Donnerstag, 18. Juli 2013

Sicherer Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit und das merkt man schon allein an den exorbitanten Spritpreisen. Doch egal - schnell Koffer packen und ab in die Sonne um dort den Alltag mit all seinen Unannehmlichkeiten einfach mal für ein paar Tage zu vergessen. Was viele Urlauber allerdings auch nur allzu oft vergessen, ist auf  ihre Sicherheit am Urlaubsort zu achten - ganz besonders Brandschutz und Feuergefahr wird gern völlig ignoriert, oder könnt ihr mir sagen, wo in Eurem Hotel der nächste Feuerlöscher oder Notausgang war? Nein? Seht Ihr, wusste ich es doch. Genau das wissen nämlich die wenigsten Urlauber und damit Euch nichts passiert, folgen hier jetzt einige Tipps, auf was Ihr am Urlaubsort unbedingt achten solltet:

Im Hotel
In vielen Hotels auf der Welt gelten andere Sicherheitsstandards als in Deutschland und "anders" heißt in vielen Fällen leider immer "schlechter". So kann es oft vorkommen, dass z.B. Notausgänge nicht beschildert sind oder notwendige Hinweisschilder verstellt werden. Ebenso sieht es mit Feuerlöschern aus, wenn sie nicht sogar völlig fehlen. Deshalb ist es immer eine gute Idee, sich bei Ankunft vor Ort über mögliche Fluchtwege und den Standort des nächsten Feuerlöschers zu informieren. Ob der Notausgang dann passierbar ist oder der Feuerlöscher im Ernstfall tatsächlich funktioniert, ist schlecht zu überprüfen, weswegen man immer einen Plan B haben sollte. Hier jedoch jetzt etwas pauschal zu empfehlen ist unmöglich, da ein möglicher Plan B immer von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Aber allein schon darüber nachzudenken hilft schon um im Notfall nicht völlig hilflos dazustehen.

Meiden solltet Ihr in jedem Falle:
  • Hotels und Ferienanlagen, welche ganz offensichtlich keinerlei Fluchtwege oder Feuerlöscher besitzen!
  • Hotels und Ferienanlagen, in denen ganz offensichtlich Mängel in der Elektroinstallation bestehen!
  • Hotels und Ferienanlagen, in denen Flure und Türen durch (brennbare) Materialien versperrt sind!
  • Etagen, die nur über einen Fahrstuhl zu erreichen sind!
Clubs und Discotheken
Im Urlaub geht man auch gern mal feiern und den einen oder anderen über den Durst trinken. Oft hört man jedoch von Bränden in solchen Tanzlokalen, bei denen viele Menschen verletzt und getötet werden, weil sie total überfüllt sind und keinerlei Sicherheitsstandards erfüllen. Oft sind in solchen Lokalen sogar die Türen verschlossen, damit niemand abdampft, ohne zu bezahlen.

Bevor Ihr solche Läden betretet, achtet darauf,
  • ob der Laden noch nicht überfüllt ist!
  • ob Fluchtwege vorhanden sind!
  • wie Ihr bei Gefahr am schnellsten rauskommt!
  • ob die Türen verwschlossen werden!
Falls es schon rappelvoll ist oder Ihr Euch sonst irgendwie unsicher fühlt, dann bleibt besser draußen und trinkt Euer Bier bzw. Euren Cocktail in einer gemütlichen Bar - ist eh viel schöner.

Campingplätze
Auch Campingplätze sind ein stark frequentiertes Reiseziel und hier sollte man ebenfalls einige Dinge beachten.
  • Wählt keine Campingplätze tief in den Wäldern (Waldbrandgefahr)!
  • Wählt keine Campinbgplätze in extrem trockenen Gebieten!
  • Wählt keine Campingplätze dicht an stark befahrenen Straßen (Los Alfaques)!
  • Stellt Wohnwagen, Zelte und Trailer nicht zu dicht!
  • Grillt nicht bei extremer Trockenheit oder in trockenem Gelände.
  • Vorsicht und Umsicht beim Rauchen!
  • Gasflasschen und brennbare Flüssigkeiten nur gut belüftet und im Schatten fern von Zündquellen lagern!
  • Schaut bei Ankunft, wie Ihr die Anlage im Notfall am schnellsten verlassen könnt!
Achtet auf Eure Sicherheit und beachtet Hinweise und Aufforderungen. Seid misstrauisch und inspiziert in Bezug auf Brandgefahr und Brandschutz alles ganz genau, bevor Ihr euich irgendwo nierderlasst. Es muss natürlich nichts passieren, aber es kann! Jederzeit!

