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Sonntag, 19. Dezember 2021

GLORIA Typ HA 2 V Bj. 1982

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN Feuerlöscher 4 kg Halon 1211
Typ: HA 2 V
Baujahr: 1982
Bauart: Ha 2 L
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 20/78
Inhalt: 2 kg Halon 1211
Treibmittel: 15 bar Stickstoff
Betriebsdruck: ca. 15 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 6,0 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1979-1982
Alter des Geräts zum jetzigen Zeitpunkt: 39 Jahre

©. Menzel 2021

Sonntag, 12. Dezember 2021

GLORIA Typ HA 4 V Bj. 1983

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN Feuerlöscher 4 kg Halon 1211
Typ: HA 4 V
Baujahr: 1983
Bauart: Ha 4 L
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 21/78
Inhalt: 4 kg Halon 1211
Treibmittel: 15 bar Stickstoff
Betriebsdruck: ca. 15 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 6,0 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1983-1985

©. Menzel 2021

Montag, 8. Juli 2019

GLORIA BCF Fire Extinguisher Typ HA 4 VN Bj. 1986 (Halonlöscher)

Hersteller: GLORIA-WERKE
BCF Fire Extinguisher
4 kgs Halon 1211
Baujahr: 1986
Bauart: H 4 L - Dauerdrucklöscher
Zulassungs-Kennzeichen: %
Inhalt: 4 kg Bromchlordifluormethan (Halon 1211)
Treibmittel: Stickstoff
Betriebsdruck: ca. 15 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 6,0 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1983-1991*


*Hier haben wir die baugleiche Version des Typs HA 4 V aus Groß-Britannien. Dieser Feuerlöscher war ausschließlich auf dem britischen Markt zu finden, wo andere Aussonderungsfristen für Halonlöscher bestanden. Da dieses Gerät allerdings in Deutschland produziert worden ist, endete die Herstellung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch ebenfalls 1991. Eine absolute Rarität.


©. Menzel 2019

Sonntag, 21. Oktober 2018

GLORIA Halonlöscher Typ H 2,0 Bj. 1977

Hersteller: GLORIA-WERKE
HALON 1211
Typ: H 2,0
Baujahr: 1977
Bauart: H 2,0 L - Gaslöscher
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 15/73
Inhalt: 2 l (4 kg) Halon 1211 Bromchlordifluormethan
Treibmittel: 15 bar Stickstoff
Betriebsdruck: ca. 15 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 6,5 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1973 - 1977

©. Menzel 2018

Samstag, 30. Januar 2016

GLORIA Typ HA 6 VN Bj. 1991

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN Feuerlöscher
Typ: HA 6 VN

Baujahr: 1991
Bauart: HA 6 L - Dauerdruck-Gaslöscher
Inhalt: 6 kg Halon 1211
Gewicht des gefüllten Geräts: 11 kg

Bauzeit nach diesem Muster: ca. 1990-1991




Geschichte:
Last but not least: Hier haben wir einen der letzten, wirklich allerletzten Halonlöscher, welcher überhaupt produziert worden ist - einen GLORIA Typ HA 6 VN. Die Markierungen in dem Feld "Werks-Endkontrolle" stehen auf Mai 1991 und das ist wirklich sensationell!

Die FCKW-Halon-Verbotsverordnung wurde am 06. Mai 1991 erlassen und in §10 "Übergangsvorschriften" heißt es in Absatz 5: "Löschmittel nach § 6, die in Geräten und Anlagen der Brandbekämpfung enthalten sind, dürfen bis zum 31. Dezember 1993 verwendet werden, wenn sie vor dem Inkrafttreten des § 6 hergestellt worden sind."

Dieser Feuerlöscher ist also nur 3 Monate vor dem endgültigen Aus des Löschmittels Halon hergestellt worden und somit etwas ganz besonderes! Das nahende Ende des Wunderlöschmittels war schon seit 1990 bekannt, doch dieser Feuerlöscher ist der Beweis dafür, dass Halonlöscher quasi bis 5 vor 12 und auf den letzten Drücker produziert sowie auch in Umlauf gebracht worden sind. Aus einem Fachbericht des Jahres 1986 weiß ich, dass bei GLORIA für die Zukunft stark auf das moderne und sehr leistungsfähige Löschmittel Halon gesetzt worden ist und da war das Verbot natürlich ein Schock - nicht zuletzt deshalb, da Halon in allen Belangen eine teure Angelegenheit war; auch für die Hersteller! Die Füllung eines solchen 6 kg-Löschers kostete 1986 rund 220 DM und in Wadersloh befanden sich neben modernsten Abfüll- und Testanlagen auch Halonbehälter, deren Füllung allein einen Gegenwert von 110.000 DM besaß. Von diesem Halon ist ein beträchtlicher Teil in Forschung und Entwicklung gesteckt worden, denn GLORIA war immer schon vorne mit dabei, wenn es um Innovationen und Optimierungen ging. 

Dem Kenner fällt auf, dass bei diesem letzten Modell das geriffelte Griffstück und die Gasdüse durch eine Sechskantmutter aus Messing miteinander verbunden sind und im Gegensatz zu den Vorgängermodellen keine äußerlich durchgehende Einheit mehr bilden. Zudem besteht die Düse am Ende des Schlauches nicht mehr aus Metall, sondern aus Kunststoff.
Anders als beim Typ HA 6 V besitzt der Typ HA 6 VN ein separates Prüfventil über dem Manometer. Sonst ist bei diesem Gerät alles in bewährter Tradition - von der massiven Handhebelarmatur über den gelben Kunststoffkragen bis hin zum standfesten Fußring 
Die Gasdüse aus Kunststoff sowie das offenliegende Prüfventil waren wohl die letzten Innovationen aus Wadersloh in Sachen Halonlöscher, denn das kurzfristige Ende dieses Geräts war im Prinzip schon bei der Produktion besiegelt.

Und tatsächlich: Am 31.12.1993 endete die Übergangsfrist, sodass dieser Feuerlöscher nur etwa 1,5 Jahren nach seiner Produktion bereits aus dem Verkehr gezogen wurde. Dass er heute überhaupt noch existiert, grenzt an ein Wunder!
Dies ist nicht nur ein überaus seltenes, sondern auch ein wahrhaftig historisches Stück Brandschutzgeschichte, welches die bis heute unschlagbaren Halonlöscher kurz vor ihrem Niedergang zeigt - ein Löscher, der quasi noch auf den letzten Metern der "Green Mile" produziert worden und wie John Coffey in Stephen Kings Bestseller ein paar Schritte später vom Staat gerichtet worden ist.

