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Freitag, 16. Januar 2026

GLORIA Typ P 6 D Baujahr 1970

Dieser P 6 D von 1970 erscheint im klassischen Stil seiner Zeit. Zum typischen Erscheinungsbild gehören der umlaufende, dreifache Aufdruck, die zugehörigen drei Haltelaschen sowie die griffigen Gummibeschichtungen an Tragegriff und Druckhebel. Im Gegensatz zu den früheren Modellen fällt auf, dass der Ventilkörper nicht mehr einfach nur aus einem Messingblock mit eingelegtem Tragegriff besteht sondern deutlich schlanker daherkommt. Verchromt oder vernickelt mit aufgesetztem Tragegriff sehen Ventilkörper und Armatur nun aus wie eine Einheit. Schön!

Dieser Feuerlöscher ist ein ganz besonderes Modell für mich, denn es war der erste Feuerlöscher, den ich als kleiner Knirps wirklich ganz in Ruhe aus der Nähe betrachten und sogar anfassen konnte. Dauerdrucklöscher wie dieser fanden sich im Prinzip nur in privaten Haushalten vor der Ölheizung und nur ganz selten in der Öffentlichkeit. Dieser hier - und es ist wirklich das originale Gerät - hing bei Familie Wolff im Keller. Sie waren von 1978 - 1984 unsere Nachbarn und Edith hat ab ungefähr meiner 8. Lebenswoche auf mich aufgepasst und mich umsorgt, da meine Mutter schon früh wieder arbeiten gehen musste. Heute würde man Tagesmutter sagen, aber den Begriff gab es früher glaube ich noch gar nicht und das würde unser Verhältnis nicht auch nur im Ansatz richtig umschreiben. Edith und ihr Mann Heiner waren wie Eltern für mich sowie auch für meinen Bruder und nachdem wir 1984 von Lipperode ins benachbarte Esbeck gezogen sind, blieb dieses Verhältnis bestehen, woraus sich eine wirklich echte Freundschaft entwickelt hat. Heute sind beide weit über 80 und erst vor zwei Wochen haben wir mit meinem Bruder und den beiden zusammengesessen und über alte Geschichten erzählt. Schön! Das gibt es nicht oft.

Ja - wie damals üblich in Wohnsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre bollerte auch bei Edith und Heiner eine Ölheizung im Keller und die Feuerungsverordnung schrieb vor, dass ein Feuerlöscher griffbereit vorhanden sein musste. Das war dann genau dieses Gerät, welches unmittelbar neben der Tür zum Heizraum in einem kleinen Vorsprung hing. Er hing auf etwa gut 1,80 m Höhe wenn ich mich recht erinnere und was glaubt ihr, wie oft ich da runter wollte nachdem ich wusste, dass er da hängt. Immer, jedes Mal, wenn ich da war - und das war oft. Wenn mich Edith oder Heiner auf dem Arm in den Keller trugen, hatte er die perfekte Höhe zum gucken und anfassen für mich. Als ich dann etwas älter war, hat Heiner den Feuerlöscher wann immer ich das wollte nach oben in die Wohnung geholt und da wurde er erstmal geputzt und gewienert, bis er mit der Sonne um die Wette glänzte. Ganz toll fand ich immer diesen kippeligen Boden, das weiß ich noch.

Und dann - das haben sie bei unserem Treffen letztens noch erzählt - wurde 1989 die Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt und hinfort waren alle Verordnungen und Vorschriften, die diesen Feuerlöscher dort sehen wollten und dann habe ich ihn bekommen - und das ist jetzt auch schon 37 Jahre her. Wahnsinn, wie die Zeit vergeht.