© C. Müller

Sonntag, 7. Juli 2013

Halon 1211 - vom Wundermittel zum Problemstoff

4 kg Halonlöscher Bj. 1981
Bromchlordifluormethan - vielen besser als Halon 1211 oder R12B1 bekannt - gilt als leistungsstärkstes Löschmittel gegen reine Flammenbrände von Stoffen der Brandklassen B und C und bis heute konnte noch kein würdiger Nachfolger gefunden werden. Auch in Sachen Giftigkeit genießt es einen weitaus besseren Ruf, als seine Vorgänger Tetrachlorkohlenstoff (Tetra; Halon 1400) und Bromchlormethan (CB; Halon 1011). Wurden diese in den 1960er und 1970er Jahren überwiegend wegen ihrer hohen Toxizität aus dem Verkehr gezogen, verschwand das Halon 1211 offiziell aufgrund der am 01. August 1991 in Kraft getretenen FCKW-Halon-Verbotsverordnung am 01. Januar 1994 aus der Welt des vorbeugenden Brandschutzes.
Im Internet kursieren nun auch heute - fast 20 Jahre später - haufenweise Threads, Halbwahrheiten und Gerüchte rund um das Thema Halon 1211 und vor allem darüber, ob der Besitz, die Verwendung, das Mitführen und das Löschen mit diesem Löschmittel nun strafbar bzw. verboten ist oder nicht.

Ich habe mir nun einmal die Mühe gemacht, sämtliche Gesetzestexte zum Thema Halon zu sichten und einmal Licht ins Dunkel zu bringen - sofern ich dieses verklausulierte Gesetztesdeutsch richtig verstanden habe.

Das Rechtliche
Am 01. August 1991 trat die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung in Kraft, welche nach § 1 Abs. 1 folgende Stoffe und Zubereitungen betrifft:


  1. Trichlorfluormethan (R 11)
  2. Dichlordifluormethan (R 12)
  3. Chlortrifluormethan (R 13)
  4. Tetradifluorethan (R 112)
  5. Trichlortrifluorethan (R 113)
  6. Dichlortetrafluorethan (R 114)
  7. Chlorpentafluorethan (R 115)
  8. Bromchlordifluormethan (Halon 1211)
  9. Bromtrifluormethan (Halon 1301)
  10. Dibromtetrafluorethan (Halon 2402 - überwiegend in der DDR verwendet)
  11. Tetrachlormethan (Halon 1400 - TETRA)
  12. 1,1,1-Trichlorethan (Methylchloroform)
Im weiteren Verlauf der FCKWHalonVerbV wird das Halon 1211 (sowie auch die Halone mit den Ziffern 9 - 11) gesondert als Löschmittel aufgeführt und es gelten folgende Richtlinien, welche ich ein wenig vereinfacht habe:

FCKWHalonVerbV § 6 Löschmittel
(1) Es ist verboten, Löschmittel mit mehr als 1 % der in § 1 unter Abs. 1 Nr. 8 - 11 genannten Stoffe herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden.

(2) Entsprechende Behörden können in Absprache mit dem Umweltbundesamt befristete Ausnahmen genehmigen, aber nur dort, wo diese Löschmittel für den Erhalt von Leben und Gesundheit des Menschen zwingend erforderlich sind.

FCKWHalonVerbV § 7 Kennzeichnung
(2) Löschmittel nach § 6 dürfen in Gebinden (also auch in Feuerlöschern) nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie dauerhaft mit "Enthält ozonabbauendes Halon" gekennzeichnet sind.

FCKWHalonVerbV § 8 Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
(1) Es ist verboten, Erzeugnisse, die Löschmittel nach § 6 enthalten, in die Atmosphäre entweichen zu lassen.

(3) Die Außerbetriebnahme (d.h. das Entleeren) von Erzeugnissen, die Löschmittel nach § 6 enthalten, darf nur von Personen durchgeführt werden, die die hierzu erforderliche Sachkunde und technische Ausstattung verfügen.

FCKWHalonVerbV § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach § 27 Abs.1 Nr.1, Abs. 2 - 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Abs. 1 Löschmittel herstellt, in den Verkehr bringt oder verwendet.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 5 c des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erzeugnisse, die Löschmittel nach § 6 enthalten, ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung in den Verkehr bringt.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 7 des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Löschmittel nach § 6 enthalten in die Atmosphäre entweichen lässt.