©. Menzel 2016

Freitag, 18. April 2014

Halonlöscher

Als Halonlöscher werden diejenigen Feuerlöscher bezeichnet, in welchen halogenierte Kohlenwasserstoffe als Löschmittel zum Einsatz kamen. Im Laufe ihres 80-jährigen Bestehens von 1914 bis 1994 änderten sich die Halongemische, sodass ziemlich genau nacheinander Tetra (Halon 1400), Bromchlormethan (Halon 1011) und Bromchlordifluormethan (Halon 1211) als Löschmittel zum Einsatz kamen. Bromtrifluormethan (Halon 1301) wurde ebenfalls als Feuerlöschmittel eingesetzt, jedoch nur in stationären Anlagen und nicht in Handfeuerlöschern, weswegen wir dieses hier an dieser Stelle erst einmal außen vorlassen. Die Angaben beziehen sich zudem ausschließlich auf Feuerlöscher aus Westdeutschland, da in der DDR andere Halone wie z.B. Mischungen mit Methylbromid oder Dibromtetrafluorethan (Halon 2402) in Verbindung mit Kohlendioxid in sog. Kolon-Löschern verwendet wurden. Auf die Besonderheiten der DDR-Halonlöscher wird an anderer Stelle noch einmal gesondert eingegangen werden.
Eigentlich bezeichnet man nur die mit Halon 1211 befüllten Feuerlöscher als Halonlöscher. Die mit Tetrachlorkohlenstoff befüllten Feuerlöscher werden in der Regel als Tetralöscher und die mit Bromchlormethan befüllten als CB- oder (fälschlicherweise) Bromid-Löscher bezeichnet. 

Das Löschmittel Halon
Als halogenierte Kohlenwasserstoffe oder Halogenkohlenwasserstoffe werden Kohlenwasserstoffe bezeichnet, bei denen mindestens ein Wasserstoffatom durch eines der Halogene Fluor, Chlor, Brom oder Iod ersetzt wurde.
Es gibt unterschiedliche Gruppen von Halogenkohlenwasserstoffen, von denen für unsere Zwecke lediglich die aliphatischen Halogenkohlenwasserstoffe von Bedeutung sind. Sie lassen sich in Halogenalkane, Halogenalkene und Halogenaromaten einteilen. In Bezug auf ihre Verwendung als Löschmittel sind von diesen drei Untergruppen nur die Halogenalkane von Belang. Bekannte Halogenalkane sind zum Beispiel Chloroform (Narkosemittel), Hexachlorcyclohexan (Insektizid Lindan) sowie eben auch die Löschmittel Tetrachlorkohlenstoff, Bromchlormethan, Bromchlordifluormethan und Bromtrifluormethan. Anhand der Tatsache, dass ein starkes Narkosemittel, ein hochgiftiges Insektizit und die Feuerlöschmittel alle aus der gleichen Stoffgruppe kommen, lässt sich bereits erahnen, dass die Halone selbst sowie auch ihre Anwendung alles andere als gesund war, zumal sie sich durch ihre hohe Stabilität und ihren lipophilen Charakter in der Fettschicht von Mensch und Tier anreichern. Doch dazu später mehr.
Da vor allem das zuletzt verwendete Halon 1211 im hohen Maße die Ozonschicht angreift, sind Bereitstellung, Produktion, Vertrieb und Wartung von Halonlöschern in Deutschland seit dem 1. Januar 1994 verboten. Für teilhalogenierte Fluor-Brom-Kohlenwasserstoffe (HFBKW) war das Ausstiegsdatum der 1. Januar 1996. Seit dem Jahr 2000 dürfen in ganz Europa Halone nur in solchen Anwendungsbereichen verwendet werden, die im Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 bzw. (EG) 1005/2009 als kritische Verwendungszwecke aufgelistet und damit zugelassen sind. Ein Beispiel wäre die zivile und militärische Luftfahrt, wo Halone in stationären Anlagen an den Triebwerken und in Handfeuerlöschern im Inneraum mitgeführt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist damit aber auch spätestens 2040 Schluss.

Löschwirkung der Halone
Die Löschwirkung der Halone beruht auf dem Antikatalytischen Löscheffekt, d.h., die Verbrennungsreaktion wird auf chemischem Wege gestört. Unter Hitzeeinwirkung spalten die Halone freie Radikale ab, welche sich anstelle des zur Verbrennung nötigen Sauerstoffs an das Brandgut anheften und so die Reaktion schlagartig zum Erliegen bringen.

