sein zu können, muss sich die Brandfläche auf jeden Fall noch am Boden befinden und darf nur so groß sein, dass das Feuer mit den Schuhen ausgetreten oder mit im Umfeld liegendem Sand oder Erde erstickt werden kann. Je mehr Leute dabei helfen, desto besser. Auch wenn es so scheint, dass der Brand gelöscht ist, muss dennoch in jedem Falle die Feuerwehr alarmiert werden!
Es ist sicherlich löblich, ein kleines Feuer im Keim zu ersticken, bevor sich ein gefährliches Schadenfeuer daraus entwickelt, aber: es ist auch verdammt gefährlich! Viele Menschen, darunter auch erfahrene Feuerwehrleute, wurden schon vom Feuer eingekreist und sind dabei ums Leben gekommen. Im Zweifelsfall ist es immer die richtige Entscheidung, die Flucht zu ergreifen! Die Bodenfeuer können sich rasant vergrößern und dann vernebelt einem starker Rauch Sicht und Sinne und im Nu ist man vom Feuer eingeschlossen. Die sofortige Flucht sollte in jedem falle angetreten werden, wenn:
  • es bereits an mehreren Stellen brennt
  • starker Brandgeruch wahrnehmbar ist
  • in der Ferne eine starke Rauchentwicklung und/oder Feuerschein zu erkennen ist
  • die Umgebung bereits verraucht ist
Diese Anzeichen sprechen schon für ein größeres Feuer, bei dem man selbst ohnehin nichts mehr ausrichten kann! Hier ist das einzig Richtige, den Wald unverzüglich und auf dem direkten Weg zu verlassen! Hierbei gilt es zu beachten:
  • den Wald in entgegengesetzter Richtung zum Feuer verlassen!
  • auf den befestigten Wegen bleiben (sie führen sicher aus dem Wald heraus) und niemals Abkürungen durchs Unterholz nehmen!
  • andere Besucher zu warnen und sie daran zu hindern, weiter in richtung feuer zu gehen
  • hilflosen und verletzten Personen dabei zu helfen, sich aus der Gefahrenzone zu entfernen!
Auch dieser Brand muss selbstverständlich sofort gemeldet werden, obwohl er wahrscheinlich schon durch Kameras, Feuertürme oder andere Personen gemeldet worden ist!

© C. Müller


  








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