Die FCKW-Halon-Verbotsordnung wurde am 13.11.2006 durch die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) abgelöst und gottlob können wir hier größtenteils auf etliche Paragraphen, Absätze, Nummern und Buchstaben verzichten, denn Halon 1211 sowie alle anderen Halone bleiben in der eben angeführten Art und Weise verboten.
Verbote, Beschränkungen sowie Bußgeldvorschriften richten sich ebenfalls wie zuvor nach den §§ 17 und 26 des Chemikaliengesetzes. Im Gegensatz zur alten FCKWHalonVerbV wurden die Bußgelder jedoch angehoben. Verstöße werden nun - je nacht Tatbestand - mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro bestraft. Wer nur mit einem Halonlöscher im Auto angehalten oder beim Verkaufen eines solchen Löschers überführt wird, dürfte mit Bußgeldern von ein paar 100 Euro noch glimpflich davon kommen. Wer jedoch beim Abblasen erwischt wird, der wird schon mit vier- bis fünfstelligen Bußgeldern rechnen müssen.

Was bedeutet das für Privatleute?
Das Inverkehrbringen, also jegliche Art von Überlassen eines mit Halonen gefüllten Feuerlöschers an einen anderen ist verboten.
Verboten ist es ebenfalls, Halon-Feuerlöscher durch Abblasen zu entleeren. Feuerlöschen mit Halonlöschern ist ohne eine Ausnahmegenehmigung - welche Privatleute in der Regel nicht erteilt bekommen - ebenfalls verboten. Gleiches gilt für das Mitführen von Halonlöschern in Fahrzeugen aller Art. Wer keine Genehmigung hat, wird bestraft.
Theoretisch ist auch der reine Besitz eines gefüllten Halonlöschers verboten, denn dieser hätte nach dem 01.01.1994 abgegeben werden müssen. Dies wird allerdings nicht explizit erwähnt und somit wäre wohl das Besitzen eines gefüllten Halonlöschers als rechtliche Grauzone zu betrachten.

Das Problem der Entsorgung
Mehrere tausend Tonnen Halon 1211 wurden als Löschmittel verkauft und es steckte in Auto- und Handfeuerlöschern - Feuerlöscher die immer noch in zig tausend Haushalten lagern, obwohl Produktion und Vertrieb seit Januar 1992 und die Anwendung ohne Ausnahmegenehmigung seit Januar 1994 verboten sind. Wie kann es sein, dass noch so viele Halonfeuerlöscher in Umlauf sind? Diese chaotischen Zustände gründen hauptsächlich auf den Rücknahmegebühren des Handels sowie auf eine verschlampte Umrüstung vieler Firmen in den 1990ern. Bei Rücknahmegebühren von bis zu 80 DM pro Löscher ließen viele Privatleute den Löscher einfach da, wo er war und die Firmen beantragten reihenweise Ausnahmegenehmigungen, welche die Landesbehörden auch großzügig genehmigten.
Rücknahme und Rückgabe der Halonlöscher liefen also sowohl auf privater, wie auch auf gewerblicher Seite sehr schleppend und niemand weiß heute wirklich genau, wie viel von dem Zeug noch in irgendwelchen Kellern und Autos liegt, wie viel einfach abgeblasen wurde und wie viel fachgerecht entsorgt worden ist. Schon damals wurde befürchtet, dass ein Großteil des Halons genau da landen wird, wo es der damalige Umweltminister Klaus Töpfer auf keinen Fall haben wollte - in der Atmosphäre. Die einfachste und vermeintlich kostengünstigste Entsorgung hieß und heißt, wenn man mal entsprechende Foren zum Thema durchschaut, "Ventil auf und raus damit" - obwohl hierfür extreme Bußgelder drohen.
An die, die meinen, sie hätten da mit dem einfachen Abblasen eine ganz tolle Idee: Hört auf solche "Ratschläge" zu geben, vor allem dann, wenn Ihr genau wisst, dass es verboten und umweltschädlich ist! Wenn Ihr keine Ahnung habt, wovon Ihr redet, dann solltet Ihr es ohnehin vorziehen, zu schweigen.

