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Freitag, 14. November 2025

PFAS in Schaum- und Fettbrandlöschern

Das Thema rund um PFAS taucht immer häufiger in den Medien auf und diese als PFAS abgekürzten per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden nun auch immer häufiger in einem Atemzug mit dem Wort Feuerlöscher verwendet. In meinem Beruf als Brandschutzbeauftragter und Brandschutztechniker habe ich täglich mit dem aktuellen PFAS-Diskurs zu tun und möchte nun auch hier einmal die Gelegenheit ergreifen, über dieses Thema zu sprechen. Die PFAS gehören zur Stoffgruppe der polyfluorierten Tenside (PFT) und stecken vor allem in Schaumlöschern und auch in allen anderen Nasslöschern, welche für die Brandklasse B geeignet und zugelassen sind. Die neuzeitlichen Schaumgemische, wie es sie seit Mitte der 1970er Jahre gibt, wurden in den letzen 50 Jahren schon einmal alle durch die Bank weg verboten und durch weniger schädliche Mittel ersetzt. Genau wie den PFOS und PFOA belasteten AFFF- (Lightwater / Glorilight) und Imprex-Schäumen (z.B. Imprex 05 / Imprex eco+, Imprex S etc.)* geht es nun also auch den weitaus weniger schädlichen, aber PFAS-haltigen Löschmitteln an den Kragen. Was ist denn daran so schlimm?

Das Problem an den PFAS bzw. an der ganzen Stoffgruppe der PFT ist, dass sie zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien gehören. Diese künstlich geschaffenen chemischen Verbindungen sind persistent und bauen sich nicht ab. Dadurch, dass sie nicht abbaubar sind, gelangen sie über verschiedene Wege wie z.B. das Grundwasser in unsere Nahrungskette und reichern sich im Körper an. Selbst bei den Eisbären in der Antarktis seien schon PFAS im Blut nachgewiesen worden, wie ich erst vor einigen Monaten bei einer Fachtagung hörte. Alles, was sich im Körper anreichert und dort nicht hingehört, ist potentiell schädlich und kann zu gesundheitlichen Problemen führen. So wie das Rauchen… aber das ist ein anderes Thema. Die aktuelle PFAS-Regulierung sieht vor, den Einsatz solcher Löschmittel zunächst drastisch zu reduzieren und in absehbarer Zeit ganz zu verbieten. Notwendige Neufüllungen mit fluorhaltigen Löschmitteln sind ab diesem Jahr nicht mehr möglich und nach jetzigem Stand müssen bis zum 31.12.2029 alle betroffenen Geräte vom Markt sein.

Jetzt stellt sich natürlich die spannende Frage, welche Geräte betroffen sind und eine Antwort auf diese Frage kann herstellerübergreifend unter völligem Verzicht von Typenbezeichnungen oder Zulassungsnummern ganz einfach getroffen werden: Alle Schaum- und Fettbrandlöscher, welche im Siebdruck das Piktogramm der Brandklasse B tragen und vor 2022 produziert worden sind, werden ein PFAS-belastetes Löschmittel haben. Viele 2022er Geräte darüber hinaus auch noch - ganz einfach deshalb, da das Ganze so eine Art Nacht-und-Nebel-Aktion war. Ich erinnere mich an den Dezember 2021 - da gab es dann ganz hoheitlich von GLORIA selbst ein Online-Briefing - es war ja Corona - zum Thema und ab da nahm das Ganze dann seinen Lauf. Die Hersteller mussten dann natürlich head over heels entsprechende Löschmittel ohne PFAS entwickeln und das ging halt nicht von heute auf morgen… und deshalb wurden 2022 noch viele fluorhaltige Schaum- und Fettbrandlöscher verkauft. Wirklich sicher sein einen fluorfreien Schaum- oder Fettbrandlöscher zu besitzen kann man tatsächlich nur dann, wenn man im Fachhandel ein Gerät kauft bzw. gekauft hat, welches eindeutig als fluorfrei deklariert ist. Begriffe wie Öko, Eco, Eco+, Bio, Nature und dergleichen zählen nicht. Auch bildliche Darstellungen wie Bäume und allsonstiges sind irreführend, wenn da nicht fluorfrei drunter steht. Manche Hersteller haben auch im Siebdruck irgendwo noch dazugeschrieben, dass das Löschmittel nur 0,04% Fluor enthält… das ist ja alles gut und schön, doch es sind dann aber immer noch 0,04% Fluor zu viel.

Der Fachhandel empfiehlt, fluorhaltige Schaum- und Fettbrandlöscher alsbald im Rahmen der nächsten anstehenden Instandhaltung durch ein fluorfreies Gerät zu ersetzen. Noch ist die Entsorgung nämlich einigermaßen günstig. Wenn das Verbot erst einmal in voller Reichweite gegriffen hat, dann steigen auch die Entsorgungskosten. Es soll in Europa nur eine Hand voll Anlagen geben, die in der Lage sind, fluorhaltige Abfälle nach den neuen Kriterien fachgerecht zu entsorgen. Das lässt die Entsorgungskosten natürlich explodieren wie beim Halon. Die Entsorgungskosten von 1kg Halon liegen aktuell bei satten 25,00 € (6 kg-Halonlöscher = 125,00 € Entsorgungskosten) und diesen teuren Weg werden auch die fluorhaltigen Löschmittel einschlagen. Daher nochmals die dringende Empfehlung, PFAS-haltige Feuerlöscher bei der nächsten Gelegenheit fachgerecht entsorgen zu lassen und zu ersetzen.