C. Menzel 2026

Dienstag, 28. Oktober 2025

GLORIA Typ P 12 GD Baujahr 1977

Hier haben wir einen der imposanten P 12 GD der späten 1970er Jahre, welcher alle typischen Merkmale bestens zum Ausdruck bringt. Am markantesten ist wohl die Druckhebelarmatur mit dem kurzen Druckhebel und dem langen, zum Ende hin geschwungenen Tragegriff. Die mittig am Behälter verlaufende Schweißnaht teilt den Aufdruck und sorgt in diesem Bereich für ein sperriges Erscheinungsbild. Der Schlauch ist im Vergleich zum riesigen Behälter geradezu winzig, weil diesbezüglich zwischen den wesentlich kleineren 6 kg-Geräten und den 12ern kein Unterschied gemacht wurde. Der Schlauch hatte immer dieselbe Länge, wodurch er beim großen 12er etwas kurz ist. Im Prinzip gab es diese großen 12kg Dauerdrucklöscher nur in Privathaushalten vor der Ölheizung und auch nur bei denen, die mehr als 5.000 Liter Heizöl bevorrateten. Die meisten Häuser, so wie auch unseres, haben Tanks bis 5.000 Liter Inhalt und somit kamen diese Geräte längst nicht so häufig vor, wie die kleinen 6er. In Industrie und Handel fand man sie kaum, aber genau solch ein Gerät hing bei Zoo Gerke in Lippstadt (Gartenstraße) im Kassenbereich. Es gab einen Tresen, wo die Kasse draufstand und an der Rückwand, wo sich auch noch allerlei anderes Zeug befand, hing auf etwa 1,80 m Höhe dieser riesige Feuerlöscher. Ich war häufiger mal bei Zoo Gerke, da sie dort eine große Teich- und Zierfischabteilung hatten und genau aus diesem Sortiment wurde immer etwas gekauft. Das muss so Anfang der 1990er Jahre gewesen sein und ich stand dann, wenn es ans Bezahlen ging, immer mit großen Augen an der Kasse und blickte ehrfürchtig auf diesen wahrhaft majestätischen Feuerlöscher.

Dieser Feuerlöscher hier hat eine schöne Geschichte zu erzählen, denn ich kannte ihn schon lange, bevor ich ihn mein Eigen nennen konnte. Er hing im Keller unserer damaligen Nachbarn, den Haases. Es hatte sich irgendwie so eingebürgert, dass Lothar und Edeltraud Haase immer am 2. Weihnachtstag am Nachmittag zu Kaffee und Kuchen zu uns kamen und da die beiden selbst keine Kinder hatten, brachte „Onkel Haase“, wie wir ihn nannten, mir und meinem Bruder zu Weihnachten immer tütenweise Weihnachtsgeschenke mit. Ganz tolle Sachen, viel Lego für mich und für meinen Bruder, der 6 Jahre jünger ist als ich, gab es auch immer etwas nach seinen Interessen. Das machte ihnen großen Spaß, uns zu beschenken und es war immer richtig klasse. Im Gegenzug luden sie meine Eltern und uns Kinder dann immer an Neujahr zu sich ein und Haases hatten einen ganz tollen Partykeller mit Billardtisch, Spielautomaten, Jukebox und so weiter. Es dauerte dann natürlich nie lange, bis wir da runter wollten und unserem Wunsch wurde auch jedes Mal nachgekommen. Das Beste für mich war aber immer der Weg zum Partykeller, denn der führte am Heizraum vorbei und genau dort hing seit 1977 dieser Feuerlöscher auf einer schwarzen Tapete mit goldenen Ornamenten und lila Blumen. Den habe ich jedes Mal bewundert - haben konnte ich ihn aber lange Zeit nicht, da er nach den Maßgaben der FeuVO da hängen musste. Dann eines Tages - das muss so 2000/2001 gewesen sein - sah ich zufällig den Wagen eines Brandschutz-Kundendienstes vorm Haus und ich beobachtete weiter, dass der Mitarbeiter einen kleinen, neuen PD 6 G ins Haus trug. Wo ist denn „der Dicke“ fragte ich mich. Ein paar Tage oder Wochen später - so genau weiß ich das nicht mehr - traf ich Edeltraut vor der Haustür und fragte, ob sie einen neuen Feuerlöscher bekommen hätten, was sie bejahte. Auch auf meine Frage, ob der alte noch da ist, antwortete sie mit „Ja“ und schob direkt - sie kannte meine Vorliebe für Feuerlöscher - ein „Willst du den haben?“ hinterher und das war natürlich das Größte. Nach all den Jahren durfte ich ihn haben und ja - jetzt ist er schon seit etwa 25 Jahren in meinem Besitz - Kinder, wie die Zeit vergeht. Mittlerweile ist er natürlich drucklos und entleert.

C. Menzel 2025

Samstag, 29. Februar 2020

Feuerschutz bei Ölheizungen: Schaum oder Pulver?