Tetralöscher
In Tetralöschern kam Tetrachlorkohlenstoff (chem. CCL4 – auch Tetra, Tetrachlormethan, Kohlenstofftetrachlorid) als Löschmittel zum Einsatz. Tertrachlorkohlenstoff ist eine chemische Verbindung aus der Reihe der Chlorkohlenwasserstoffe, bei der alle Wasserstoffatome (H) des Methans (CH4) durch Chloratome (Cl) substituiert, also ersetzt worden sind.
Tetrachlorkohlenstoff ist eine farblose, stark lichtbrechende, süßlich riechende, nicht brennbare, hochgiftige Flüssigkeit mit einem Schmelzpunkt von −23 °C und einem Siedepunkt von 76,7 °C. Es ist nicht mit Wasser mischbar, dafür aber sehr gut mit Ethanol, Ether oder Benzin. Da es hervorragend Fette, Öle und Harze löst, kam es früher auch in großen Mengen in chemischen Reinigungen zum Einsatz.
Die Firma MINIMAX hatte im Jahre 1914 in Zusammenarbeit mit den Firmen Hoechst und Junkers einen 2-Liter und ein 6-Liter Löscher erfolgreich testen lassen und daher gilt das Jahr 1914 als Geburtsstunde der Tetralöscher in Deutschland. Unter Druck gesetzt wurden diese frühen Exemplare nach dem gleichen Prinzip wie MINIMAX´ berühmte Spitztüten, indem sie mit einem unten am Löscher angebrachten Schlagknopf auf den Boden gestoßen wurden. Hierbei zerstörte ein Druckstift eine im Behälterinneren befindliche Glastube mit Schwefelsäure und Natron. Das Vermischen der beiden Chemikalien erzeugte dann den nötigen Betriebsdruck. Durch Betätigen des Drehventils konnte das Löschmittel dann ausgestoßen werden.
Die ersten Tetra-Löscher mit einem Druckluftpolster (Dauerdrucklöscher) wurden ca. 1925 von der Firma WINTRICH entwickelt. Bis Mitte der 1920er Jahre wurden bereits knapp 1 Mio Tetralöscher in Umlauf gebracht, obwohl die außerordentliche Giftigkeit des Löschmittels von vorn herein bekannt war. Auslöser für diesen Boom war die schnell wachsende Motorisierung und die daraus resultierenden, immer häufiger werdenden Benzinbrände. Regelmäßig gingen Werkstätten, Tankstellen sowie natürlich auch Autos in Flammen auf und es gab damals kein besseres und günstigeres Löschmittel als Tetra. Doch so gut diese Löscher auch löschten – sie waren tödlich giftig. Die Wirkung der Tetra-Dämpfe in Reinform auf den Menschen hängt von der Konzentration ab. Niedrige Konzentrationen führen zu Unwohlsein, Schwindel und Sinnesstörungen sowie bei häufigerer Exposition zu Organschäden, welche in der Regel tödlich enden. Hohe Konzentrationen führen dagegen sofort zu Bewusstlosigkeit, Koma und Tod. Bei sachgemäßer Benutzung der Tetralöscher zum Ablöschen eines Brandes entstehen weitere giftige Gase. Unter Hitzeeinwirkung zersetzt sich Tetrachlorkohlenstoff unter anderem zu Phosgen, ein Giftgas, welches im Ersten Weltkrieg traurige Berühmtheit erlangte. Vorbote des Giftgases ist Salzsäuregas, welches einen starken Hustenreiz auslöst. Dieses stark reizende, ätzende und ebenfalls giftige Pyrolysegas zwang den Löschenden zum Verlassen des Brandherdes - meistens vor dem Einatmen einer tödlichen Menge Phosgen. Es gab jedoch viele Todesfälle bei der unsachgemäßen Benutzung der Tetralöscher, z. B. zu Reinigungszwecken oder zur Vernichtung von Ungeziefer. Auch sonst ist Tetrachlorkohlenstoff hochgradig umweltschädigend und wirkt tödlich auf alle Lebewesen (Menschen, Tiere, Pflanzen). Zudem steht es seit längerer Zeit unter dem Verdacht, krebserregend zu sein. Von der krebserregenden Wirkung wusste man damals noch nicht, von der Giftigkeit aber wie gesagt schon. Der erste Schritt zur Sicherheit erfolgte 1923 durch einen sogenannten “Tetra-Ausschuss”. Dieser legte fest, dass die Maximalgröße der Tetralöscher auf immer noch unglaubliche 6 Liter Inhalt pro Gerät beschränkt bleiben muss – eine Giftmenge, mit der man zig Menschen hätte töten können. Die gängisten Größen der Tetra-Löscher waren fortan Geräte mit 0,5 l, 0,8 l, 1 l, 2 l, 4 l und 6 l Inhalt. Das Aussehen der Tetralöscher hat sich bis zu ihrem endgültigen Verbot im Jahre 1964* nur wenig verändert. Nach der Einführung des Druckluftpolsters 1925 verschwand in den 1930er Jahren lediglich der Schlagknopf an der Unterseite. Da die Tetralöscher seit nunmehr 50 Jahren vom Markt verschwunden sind, sind sie sehr rar geworden. In der Öffentlichkeit sieht man sie gar nicht mehr, aber dafür vereinzelt in Auktionshäusern (eBay) oder bei der Entrümpelung alter Gebäude. Gewarnt seien an dieser Stelle alle diejenigen, die einen Tetralöscher zu Dekozwecken erwerben möchten! Vor allem bei ebay sieht man immer wieder Anbieter, die gefüllte Geräte verkaufen – meistens nichts wissend über den gefährlichen Inhalt. Hin und wieder liest man auch “Ich hab den Löscher entleert…” oder “Ich habe den Löscher ausprobiert und er geht noch…”. Ein Albtraum! Aufgrund der Giftigkeit des Tetras ist in jedem Falle davon abzuraten, einen solchen Löscher im gefüllten Zustand zu erwerben! Wer einen solchen Löscher verkauft macht sich übrigens strafbar, da der Handel bzw. das Inverkehrbringen von Tetrachlorkohlenstoff verboten ist! Tauchen solche Geräte bei Entrümpelungen oder in alten Gebäuden auf, sind sie in der Regel noch gefüllt und sollten daher nur mit größter Vorsicht behandelt und schon gar nicht ausprobiert werden! Wenn sie als Dekoration dienen sollen, dann müssen sie in jedem Falle fachgerecht entleert werden. Wenn nicht, müssen sie als Sondermüll entsorgt werden, was unter Umständen eine Gebühr kostet (pauschal pro Liter oder pro Gerät).

*Hersteller wie z.B. TOTAL haben die Produktion von Tetralöschern bereits 1957 eingestellt. 
  
Bromchlormethanlöscher
Beim Bromchlormethan (CH2BrCl, auch Chlorbrommethan, CB oder fälschlich Bromid) wurden im Gegensatz zum Tetrachlorkohlenstoff nur zwei der vier Wasserstoffatome des Methans substituiert - eines durch Brom und das andere durch Chlor. Bereits Ende der 1930er Jahre wurde die Substanz erfolgreich als Feuerlöschmittel für Marine und Luftwaffe getestet und anstelle von Tetra in die gleichen Behälter mit Druckluftpolster und Drehventil gefüllt. Das in den CB-Löschern verwendete Bromchlormethan bot gegenüber den Tetralöschern den Vorteil, dass es weit weniger toxisch war als Tetra und dadurch viel sicherer in der Anwendung für die Besatzungen von Flugzeugen und Schiffen, deren Ausweichmöglichkeiten doch sehr beschränkt waren. Dennoch barg es Gefahren für Mensch und Umwelt. Auf Mensch und Tier hat Bromchlormethan in Reinform eine narkotische Wirkung, die bei hohen Konzentrationen auch zum Tod führen kann. Außerdem steht Bromchlormethan ebenso wie Tetrachlorkohlenstoff in Verdacht, krebserregend zu sein. Im Löscheinsatz (ab 400°C) zersetzt es sich unter anderem in die giftigen Gase Chlorwasserstoff und Bromwasserstoff und stellte somit immer noch eine Gefährdung für den Löschenden dar. Zum Schluss ist noch die stark ozonschädigende Wirkung zu nennen.
Die CB-Löscher verschwanden in der ersten Hälfte der 1970er Jahre ebenfalls aufgrund ihrer Giftigkeit und Umweltschädlichkeit vom Markt. Heutzutage tauchen die CB-Löscher aus westdeutscher Produktion (GLORIA, MINIMAX, BAVARIA etc.) nur als kleine Vergaserbrand-Löscher mit 0,2l Inhalt auf. Dies lässt die Vermutung zu, dass es sie in gar keinen anderen Größen mehr gegeben hat - ob aus Umweltschutzgründen oder anderen Umständen bleibt dabei Spekulation. Wenn jemand mit so einem Objekt liebäugelt, z.B. zur originalgetreuen  Ausstattung seines Oldtimers (bei vielen VW gehörten die Löscher zur Ausstattungund), der sei auch hier vor gefüllten Geräten gewarnt. CB ist nicht so giftig wie Tetra, aber es reicht dennoch für ernste Gesundheits- und Umweltschäden. Gefüllte Geräte fachgerecht entleeren lassen und nicht ausprobieren. Das Mitführen solcher gefüllten Löscher in Fahrzeugen ist übrigens auch verboten und kostet Strafe.