Exkurs: Halon 1301-Löschanlagen
Diese ganze Entsorgungsproblematik lässt sich von den Handfeuerlöschern auch auf die mit Halon 1301 befüllten automatischen Löschanlagen übertragen, welche in Firmen und auf Schiffen aller Art im Einsatz waren. Freilich - aus nahezu sämtlichen Betrieben auf deutschem Boden sind diese Anlagen außer Betrieb genommen und ersetzt worden. Mögliche Einsatzbereiche, in welchen sich noch solche Anlagen befinden, sind mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch Kernkraftwerke.
Anders sieht es auf Schiffen aus: Hier haben die Reedereien ab 1994 die Schiffe, auf welchen sich solche Anlagen befanden, lieber ausgeflaggt, also nicht mehr unter Deutscher Flagge fahren lassen, anstatt eine sehr teure Umrüstung und Entsorgung der Anlagen zu bezahlen. Die Anlagen blieben also wie sie waren an Bord. Solche alten, im Prinzip ausgemusterten und abgeschriebenen Schiffe gurkten und gurken teilweise heute noch in desolatem Zustand irgendwo unter Afrikanischer oder Indischer Flagge über die Weltmeere und werden nach guter alter DDR-Manier voll verschlissen und gegen die Wand gefahren. So kommt es dann dazu, dass die noch verbauten Halon-Löschanlagen entweder durch mangelnde Wartung undicht werden und irgendwann selbst Abblasen, oder aber das Zeug beim Abwracken letztendlich doch aufgrund mangelndem Umweltbewusstseins durch Aufdrehen der Ventile abgelassen wird. Oft kommt es auch vor, dass die alten Schiffe einfach samt und sonders versenkt werden und das Halon dann auf diese Weise in die Umwelt gelangt.

Giftwirkung stärker als angegeben
Halon ist auch nicht nur extrem schädlich für die Umwelt, sondern auch weitaus giftiger für den Menschen, als weithin angenommen und mit dem Hinweis


Vorsicht bei der Verwendung in engen, schlecht belüfteten Räumen.
Gesundheitsschädliche Gase.

angegeben wird. Diese "gesundheitsschädlichen Gase" können nämlich nicht nur bei falscher Anwendung - wozu das Abblasen in jedem Falle gehört - schnell lebensgefährlich werden. Wie bei allen bromierten und chlorierten Kohlenwasserstoffen ist die Giftwirkung heimtückisch - hinzu kommt speziell beim Halon 1211 noch die Tatsache, dass das eingeatmete Aerosol keinerlei Reizwirkung auf Augen und Schleimhäute in Mund, Nase und Rachen hat. Folglich können so im Prinzip unmerklich gefährliche Konzentrationen eingeatmet werden, da eine entsprechende Warnung durch brennende Augen oder Hustenreiz ausbleibt.
Konzentrationen von etwa etwa 30.000 - 50.000 ppm (etwa 3 - 5 %)wie sie bei der Anwendung als Feuerlöschmittel oder eben auch beim Abblasen entstehen, können bereits deutliche Störungen der Herzfunktion und des Zentralnervensystems auslösen. Das Einatmen hoher Gaskonzentrationen führt
  schnell zu Schwindel, Atemnot, Kopfschmerz, visuellen Störungen, zentraler Erregung (Tremor, Krämpfe) und Blutdruckabfall. Zudem besteht erhebliche Erstickungsgefahr im Umfeld der Gaswolke, da das Halon den Sauerstoff verdrängt. Bei einer Konzentration von über 50.000 ppm kann es zum Tod durch Atemlähmung und Störungen der Herzfunktion kommen.

Halonlöscher entsorgen
Jeder, der einen alten Halonlöscher bei sich zu Hause hat und diesen loswerden möchte, kann diesen natürlich fachgerecht entsorgen lassen. Es braucht auch niemand Angst haben, in irgend einer Art und Weise beim Abgeben des Löschers rechtlich dafür belangt zu werden, dass der Löscher erst jetzt abgegeben wird oder dass er im Auto herumgefahren wurde.
Abgegeben werden können Halonlöscher bei Firmen, welche Schadstoffe und Sondermüll entsorgen und auch Lacke, Farben, Batterien und dergleichen annehmen. Auch beim Schadstoffmobil können Halonlöscher abgegeben werden. Ofz werden die Halonlöscher durch den Entsorger kostenlos entgegengenommen, manchmal kostet es aber auch einen kleinen Obulus - ich habe mal eine firma gesehen, die 7 € pro kg Halon verlangt hat.  

Die wichtigsten Fakten zum Thema Halonlöscher:
  • Das, Kaufen, Verkaufen, Tauschen und Verschenken von gefüllten Halonlöschern ist verboten.
  • Die Benutzung eines Halonlöschers ist - auch zum Löschen eines Brandes - ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verboten.
  • Halon 1211 ist nicht nur schädlich für die Umwelt, sondern auch giftig für Mensch und Tier. Wer einen Halonlöscher durch Abblasen entleert, bringt sich unter Umständen in Lebensgefahr und riskiert hohe Geldbußen!
  • Alte Halonlöscher können bei jedem Schadstoffentsorger vielfach kostenlos abgegeben werden.
  • Handel und Mitführen von entleerten Halonlöschern als Dekorationsstück ist erlaubt.
Hiermit dürften die wichtigsten Fragen rund um das Thema Halon beantwortet sein und ich hoffe, dass ich auch Eure beantworten konnte.



© C. Müller