Ölheizungen gehören zwar definitiv zu den Auslaufmodellen, doch sind sie auch heute noch in Bestandsbauten der 1950er, 1960er und 1970er Jahre sehr häufig anzutreffen.
Früher waren je nach Größe des Heizöltanks Feuerlöscher mit 6 oder 12 kg ABC-Pulver vorgeschrieben, doch das änderte sich im Jahre 2003 mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung. Seitdem ist ein Feuerlöscher nicht mehr zwingend erforderlich, aber im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Gefahr einer Leckage mit anschließendem Brand halten Betreiber von Ölheizungen weiter einen Feuerlöscher vor.
Die Frage, welcher Feuerlöscher am besten geeignet sei, stellte sich früher nicht. Die Feuerungsverordnung schrieb ganz klar Pulver vor und Feierabend; zudem gab es auch lange keine Alternative.
Heute wird dagegen gern darüber gestritten, ob Pulver oder Schaum für diesen besonderen Zweck besser geeignet ist. Es gibt sogenannte A3F-Schäume wie z.B. das Glorilight+ oder das früher verwendete LW100, welche speziell für Flüssigkeitsbrände entwickelt worden sind und nicht nur in Handfeuerlöschern, sondern auch im Bereich von Flughäfen, Raffinerien und Betrieben der chemischen Industrie in großen Mengen vorgehalten werden.

Aber wie sieht denn eine Ölheizung aus? Richtig - das ist ein orangener oder blauer Kasten und fertig. Wenn da drinnen irgendwo aus einer undichten Leitung Heizöl auf den heißen Brenner tropft und Feuer fängt, hat man mit einem Schaumlöscher kaum eine Chance, den Brandherd zu erreichen, da ein solcher zielgerichtet und punktuell löscht.
Bei einem Pulverlöscher kann man sich hingegen den sonst eher unerwünschten "Schrotflinteneffekt" zunutze machen. Wenn es aus irgendeiner Öffnung der Heizung qualmt: Schlauch rein, abdrücken und fertig. Auch wenn man nicht genau zielen kann: die Pulverwolke durchströmt das ganze Gerät und findet auch schwer zugängliche Brandherde.
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Es geht also mehr um die Wirkungsweise, als um das Löschmittel selbst. Mit A3F-Schaum lässt sich ein Flüssigkeitsbrand natürlich wesentlich komfortabler und auch nachhaltiger löschen, aber durch die verschachtelte Bauweise einer Ölheizung kann die hervorragende Löschwirkung womöglich nicht oder nicht vollständig zur Geltung kommen, da der Brandherd unter Umständen nicht direkt erreicht werden kann.
Deshalb empfehle ich nach wie vor einen ABC-Pulverlöscher zum Schutz einer Ölheizung. Klar - die Steuerung sowie andere elektronische Bauteile sind danach wahrscheinlich im Arsch, aber wer weiß, welch größerer Schaden mit diesem Opfer verhindert werden kann. Um Kollateralschäden an anderen Geräten wie Waschmaschine, Trockner und Co. zu vermeiden, sollten solche Geräte nicht im Heizraum stehen. Ist normalerweise auch nicht üblich, hab ich aber schon mehrfach gesehen.

Wichtiger Hinweis:
Im Brand- oder Leckagefall unbedingt den Heizungs-Notschalter betätigen!
Der Heizungs-Notschalter schaltet sowohl die Pumpe ab, die das Heizöl vom Tank zum Brenner fördert, als auch das Heizaggregat, welches das Heizöl auf seine Zündtemperatur erwärmt, bevor es in die Brennkammer gepustet wird. 