Halonlöscher
Anfang der 1970er Jahre kam ein neues Löschmittel auf Basis von halogenierten Kohlenwasserstoffen auf den Markt – das Halon 1211 (CBrClF2 – Bromchlordifluormethan), welches unter anderem auch als Kältemittel Freon 12B1 in Kühlschränken zum Einsatz kam. Hier wurden ebenfalls die vier Wasserstoffatome des Methans ersetzt, und zwar durch jeweils ein Brom- und ein Chloratom sowie durch zwei Fluoratome. Halon 1211 stellte eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den CB-Löschern dar, denn es war nochmals um einiges weniger toxisch als sein Vorgänger und durch die sich leicht abspaltenden Brom- und Fluoratome auch wesentlich löschwirksamer. Die Löschgase waren zwar immer noch giftig, jedoch war es mit diesen Löschern um einiges schwerer, sich damit aus Versehen in ernsthafte Lebensgafahr zu bringen. Die Halonlöscher waren nach wie vor Dauerdrucklöscher, doch änderte sich ihr Aussehen und sie wurden auch wieder mit verschiedenen Füllmengen angeboten. Bis zum Ende der 1970er ähnelten die kleinen Geräte den 1,5 kg- bzw. ab 1977 den 2kg Kohlensäure-Gaslöschern mit Pistolengriff und Zughebelarmatur - Ab 1978 waren diese Geräte dann überwiegend als Autolöscher mit Druckhebelarmatur, ähnlich dem GLORIA PG 2 SPX ausgebildet. Ab etwa 1980 gab es auch wieder Geräte mit 6 kg Füllmenge, welche mit einer schweren Druckhebelarmatur ausgerüstet waren und über einen Schlauch mit einer charakteristischen Düse verfügten. Diese unterschied sie stets und auf den ersten Blick von teilweise gleich aussehenden Pulverlöschern (z.B. GLORIA HA 6 V vs. GLORIA PA 6 GD). Die gängisten Größen waren Löscher mit 2kg, 4kg und 6kg Halon 1211. Obwohl die Anwendung von Halon 1211 für den Löschenden wesentlich sicherer war als die von Tetra und Halon 1011, blieb die extreme Umweltgefährlichkeit bestehen. Halon 1211 hatte eine derart schädliche Wirkung auf die Ozonschicht, dass es schnell als Ozon-Killer in Verruf kam. Im Jahre 1994 wurden im Zuge der am 01.08.1991 in Kraft getretenenFCKW-Halon-Verbotsordnung die Herstellung, der Vertrieb sowie die weitere Instandhaltung von Halon-Feuerlöschern deutschlandweit verboten. Hierauf verschwanden sie wegen groß angelegter Einziehungsmaßnahmen fast schlagartig und komplett vom Markt. Auch bei ebay sind sie nur sehr sehr selten anzutreffen. Die wenigen Exemplare, die hin und wieder auftauchen sind heiß begehrt und werden dementsprechend teuer gehandelt. Zum einen sind es wieder Autoliebhaber, die ihren Mercedes (W124 und W126 - die Vorgänger /8, W123 und W116 hatten stets MINIMAX PU 1 an Bord) oder BMW (E32, W34, E36) wieder originalgetreu herrichten wollen, andererseits auch viele Freizeit-Kapitäne, die so einen Feuerlöscher gern auf ihrem Boot hätten. Aber Vorsicht: In Deutschland sind das Mitführen gefüllter Halonlöscher und auch deren Verwendung im Ernstfall (!) verboten. Wer damit erwischt wird, zahlt unter Umständen dicke Strafen.

Fest steht, dass die halogenierten Kohlenwasserstoffe in Form von Tetra, CB und Halon 1211 die besten und wirkungsvollsten Löschmittel gegen reine Flammenbrände der Brandklassen B und C waren. Bis heute konnte kein würdiger Ersatz gefunden werden, welcher auch nur annähernd so effektiv löscht. Die Geschichte hat jedoch gezeigt, dass die halogenierten Kohlenwasserstoffe aufgrund ihrer Giftigkeit und Umweltschädlichkeit kein fester Bestandteil im breit angelegten Sicherheitsdenken werden konnten und die Belange der Anwendersicherheit und des Umweltschutzes am Ende im Vordergrund standen und diese Löscher nach exakt 80 Jahren aufhörten zu existieren.
Freilich: Das Tetra- und CB-Löscher aufgrund ihrer Giftigkeit verboten worden sind, war eine gute und auch richtige Entscheidung. Etwas kontrovers ist jedoch das Verbot der Halon 1211-Feuerlöscher. Es ist zwar wissenschaftlich eindeutig bewiesen worden, dass sie in hohem Maße die Ozonschicht schädigen - das jedoch nur, wenn sie in Betrieb gesetzt werden und das Löschgas in die Atmosphäre gelangt. Allein an dieser Tatsache gemessen wäre es vielleicht sogar möglich gewesen, diese Geräte weiter für den Brandschutz vorzuhalten, da das Halon 1211 im Prinzip erst dann die Ozonschicht schädigt, wenn es den Behälter verlässt. Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, wie viel davon beim Produktionsprozess daneben geht und was beim Tausch der Füllung mit der Altfüllung passiert. Das Halon 1211 kann so gesehen selbst nicht schlecht werden, doch da es vor allem in Verbindung mit Wasser (Luftfeuchtigkeit) korrosiv wirkt, wurde bei den Feuerlöschern von Zeit zu Zeit eine Behälterinnenkontrolle nötig, wofür sie entleert werden mussten. Ob das Halon einfach abgeblasen oder aufgefangen wurde, weiß ich wie gesagt nicht. Es wird vermutlich aber dennoch eher an solchen Begleitumständen gelegen haben, dass die Halonlöscher verschwanden und nicht an den Löschern selbst. Außerdem wäre das Halon 1211 - da nun auch keine Kühlschränke mehr damit befüllt wurden - vermutlich so teuer geworden, dass die Bereithaltung von Halonlöschern unwirtschaftlich geworden wäre.

Weitere Informationen speziell zum Halon 1211 findet Ihr in diesem Artikel:
Halon 1211 - vom Wundermittel zum Problemstoff 

© C. Müller

Sonntag, 7. Juli 2013

Halon 1211 - vom Wundermittel zum Problemstoff

4 kg Halonlöscher Bj. 1981
Bromchlordifluormethan - vielen besser als Halon 1211 oder R12B1 bekannt - gilt als leistungsstärkstes Löschmittel gegen reine Flammenbrände von Stoffen der Brandklassen B und C und bis heute konnte noch kein würdiger Nachfolger gefunden werden. Auch in Sachen Giftigkeit genießt es einen weitaus besseren Ruf, als seine Vorgänger Tetrachlorkohlenstoff (Tetra; Halon 1400) und Bromchlormethan (CB; Halon 1011). Wurden diese in den 1960er und 1970er Jahren überwiegend wegen ihrer hohen Toxizität aus dem Verkehr gezogen, verschwand das Halon 1211 offiziell aufgrund der am 01. August 1991 in Kraft getretenen FCKW-Halon-Verbotsverordnung am 01. Januar 1994 aus der Welt des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Internet kursieren nun auch heute - fast 20 Jahre später - haufenweise Threads, Halbwahrheiten und Gerüchte rund um das Thema Halon 1211 und vor allem darüber, ob der Besitz, die Verwendung, das Mitführen und das Löschen mit diesem Löschmittel nun strafbar bzw. verboten ist oder nicht.

Ich habe mir nun einmal die Mühe gemacht, sämtliche Gesetzestexte zum Thema Halon zu sichten und einmal Licht ins Dunkel zu bringen - sofern ich dieses verklausulierte Gesetztesdeutsch richtig verstanden habe.

Das Rechtliche
Am 01. August 1991 trat die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung in Kraft, welche nach § 1 Abs. 1 folgende Stoffe und Zubereitungen betrifft:


  1. Trichlorfluormethan (R 11)
  2. Dichlordifluormethan (R 12)
  3. Chlortrifluormethan (R 13)
  4. Tetradifluorethan (R 112)
  5. Trichlortrifluorethan (R 113)
  6. Dichlortetrafluorethan (R 114)
  7. Chlorpentafluorethan (R 115)
  8. Bromchlordifluormethan (Halon 1211)
  9. Bromtrifluormethan (Halon 1301)
  10. Dibromtetrafluorethan (Halon 2402 - überwiegend in der DDR verwendet)
  11. Tetrachlormethan (Halon 1400 - TETRA)
  12. 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform)
Im weiteren Verlauf der FCKWHalonVerbV wird das Halon 1211 (sowie auch die Halone mit den Ziffern 9 - 11) gesondert als Löschmittel aufgeführt und es gelten folgende Richtlinien, welche ich ein wenig vereinfacht habe:

FCKWHalonVerbV § 6 Löschmittel
(1) Es ist verboten, Löschmittel mit mehr als 1 % der in § 1 unter Abs. 1 Nr. 8 - 11 genannten Stoffe herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden.

(2) Entsprechende Behörden können in Absprache mit dem Umweltbundesamt befristete Ausnahmen genehmigen, aber nur dort, wo diese Löschmittel für den Erhalt von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind.

FCKWHalonVerbV § 7 Kennzeichnung
(2) Löschmittel nach § 6 dürfen in Gebinden (also auch in Feuerlöschern) nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie dauerhaft mit "Enthält ozonabbauendes Halon" gekennzeichnet sind.

FCKWHalonVerbV § 8 Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
(1) Es ist verboten, Erzeugnisse, die Löschmittel nach § 6 enthalten, in die Atmosphäre entweichen zu lassen.

(3) Die Außerbetriebnahme (d.h. das Entleeren) von Erzeugnissen, die Löschmittel nach § 6 enthalten, darf nur von Personen durchgeführt werden, die die hierzu erforderliche Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.

FCKWHalonVerbV § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 27 Abs.1 Nr.1, Abs. 2 - 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Löschmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder verwendet.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 5 c des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erzeugnisse, die Löschmittel nach § 6 enthalten, ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr bringt.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 7 des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Löschmittel nach § 6 enthalten in die Atmosphäre entweichen lässt.

Die FCKW-Halon-Verbotsordnung wurde am 13.11.2006 durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) abgelöst und gottlob können wir hier größtenteils auf etliche Paragraphen, Absätze, Nummern und Buchstaben verzichten, denn Halon 1211 sowie alle anderen Halone bleiben in der eben angeführten Art und Weise verboten.
Verbote, Beschränkungen sowie Bußgeldvorschriften richten sich ebenfalls wie zuvor nach den §§ 17 und 26 des Chemikaliengesetzes. Im Gegensatz zur alten FCKWHalonVerbV wurden die Bußgelder jedoch angehoben. Verstöße werden nun - je nacht Tatbestand - mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro bestraft. Wer nur mit einem Halonlöscher im Auto angehalten oder beim Verkaufen eines solchen Löschers überführt wird, dürfte mit Bußgeldern von ein paar 100 Euro noch glimpflich davon kommen. Wer jedoch beim Abblasen erwischt wird, der wird schon mit vier- bis fünfstelligen Bußgeldern rechnen müssen.

Was bedeutet das für Privatleute?
Das Inverkehrbringen, also jegliche Art von Überlassen eines mit Halonen gefüllten Feuerlöschers an einen anderen ist verboten.
Verboten ist es ebenfalls, Halon-Feuerlöscher durch Abblasen zu entleeren. Feuerlöschen mit Halonlöschern ist ohne eine Ausnahmegenehmigung - welche Privatleute in der Regel nicht erteilt bekommen - ebenfalls verboten. Gleiches gilt für das Mitführen von Halonlöschern in Fahrzeugen aller Art. Wer keine Genehmigung hat, wird bestraft.
Theoretisch ist auch der reine Besitz eines gefüllten Halonlöschers verboten, denn dieser hätte nach dem 01.01.1994 abgegeben werden müssen. Dies wird allerdings nicht explizit erwähnt und somit wäre wohl das Besitzen eines gefüllten Halonlöschers als rechtliche Grauzone zu betrachten.