©. Menzel 2020

Sonntag, 25. März 2018

Pulverlöscher im Privathaushalt

Pulverlöscher sind für den privaten Haushalt im Allgemeinen nicht zu empfehlen, da sie im Falle eines Einsatzes eine wirklich immense Sauerei und vielfach auch hohe Schäden anrichten. Ein Gramm Löschpulver besteht aus mehreren Millionen Teilchen und diese feinen Bestandteile setzen sich hartnäckig auf allen Oberflächen ab und dringen auch in die kleinste Ritze. Elektrogeräte geben nach etwa einem halben Jahr den Geist auf und auch Teppiche, Vorhänge und Polstermöbel können dauerhaft versaut sein. Aufgrund der hohen Kolateralschäden haben Pulverlöscher in sämtlichen Bereichen des Wohnens also nichts zu suchen, doch wie sieht es mit Keller und Garage aus?
Da der Keller in vielen Fällen mit dem Wohnbereich verbunden ist und wir auch hier empfindliche Elektrik vorfinden (Heizung, Waschmaschine, Trockner etc.), sollte generell auch hier von der Vorhaltung eines Pulverlöschers abgesehen werden; aber - war da nicht was mit Ölheizung?
Die Frage ist berechtigt, doch auch bei einer Ölheizung mit entsprechenden Vorratstanks ist ein Pulverlöscher nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ein Schaumlöscher würde es also auch hier tun, nur sollte bedacht werden, dass Brände innerhalb der Ölheizung (z.B. auslaufendes Öl entzündet sich auf heißem Abgasrohr) unter Umständen mit einem Schaumlöscher nur schwer bekämpft werden können. So könnte zum Beispiel der Löschmittelstrahl aufgrund der verschachtelten Abdeckungen keine Möglichkeit haben, bis an den Brandherd vorzudringen.
In der Garage bleibt aufgrund der durchaus auch unter den Gefrierpunkt fallenden Temperaturen im Prinzip nur der Pulverlöscher, da dieser frostsicher bis -30 °C ist und für den Frostbereich den günstigsten und auch effektivsten Schutz bietet.

Fazit
Für den häuslichen Gebrauch sollten generell Schaumlöscher angeschafft werden, da diese mit ihrer Eignung für die Brandklassen A und B beinahe alle Bereiche abdecken* und nur dort ein bisschen Schweinerei anrichten, wo sie benutzt werden.
Ein Pulverlöscher sollte wenn überhaupt nur dann angeschafft werden, wenn es dem Betreiber explizit um den Schutz der Ölheizung oder Garage geht**. Für alle anderen Zwecke erweist sich auch im Keller der Schaumlöscher als die bessere Wahl. 

* Ausgenommen Brände von Speisefetten und -ölen der Brandklasse F.
** Der Pulverlöscher sollte für diesen Fall als Zusatzgerät gesehen und dementsprechend aufgestellt werden, z.B. im Heizraum bzw. in der Garage.

©. Menzel 2018

Dienstag, 27. Februar 2018

GLORIA Typ Pn 6 Bj. 1964

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN TROCKEN
Typ: Pn 6
Baujahr: 1964
Bauart: P 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibmittelpatrone
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 15/60
Inhalt: 6 kg BC-Pulver
Treibmittel: 150 g Kohlendioxid
Betriebsdruck: ca. 15-18 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 10,5 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1963-64

Geschichte:
Hier haben wir einen schönen GLORIA Typ Pn 6 der zweiten Generation aus dem Jahre 1964. Der im Vorjahr bei dieser Serie eingeführte Siebdruck folgt in der Gestaltung einer Eins-zu-eins-Umsetzung der mehrfarbigen Nassklebebilder, wie sie von 1958 - 1962 Gang und Gäbe waren. Allerdings bin ich persönlich der Ansicht, dass die geschwungenen Formen in schlichtem weiß recht karg und irgendwie überholt wirken. Das wurde in Wadersloh wahrscheinlich ganz ähnlich gesehen, denn schon spätestens ab Ende 1964 erfolgte eine radikale Neugestaltung des erst ein Jahr alten Siebdrucks.
Änderungen erfolgten mit Einführung dieser Serie auch bei der Flügelüberwurfmutter - die vier Flügel sind geblieben, doch besteht diese selbst nun nicht mehr aus Kunststoff oder Druckguss, sondern aus massivem Messing. Die Überwurfmutter dieses Modells sieht aus wie frisch vom Band und strahlt mit der Sonne um die Wette, dass es eine wahre Pracht ist.
Der Ventilkörper besteht nach wie vor aus Kunststoff, was ältere Geräte* dieses Typs gefährlich macht. Der einst hochfeste, aber nun poröse Kunststoff würde einer schlagartigen Druckbeaufschlagung nicht standhalten und platzen.