Das Problem der Entsorgung
Mehrere tausend Tonnen Halon 1211 wurden als Löschmittel verkauft und es steckte in Auto- und Handfeuerlöschern - Feuerlöscher die immer noch in zig tausend Haushalten lagern, obwohl Produktion und Vertrieb seit Januar 1992 und die Anwendung ohne Ausnahmegenehmigung seit Januar 1994 verboten sind. Wie kann es sein, dass noch so viele Halonfeuerlöscher in Umlauf sind? Diese chaotischen Zustände gründen hauptsächlich auf den Rücknahmegebühren des Handels sowie auf eine verschlampte Umrüstung vieler Firmen in den 1990ern. Bei Rücknahmegebühren von bis zu 80 DM pro Löscher ließen viele Privatleute den Löscher einfach da, wo er war und die Firmen beantragten reihenweise Ausnahmegenehmigungen, welche die Landesbehörden auch großzügig genehmigten.
Rücknahme und Rückgabe der Halonlöscher liefen also sowohl auf privater, wie auch auf gewerblicher Seite sehr schleppend und niemand weiß heute wirklich genau, wie viel von dem Zeug noch in irgendwelchen Kellern und Autos liegt, wie viel einfach abgeblasen wurde und wie viel fachgerecht entsorgt worden ist. Schon damals wurde befürchtet, dass ein Großteil des Halons genau da landen wird, wo es der damalige Umweltminister Klaus Töpfer auf keinen Fall haben wollte - in der Atmosphäre. Die einfachste und vermeintlich kostengünstigste Entsorgung hieß und heißt, wenn man mal entsprechende Foren zum Thema durchschaut, "Ventil auf und raus damit" - obwohl hierfür extreme Bußgelder drohen.
An die, die meinen, sie hätten da mit dem einfachen Abblasen eine ganz tolle Idee: Hört auf solche "Ratschläge" zu geben, vor allem dann, wenn Ihr genau wisst, dass es verboten und umweltschädlich ist! Wenn Ihr keine Ahnung habt, wovon Ihr redet, dann solltet Ihr es ohnehin vorziehen, zu schweigen.

Exkurs: Halon 1301-Löschanlagen
Diese ganze Entsorgungsproblematik lässt sich von den Handfeuerlöschern auch auf die mit Halon 1301 befüllten automatischen Löschanlagen übertragen, welche in Firmen und auf Schiffen aller Art im Einsatz waren. Freilich - aus nahezu sämtlichen Betrieben auf deutschem Boden sind diese Anlagen außer Betrieb genommen und ersetzt worden. Mögliche Einsatzbereiche, in welchen sich noch solche Anlagen befinden, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch Kernkraftwerke.
Anders sieht es auf Schiffen aus: Hier haben die Reedereien ab 1994 die Schiffe, auf welchen sich solche Anlagen befanden, lieber ausgeflaggt, also nicht mehr unter Deutscher Flagge fahren lassen, anstatt eine sehr teure Umrüstung und Entsorgung der Anlagen zu bezahlen. Die Anlagen blieben also wie sie waren an Bord. Solche alten, im Prinzip ausgemusterten und abgeschriebenen Schiffe gurkten und gurken teilweise heute noch in desolatem Zustand irgendwo unter Afrikanischer oder Indischer Flagge über die Weltmeere und werden nach guter alter DDR-Manier voll verschlissen und gegen die Wand gefahren. So kommt es dann dazu, dass die noch verbauten Halon-Löschanlagen entweder durch mangelnde Wartung undicht werden und irgendwann selbst Abblasen, oder aber das Zeug beim Abwracken letztendlich doch aufgrund mangelndem Umweltbewusstseins durch Aufdrehen der Ventile abgelassen wird. Oft kommt es auch vor, dass die alten Schiffe einfach samt und sonders versenkt werden und das Halon dann auf diese Weise in die Umwelt gelangt.

Giftwirkung stärker als angegeben
Halon ist auch nicht nur extrem schädlich für die Umwelt, sondern auch weitaus giftiger für den Menschen, als weithin angenommen und mit dem Hinweis


Vorsicht bei der Verwendung in engen, schlecht belüfteten Räumen.
Gesundheitsschädliche Gase.

angegeben wird. Diese "gesundheitsschädlichen Gase" können nämlich nicht nur bei falscher Anwendung - wozu das Abblasen in jedem Falle gehört - schnell lebensgefährlich werden. Wie bei allen bromierten und chlorierten Kohlenwasserstoffen ist die Giftwirkung heimtückisch - hinzu kommt speziell beim Halon 1211 noch die Tatsache, dass das eingeatmete Aerosol keinerlei Reizwirkung auf Augen und Schleimhäute in Mund, Nase und Rachen hat. Folglich können so im Prinzip unmerklich gefährliche Konzentrationen eingeatmet werden, da eine entsprechende Warnung durch brennende Augen oder Hustenreiz ausbleibt.
Konzentrationen von etwa etwa 30.000 - 50.000 ppm (etwa 3 - 5 %), wie sie bei der Anwendung als Feuerlöschmittel oder eben auch beim Abblasen entstehen, können bereits deutliche Störungen der Herzfunktion und des Zentralnervensystems auslösen. Das Einatmen hoher Gaskonzentrationen führt
  schnell zu Schwindel, Atemnot, Kopfschmerz, visuellen Störungen, zentraler Erregung (Tremor, Krämpfe) und Blutdruckabfall. Zudem besteht erhebliche Erstickungsgefahr im Umfeld der Gaswolke, da das Halon den Sauerstoff verdrängt. Bei einer Konzentration von über 50.000 ppm kann es zum Tod durch Atemlähmung und Störungen der Herzfunktion kommen.

Halonlöscher entsorgen
Jeder, der einen alten Halonlöscher bei sich zu Hause hat und diesen loswerden möchte, kann diesen natürlich fachgerecht entsorgen lassen. Es braucht auch niemand Angst haben, in irgend einer Art und Weise beim Abgeben des Löschers rechtlich dafür belangt zu werden, dass der Löscher erst jetzt abgegeben wird oder dass er im Auto herumgefahren wurde.
Abgegeben werden können Halonlöscher bei Firmen, welche Schadstoffe und Sondermüll entsorgen und auch Lacke, Farben, Batterien und dergleichen annehmen. Auch beim Schadstoffmobil können Halonlöscher abgegeben werden. Ofz werden die Halonlöscher durch den Entsorger kostenlos entgegengenommen, manchmal kostet es aber auch einen kleinen Obulus - ich habe mal eine firma gesehen, die 7 € pro kg Halon verlangt hat.  

Die wichtigsten Fakten zum Thema Halonlöscher:
  • Das, Kaufen, Verkaufen, Tauschen und Verschenken von gefüllten Halonlöschern ist verboten.
  • Die Benutzung eines Halonlöschers ist - auch zum Löschen eines Brandes - ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verboten.
  • Halon 1211 ist nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern auch giftig für Mensch und Tier. Wer einen Halonlöscher durch Abblasen entleert, bringt sich unter Umständen in Lebensgefahr und riskiert hohe Geldbußen!
  • Alte Halonlöscher können bei jedem Schadstoffentsorger vielfach kostenlos abgegeben werden.
  • Handel und Mitführen von entleerten Halonlöschern als Dekorationsstück ist erlaubt.
Hiermit dürften die wichtigsten Fragen rund um das Thema Halon beantwortet sein und ich hoffe, dass ich auch Eure beantworten konnte.



© C. Müller

   


Donnerstag, 13. Juni 2013

GLORIA Typ HA 4 V Bj. 1981

Hersteller: GLORIA-WERKE 
DIN Feuerlöscher 4 kg Halon 1211
Typ: HA 4 V
Baujahr: 1981
Bauart: HA 4 L - Dauerdrucklöscher 
Inhalt: 4 kg Halon 1211 (Bromchlordifluormethan)

Gewicht des gefüllten Geräts: 9 kg

Geschichte

Dieser Feuerlöscher gehört der zweiten Generation der "neuen" Halonlöscher an, in welchen als Löschmittel Halon 1211 verwendet worden ist. Das Löschmittel wird schon seit etwa Mitte der 1970er Jahre verwendet, die Größeneinteilung sowie das Aussehen der Halonlöscher wurde jedoch 1978 überarbeitet. Meines Wissens gab es, als die Halon 1211-Löscher eingeführt wurden, nur zwei Größen: einen kleinen mit 0,8 l Inhalt (ca. 1,5 kg) und einen "großen" mit 2,0 l Inhalt (ca. 3,6 kg). Ihrem Aussehen nach ähnelten sie dabei den kleinen Kohlensäure-Schneelöschern (siehe Typ H 2,0 Bj. 1977). 
1978 wurde dann eine radikale Wende vollzogen. Wegen seines geringen Dampfdrucks von nur 2,5 bar bei 20 °C konnte es in herkömmlichen Feuerlöschern aus einfachem Stahlblech bereitgestellt werden - die teuren Hochdruckbehälter für Kohlendioxid wurden abgeschafft. Als Armatur erhielten sie eine massiver Druckhebelarmatur - die einzige bei GLORIA, welche damals schon zweifarbig war. Außer den Halonlöschern war diese Armatur nur den Pulverlöschern vom Typ PA 6/12 GD vorbehalten - um sie jedoch voneinander unterscheiden zu können, erhielten die Halonlöscher eine gelbe Manschette um das Ventil, die beiden Pulverlöscher eine weiße. Heute gibt es diese Armatur nur noch bei dem Schaumlöscher vom Typ SI 6/9 NI - hier sitzt sie auf einem Sechskantverschluss. Zurück zu den Halonlöschern:
Neben dem neuen Aussehen wurde nun auch bei den Halonlöschern die Füllmenge wie bei allen anderen in kg angegeben. Ab 1978 gab es dann 2 kg-, einen 4 kg- und 6 kg-Halonlöscher; der alte Typ H 2,0 entspricht dabei vom Inhalt her in etwa dem neuen 4 kg-Löscher. Auch die Typenbezeichnung wurde dem GLORIA-typischen Muster angeglichen: Eine Zahlen-Buchstabenkombination ohne Nachkommastellen; HA 4 V. Ebenfalls neu: Der Schlauch mit der breiten Löschdüse, welche die Halonlöscher von allen anderen Feuerlöschern unterschied.

Der Typ HA 4 V trägt mit den eckigen, nicht mehr ausgefüllten Piktogrammen für die Bedienung, den auch neu gestalteten, herstellerübergreifenden Piktogrammen für die Brandklassen (ohne die Brandklasse E) sowie den Stollen am Behälterboden alle Merkmale der GLORIA-Löscher der Baureihe von 1978 - 1984. Eingesetzt wurden Löscher dieser Größe vorwiegend in EDV-Zentralen, elektrischen Schaltanlagen, Lackierereien oder KFZ-Werkstätten. Aufgrund der relativen Sperrigkeit kamen auch die 4 kg-Geräte in der Regel nicht in Fahrzeugen oder auf Booten zum Einsatz - auf größeren Schiffen wie Frachtern oder Fähren jedoch schon. Da nach der DIN 14406 die Löscher anhand ihres Inhalts in die Löschergrößen I, II, III und IV eingeteilt wurden, kamen die 4 kg-Halonlöscher, welche der Größe II entsprachen - zumindest einzeln - nicht zum Schutz der Ölheizung in Frage. Hier waren ganz klar mindestens Löscher der Größe III mit einem Inhalt von 6 kg vorgeschrieben. Und da Halon 1211 relativ teuer - was heißt relativ... eigentlich sauteuer - war, ist es unwahrscheinlich, dass sich jemand 2 teure 4 kg-Löscher kauft, wo er auch einen 6 kg-Löscher nehmen könnte - auch Pulver. Also wird dieses Modell in Privathaushalten relativ selten gewesen und nur aus freien Stücken angeschafft worden sein.
Ein sehr schönes und sehr seltenes Stück, welches heute kaum noch zu bekommen und übrigens auch seit nunmehr 20 Jahren verboten ist.