Der Typ Pn 6 war mit einfachem Standard-BC-Pulver gefüllt und etwas günstiger zu erwerben als der Halbautomatik-Auflader vom Typ Pi 6. Im Gegensatz zum wiederum etwas günstigeren Pn 6 S bot er den Luxus einer abstellbaren Löschpistole, welche in einem am Mantel befindlichen Köcher Platz findet.
Da der Pn 6 für Brände von Stoffen der Brandklasse A nicht geeignet war, wurde er dementsprechend vornehmlich in Bereichen eingesetzt, in denen die hauptsächlichen Gefahren von Stoffen der Brandklassen B und C ausgingen. Typische Einsatzgebiete waren daher KFZ-Werkstätten, Lackierereien, Garagen, Tankstellen sowie auch Privathaushalte mit Ölheizung. Gekostet hat ein solches Modell um 90,00 DM, was bei Einführung 1963 schon ein ganz schöner Stiefel war. Da es 1963 allerdings noch keine Dauerdrucklöscher gab und der Pn 6 abstellbar war, dürfte er wohl vom Preis-/Leistungsverhältnis her das Beste gewesen sein, was man sich in den Keller hängen konnte.
Ein sehr schönes Gerät, welches heute sehr selten geworden ist und in diesem perfekten Erhaltungszustand ohne Rostbläschen und glänzendem Messing kaum mehr aufzutreiben sein wird. Vielen Dank dem edlen Spender!

*Der Kunststoff-Ventilkörper wurde bis 1978 verbaut.

©. Menzel 2018

Samstag, 16. September 2017

GLORIA Typ PD 6 G Bj. 1980

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN FEUERLÖSCHER
Typ: PD 6 G
Baujahr: 1980
Bauart: PG 6 L - Dauerdrucklöscher
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 50/79
Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
Treibmittel: Stickstoff
Betriebsdruck: ca. 15 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 9,5 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1979 - 1982


Geschichte:
Hier haben wir einen klassischen GLORIA Typ PD 6 G der allerersten Generation. Typische Merkmale dieser frühen Modelle ist der geteilte Siebdruck durch den mittig verschweißten Behälter sowie die mit einem rutschfesten Gummiüberzug versehene Ventilaramtur.
Der Schlauchanschluss wird nun ab 1979 erstmals über ein Gewinde hergestellt, wodurch der Schlauch nun bei der Instandhaltung einfach abgenommen werden konnte. Die Löschdüse am Ende des Schlauches wechselte ihre Farbe von weiß nach rot und die Schlauchhalterung wurde mit einer stoßfesten Kunststoffummantelung versehen.
Die PD-Reihe ist von der Konstruktion her als direkter Nachfolger der GD-Reihe zu sehen und trat 1979 neben den bereits seit einem Jahr am Markt befindlichen Typ PA.
Seinen Einsatz dürfte er bis auf eine Handvoll Geräte ausschließlich in den Kellern privater Haushalte gefunden haben. Dieser Umstand erklärt, warum er heute noch hin und wieder auftaucht - in einem solch tadellosen Zustand wie dieses Modell hier allerdings nur noch sehr selten.
Ein sehr schönes und in diesem Zustand wirklich selten gewordenes Stück Brandschutzgeschichte aus privaten Haushalten.
Das Foto ist etwas in die Buxe gegangen und wird demnächst durch ein neu aufgenommenes, gerades ersetzt.

©. Menzel 2017  


Mittwoch, 12. Juli 2017

GLORIA Typ P 6 Bj. 1963

Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN TROCKEN 6
Typ: P 6
Baujahr: 1963
Bauart: P 6 H - Aufladelöscher mit außenliegender Treibgasflasche
Zulassungs-Kennzeichen: P1 - 9/58
Inhalt: 6 kg BC-Pulver
Treibmittel: 150 g Kohlendioxid
Betriebsdruck: ca. 10 bar bei 20 °C
Gewicht des gefüllten Geräts: 11,5 kg
Bauzeit nach diesem Muster: 1963


Geschichte:
Hier habe ich eine wahre Rarität für Euch - einen 1963er GLORIA Typ P 6, welchen es vermutlich in dieser Form nur wenige Monate gegeben hat!
Der einfache Typ P 6 ist quasi als Nachfolger des DIN TROCKEN 6 alter Bauart zu sehen und erhielt seine Zulassung im Jahre 1958. Ihn hat es in mehreren Ausführungen gegeben und am häufigsten ist die Version von 1960 bis 1962 vertreten, von welcher ich bis dato annahm, dass es auch die letzte dieses Typs war. Ich dachte immer, dass dieser Typ im Jahre 1963 nahtlos vom Pn 6 S abgelöst worden wäre, aber wie man sieht, lag ich hier ein paar Meter daneben! Die Typen P 6 und Pn 6 S haben für kurze Zeit tatsächlich parallel existiert - und das ist, wie ich schon sagte, sensationell!

Dieser P 6 hat laut dem noch anhängenden Kärtchen am 10. Januar 1963 das Werk in Wadersloh verlassen und es ist aber trotzdem einer der Letzten überhaupt!
Sein parallel existierender Nachfolger - der Pn 6 S - war zwar auch nicht abstellbar, doch er besaß immerhin einen flexiblen Schlauch und war durch die innenliegende Treibgaspatrone wesentlich kompakter. Damit war er dem urtümlichen und unbequemen P 6 um längen überlegen, sodass er vermutlich spätestens zur Mitte des Jahres 1963 eingestampft worden ist.
Zu finden gewesen sein dürfte er vornehmlich in privaten Haushalten und genau das spiegeln meine Erfahrungen der letzten Jahre auch wider. Sämtliche P 6, die ich besitze, stammen aus Privathaushalten mit Ölfeuerung. Der P 6 war bis 1966 vor Einführung der Dauerdrücker das Günstigste, was es von GLORIA gab und deshalb kauften ihn vorwiegend Privatleute.
Mit diesem letzten 1963er Modell ist es mir gelungen, die Reihe zu komplettieren und nicht zuletzt deshalb bin ich sehr stolz, Euch dieses tolle Stück hier präsentieren zu können. 

©. Menzel 2017 

Dienstag, 23. Juni 2015

Feuerlöscher bei Ölheizung Pflicht?

Dieses Bild ist vermutlich vielen noch vor Augen und auch ich kann mich noch lebhaft an diesen Anblick erinnern. Egal in welchem Haus man seine Schritte gen Keller lenkte - bei Freunden, Bekannten oder in den eigenen vier Wänden - vor dem Heizungskeller hing stets ein Feuerlöscher. Doch ist das heute auch noch so? Nicht unbedingt, denn, die Zeiten, dass zwingend ein Feuerlöscher vorhanden sein muss, sind vorbei. Das generell verpflichtende Vorhalten eines geeigneten Feuerlöschers ist seit 2009 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sofern das Heizöl in einem vorschriftsmäßigen Raum gelagert wird. Den Fragen, was ein vorschriftsmäßiger Raum ist, in welchen Fällen trotzdem ein Feuerlöscher vorhanden sein muss und warum es auch außerhalb gesetzlicher Vorschriften ratsam ist, trotzdem einen geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten, widmen wir uns gleich.



Die gesetzliche Verpflichtung, bei der Lagerung von Heizöl einen geeigneten Feuerlöscher vorzuhalten, bestand wenn ich das richtig verstanden habe je nach Bundesland seit 1959/60. Durch Verordnungen und Erlasse verschiedener Stellen (z.B. Minister des Innern, Minister für Wiederaufbau etc.) musste der Betreiber einer Ölheizung mit entsprechenden Vorratstanks einen Feuerlöscher für die Brandklassen A, B, und C griffbereit in der Nähe der Tanks bereitstellen. Bis 5.000 Liter musste ein 6 kg ABC-Pulverlöscher an die Wand gedübelt werden und ab einer Menge von über 5.000 Litern 2 x 6 kg oder ein 12 kg ABC-Pulverlöscher. Vor allem in den 1960er Jahren warben die Hersteller von Feuerlöschgeräten mit dem gesetzlich verordneten "Feuerschutz für Ölheizungen", wie wie hier links an einem Beispiel der GLORIA-WERKE aus dem Jahre 1967 sehen.