© C. Müller

Sonntag, 12. Mai 2013

GLORIA Typ H 2,0 Bj. 1977

GLORIA H 2,0 1977
Hersteller: GLORIA-WERKE 
DIN Halon 2,0
Typ: H 2,0
Baujahr: 1977
Bauart: Ha 2,0 L - Gaslöscher 
Inhalt: 2 l Halon 1211 
Gewicht des gefüllten Geräts: 7,5 kg 
 
Geschichte 

Das, was ich Euch hier und heute präsentieren kann, ist beinahe so selten wie ein 6er im Lotto und für mich sowie für jeden anderen Feuerlöschersammler - noch dazu, wenn er sich auf Geräte aus dem Hause GLORIA spezialisiert hat - ein wahrer Hauptgewinn: Ein GLORIA DIN Halon 2,0 aus dem Jahre 1977! Diese Serie ist die erste, welche das Anfang der 1970er neu entwickelte Halon 1211 als Löschmittel enthält.
Dieser Feuerlöscher war in den 1970ern wohl das modernste, was der Feuerlöschermarkt zu bieten hatte. Halon 1211 war nicht nur das (bis heute) effektivste Löschmittel gegen reine Flammenbrände der Brandklassen B und C, sondern auch weit weniger toxisch als seine Vorgänger Tetra und CB.
Sehr interessant ist der Aufdruck. So trägt er einerseits typische Merkmale der 1970er Jahre - wie etwa die im Hause GLORIA 1973 eingeführten und noch nicht herstellerweit genormten Piktogramme für die Brandklassen (BCE) sowie auch die Piktogramme zur Bedienung. Daneben gibt es jedoch auch Besonderheiten wie die Mengenbezeichnung, welche mit "2,0" angegeben wird. Das ist ungewöhnlich, da bei "geraden" Mengen wie 1 / 2 / 6 oder 12 normalerweise keine Nachkommastelle angegeben wurde - wohl aber bei "ungeraden" Mengen wie 0,2 / 0,8 oder 1,5. Die Typenbezeichnung "H 2,0" ist zudem ungewöhnlich kurz.
Einen Hinweis auf die immer noch bestehende Schädlichkeit des Löschmittels gibt der neben den Brandklassen abgedruckte Hinweis "Nicht zu verwenden in engen, schlecht belüfteten Räumen (gesundheitsschädliche Gase)". Dieser Hinweis mahnt nicht wie bei den Kohlensäurelöschern zu einem vorsichtigen Umgang in solchen Räumen, sondern rät ganz deutlich davon ab.
Bei der Mengenbezeichnung 2,0 ist keine Maßeinheit vermerkt, aber man kommt der ganzen Sache mit etwas Fachwissen doch auf die Schliche, wenn man weiß, wo man schauen muss. Zum einen fällt auf, dass der Behälter für eine 2 kg-Füllung schon relativ groß ist. Zum anderen ist an der Behälteroberseite (Schulter) folgendes eingeschlagen: "3,66 kg R12B1 TARA 3,47 kg". Das "R12B1" ist dabei die technische Bezeichnung für das Halon 1211 (Bromchlordifluormethan) und das TARA gibt das Reingewicht des Inhalts an.
Setzt man diese Erkenntnis mit der Dichte von Halon 1211 in Relation, erfährt man weiter, dass 1 l Halon 1,83 kg wiegt. Das ganze mal 2 ergibt 3,66 kg.
Also enthält dieser Löscher 2,0 l Halon 1211 und nicht 2 kg. Dieses Gerät ist von der Löschleistung her vergleichbar mit einen 4 kg Halonlöscher der späten 1980er Jahre.
Auf Geräten ab 1978 wurde die Maßeinheit kg hintangestellt. 

Ihr seht - ein ganz besonderes Stück, welches heute eigentlich nach dem Halonverbot von 1994 nicht mehr zu bekommen ist. Ich habe bei ebay vor Jahren mal einen kleinen 0,8 l-Löscher dieses Typs gesehen, welcher zum Sofortkauf angeboten wurde. Dieser war natürlich sofort weg und so ein 2,0 l-Modell... neee, kann mich nicht erinnern, so etwas schonmal gesehen zu haben. An dieser Stelle nochmals vielen Dank an Alain, welcher mir dieses tolle Stück überlassen hat. Dankeschön!




© C. Müller 

Freitag, 14. Dezember 2012

FAQ - Sind Halonlöscher verboten?

Knackige kurze Antwort: Ja!
Das zuletzt verwendete und seit Ende der 1970er Jahre in Handfeuerlöschern befindliche Halon 1211 ist im Zuge der FCKW-Halon-Verbotsordnung bis 1994 samt und sonders aus dem Verkehr gezogen worden. Heute ist der Handel, das Inverkehrbringen, das Mitführen sowie vor allem die Freisetzung verboten und steht unter Strafe. Lediglich in der Luftfahrt und mit speziellen Sondergenhmigungen sind Halonlöscher und stationäre Löschanlagen noch zugelassen.
Als zeitgenössisches Ausstattungsmerkmal in und an mehr oder weiniger alten Fahrzeugen sind Halonlöscher nur entleert legal (zumeist BMW der 5er und 7er Reihe (E34 u. E32) sowie Mercedes-Benz der E- und S-Klasse (W124 u. W126).
Siehe auch den eBay-Ratgeber zu Halon- und tetrachlormethanhaltigen Feuerlöschern

Weiterführende und genauere Informationen findet Ihr in dem Artikel Halonlöscher

© C. Müller   

Mittwoch, 24. Oktober 2012

MINIMAX Typ HN 6 a

MINIMAX Hn 6 a - 1990
Hersteller: MINIMAX 
DIN Feuerlöscher
Typ: HN 6 a
Baujahr: 1990
Bauart: HA 6 L - Dauerdrucklöscher
Inhalt: 6 kg Halon 1211
Gewicht des gefüllten Geräts: 10 kg


Geschichte

Dieser Typ Feuerlöscher ist mit Halon 1211 (Bromchlordifluormethan) befüllt, dem letzten in Deutschland zugelassen Löschmittel auf Basis von Halogenierten Kohlenwasserstoffen. Auffällig ist bei desem Gerät die massive Druckhebelarmatur, welche in dieser Form in den alten Bundesländers ausschließlich den großen 6 kg-Kohlendioxidlöschern vorbehalten war. In der DDR hingegen fand diese Art Druckhebel auch bei Halonlöschern Verwendung. Typisch für die Halonlöscher ist die große Düse am Schlauchende, welche zum weichen Aufbringen des Löschgases dient.
Halonlöscher kamen hauptsächlich in der Industrie zum Einsatz. Haupteinsatzgebiete waren Lacklager, Lackierräume sowie sonstige Bereiche mit feuergefährlichen Flüssigkeiten. Sie sorgten als blitzschnelles Löschmittel jedoch auch in den weitläufigen Schaltanlagen vieler Kernkraftwerken für Sicherheit. Auch im Gewerbe, insbesondere Lackierereien, Tankstellen und Reparaturwerkstätten fanden Verwendung. Da die Herstellung von Halonlöschern ab dem 01.01.1992 verboten war und dem Halon in Deutschland 1994 endgültig die Zulassung als Löschmittel entzogen wurde, sind diese Löscher gänzlich vom Markt verschwunden und heute sehr sehr selten.

© C. Müller