Muss man heute einen Feuerlöscher bereithalten?
Nein, muss man wohl nicht mehr unbedingt, aber da bin ich mir noch nicht so ganz schlüssig. Aktuelle Erkenntnisse hierzu sowie zum geeigneten Löschmittel könnt Ihr in diesem Artikel lesen.
Meinen Recherchen nach fiel der Startschuss zur Abschaffung von Feuerlöschern bei Ölheizungen bereits 2003 mit der weitgehenden Aufhebung der 1960 in der letzten gültigen Form inkraftgetretenen "Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" (VbF). Die Bestimmungen der alten VbF wurden durch die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergänzenden "Technischen Regeln für die Betriebssicherheit" (TRBS) und die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) ersetzt. Was bedeutet das denn jetzt? Ganz einfach:
Nach der alten VbF wurden brennbare Flüssigkeiten, welche nicht mit Wasser mischbar sind, in die Gefahrenklassen A I, A II und A III eingeteilt; solche, die mit Wasser mischbar sind wurden der Gefahrenklasse B zugeordnet.

Brennbare Flüssigkeiten ließen sich nach der VbF wie folgt unterscheiden:
  • Gefahrenklasse A I:
    • Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (Benzin)
  • Gefahrenklasse A II:
    • Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C (Petroleum)
  • Gefahrenklasse A III:
    • Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55 °C und 100 °C (Heizöl)
  • Gefahrenklasse B:
    • Bei 15 °C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z.B. Ethanol)
Diese Aufteilung ist durch die Änderungen wesentlich vereinfacht worden und folgt nun der Einstufung nach Gefahrstoffrecht (67/548/EWG) für flüssige Stoffe, welche sich nach der BetrSichV richtet.

Brennbare Flüssigkeiten werden hiernach wie folgt unterteilt:
  • Einstufung F+:
    • hochentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0 °C (Diethylether)
  • Einstufung F:
    • leichtentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 0 °C bis 21 °C (Benzin)
  • Einstufung R10 (neu H226):
    • entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 °C bis 55 °C (Petroleum)
Nach den neuen BetrSichV-Richtlinien werden alte VbF-Anlagen wie Tankstellen, Lager oder Füllstellen von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A III nicht mehr als "überwachungsbedürftige Anlagen" eingestuft. Heizöl gehörte zur alten VbF-Gefahrenklasse A III und somit zählt ein Heizöllagerraum im Keller auch nicht mehr als überwachungsbedürftige Anlage.

Der zweite Schritt erfolgte 2009/10 durch die Einführung einer neuen und wie ich das gesehen habe auch bundesweit nahezu einheitlichen "Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" (FeuVO). Da Heizöl seit 2003 ohnehin schon nicht mehr zu den wirklich feuergefährlichen Flüssigkeiten zählt, wurde die Verpflichtung einen Feuerlöscher vorzuhalten in dieser neuen FeuVO schließlich endgültig gekippt.
Wie es allerdings bei Anlagen, die nach älteren Versionen der FeuVO in Betrieb genommen worden sind, ist zwiespältig. Die einen sagen, dass in diesen Fällen ein Feuerlöscher noch Vorschrift ist, die anderen meinen, dass ausschließlich die neueste Version der FeuVO zugrunde zu legen ist, nach der kein Feuerlöscher mehr benötigt wird. Ich würde mich persönlich ersterem anschließen, doch mit zweifelsfreier Sicherheit kann ich es noch nicht sagen. Gut beraten ist jedoch jeder Betreiber einer Ölheizung, welche vor 2009 in Betrieb genommen worden ist, nach wie vor einen geeigneten Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C bereit zu halten.


Ich habe mal ein wenig in meinem Fundus gekramt und mir ist tatsächlich eine alte Feuerungsverordnung mit Gültigkeit vom 21. Juni 1977 in die Hände gefallen, worin es unter Punkt 4 noch explizit heißt:
"In der Nähe von Heizöllagerräumen müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in ausreichender Zahl vorhanden sein." Hier links sehen wir eine spätere Version des weiter oben beworbenen Typ Pi 12 G aus den 1970er Jahren, welcher sich zwar hervorragend zum Schutz auch großer Heizungsanlagen mit über 10.000 l Lagervolumen eignete, in der Regel jedoch für die meisten Haushalte zu teuer in der Anschaffung war. Ein einziges mal habe ich tatsächlich solch einen Löscher vor dem Heizraum in einem Privathaushalt gesehen, doch meistens waren hier die nicht so leistungsfähigen, aber wesentlich günstigeren Dauerdrücker vom Typ P 6/12 GD vorhanden.

Vorschriftsmäßige Lagerung
Bei einer Lagermenge von 1.000 bis 5.000 l Heizöl innerhalb eines Gebäudes ist ein Lagerraum erforderlich, der nicht anderweitig genutzt werden darf. Die Heizung selbst darf sich bei einer geeigneten Abtrennung und ausreichend Abstand zu den Tanks mit in dem Raum befinden, doch ein Hobby-, Trocken-, Party- Rumpel- oder Bastelkeller darf hier nicht eingerichtet werden. Ab einer Menge von mehr als 5.000 l Heizöl darf sich in dem Raum nichts anderes außer den Tanks befinden.
Die Stützen und die Decken sowie der Raum selbst müssen in beiden Fällen feuerbeständig sein. Neben der Tür und eventuellen Rohrdurchführungen darf der Heizöllagerraum über keine weiteren Öffnungen zu anderen Räumen verfügen und die Türen müssen mindestens feuerhemmend sowie selbstschließend sein. Fußböden, Einbauten und Unterverteilungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und des Weiteren muss der Raum ständig belüftet und von der Feuerwehr von außen zu beschäumen sein.
Von einer Heizöllagerung oder der Lagerung sonstiger Brennstoffe in Gebäuden außerhalb eines solchen vorschriftsmäßigen Raumes ist generell abzuraten, obwohl Mengen bis zu 620 l Heizöl in Verbindung mit einem ABC-Pulverlöscher zulässig wären! Mal ehrlich... würdet Ihr euch hunderte Liter Heizöl in Kanistern oder Fässern einfach so in den Keller stellen? Ich bestimmt nicht!

Auch wenn ein Feuerlöscher nach der aktuell gültigen Feuerungsverordnung bei vorschriftsmäßiger Lagerung wie gerade beschrieben nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es aus versicherungstechnischer Sicht dennoch ratsam, sich einen solchen zuzulegen. Passiert nämlich was und Ihr habt keinen Feuerlöscher, dann kann die Versicherungsgesellschaft unter Umständen an der Rückerstattungsschraube drehen - nach unten versteht sich.
Für Privathaushalte werden auch von mir stets Schaumlöscher empfohlen, doch gehört vor den Heizöllagerraum nach wie vor ein ABC-Pulverlöscher - Schaum wäre im Falle eines Falles nicht wirksam genug. Für die Wohnräume solltet Ihr Euch jedoch zusätzlich noch einen Schaumlöscher anschaffen.

Selbstschutz
ABC-Pulver ist zwar viel wirksamer als Schaum, doch Heizöl verbrennt mit großer Hitze und unter unglaublicher, pechschwarzer Rauchentwicklung - auch in nur kleinen Mengen! Wenn Euer Tank, die Heizung oder die Zuleitungen in Brand geraten sollten, würdet Ihr nicht mal mehr die Kellertreppe runterkommen vor lauter Rauch und Hitze und ganz ehrlich: Wenn durch meinen Keller 5.000 oder gar 10.000 Liter brennendes Heizöl schwappen, dann würde ich die Beine in die Hand nehmen und zusehen, dass ich Land gewinne! Ohne sich selbst in erhebliche Gefahr zu bringen, wäre ein solcher Brand von einem Laien nicht zu bekämpfen und daher rate ich in einem solchen Fall dringend von einem Löschversuch ab! Was glaubt Ihr, warum der Raum von außen zu beschäumen sein muss? Richtig, die Feuerwehr geht da nämlich auch nicht rein.
Also - ich halte es für unmöglich, einen solchen Brand mit einem Feuerlöscher innerhalb eines engen Kellers bekämpfen zu können, doch schaut in Eure Versicherungspolicen und wenn die Versicherung zu einem Feuerlöscher rät, dann hängt einen da hin. Wenn es brennt, lasst Ihr ihn einfach hängen und haut ab - Pflicht erfüllt und Leben gerettet. Ihr solltet den Feuerlöscher auch regelmäßig warten lassen (spätestens alle 2 Jahre), denn die Instandhaltung wird dokumentiert oder kann anhand einer Rechnung des Kundendienstes der Versicherung im Schadensfall vorgelegt werden.

©. Menzel 2015