Betroffen sind wie gesagt nur Nasslöscher, welche auch für die Brandklasse B zugelassen sind und aus dem Hause GLORIA wären das die Schaumlöscher der Typenreihen SKK, SK, SE, SE+, SHKE, SKH, Ni, SDE, S6 und S2 sowie die Fettbrandlöscher Typ SFI und FB. Die SK-Serie ist auf fluorfreies Löschmittel umrüstbar, sofern der betreffende Löscher noch nie aktiviert und neu gefüllt wurde. Ob sich eine Umrüstung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt, hängt vom Alter und Zustand des Gerätes ab. Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Leistung für die Brandklasse B durch die Umrüstung erheblich sinkt. Fluorfreie Schaum- und Fettbrandlöscher der Typenserien SKA+ und FA würden sich als gleichwertiger Ersatz sehr gut eignen. Grundsätzlich nicht betroffen sind Wasserlöscher (A), Pulverlöscher (ABC / BC / D) und Kohlendioxidlöscher (B).

Samstag, 7. Januar 2023

Verbot von fluorhaltigen Löschmitteln (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen PFAS)

Im Bereich des Brandschutzes steht mit dem baldigen EU-weiten Verbot von fluorhaltigen Löschmitteln ein Paukenschlag ähnlicher Tragweite bevor, wie bei Bekanntwerden der Halon-Verbots-Verordnung vor rund 30 Jahren.
Wirklich belastbare Aussagen zu Übergansfristen und dergleichen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt (Januar 2013) noch nicht, aber dennoch möchte auch ich dieses Thema hier vorstellen und, sobald es neue Erkenntnisse gibt, diese Informationen laufend aktualisieren.

Wann tritt das Verbot in Kraft?
Vermutlich ab 2025 in mehreren Stufen mit z. Zt. noch unbekannten Übergangsfristen.

Welche Löschmittel sind betroffen?
Sämtliche herkömmlichen Schaummittel in Feuerlöschern aller Hersteller sowie Fettbrandlöscher, die für die Brandklasse B zugelassen sind.

Warum ist Schaum fluoriert?
Die Hauptlöschwirkung von Schaum beruht auf dem Stickeffekt, d.h. Schaum erstickt das Feuer. Das Ganze funktioniert aber nur, wenn die auf den Brandherd gelegte Schaumdecke absolut luftdicht und auch ausreichend stabil bzw. reißfest ist. Diese Eigenschaften werden bei den herkömmlichen Schäumen durch eine Fluorierung erzielt.

Warum sollen fluorierte Schäume verboten werden?
Genau wie bei Tetra, CB, Halon, PFC, PFOA und PFOS hat sich nach langjährigem Einsatz herausgestellt, dass auch die PFAS in Verdacht stehen, ungünstige Eigenschaften auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt zu haben; obendrein sind sie zumindest in Teilen schwer bis gar nicht abbaubar und können sich so in Umwelt und Nahrungskette anreichern.
Ein weiterer Faktor, der für ein Verbot spricht ist, dass die Schaummittel nicht nur bei Benutzung der Geräte freigesetzt werden, sondern alle 6 - 8 Jahre turnusmäßig gewechselt werden müssen. Somit fallen ständig große Mengen von problematischen Abfällen an.

Sind meine Feuerlöscher auch betroffen?
Ich sage mal so: Wer nicht im Jahre 2022 explizit fluorfreie Schaumlöscher gekauft hat, kann sich zu 99,9% sicher sein, dass der / die eigenen Schaum-Feuerlöscher mit PFAS belastet und von dem drohenden Verbot unmittelbar betroffen sind.

Können betroffene Feuerlöscher umgerüstet werden?
Das kommt drauf an, wie das Schaummittel im Feuerlöscher vorliegt. Es gibt Schaumlöscher, bei denen im Löschmittelbehälter selbst lediglich Wasser mit oder ohne löschwirksame Zusätze ist. Das Schaummittel liegt getrennt davon in Kartuschen oder Tuben vor und wird erst bei Aktivierung des Geräts zu einer fertigen Schaumlösung im Löschmittelbehälter vermischt. Diese Geräte wären theoretisch umrüstbar, indem die Schaumkonzentrat-Kartusche bzw. -Tube durch eine mit fluorfreiem Inhalt getauscht wird. Solche Geräte bietet eigentlich jeder Hersteller an, doch ob es auch für jedes herstellerspezifische Umrüstsätze gibt, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.
Schaumlöscher, bei denen das Löschmittel als fertige Lösung (Premix) im Löschmittelbehälter vorliegt, sind definitiv nicht umrüstbar.

Wie verhalte ich mich als Betreiber?
Da jetzt einen wirklich belastbaren Leitfaden an die Hand zu geben, ist aufgrund der derzeitigen Informationslage rund um das Thema Übergangsfristen schlichtweg nicht möglich. Ich würde folgende Handlungsempfehlung geben:
Steht eine Neuanschaffung an, wäre es falsch, nochmals einen Feuerlöscher mit fluorhaltigem Schaummittel zu kaufen.
Steht ein Löschmitteltausch bevor, könnte man jetzt in 2023 durchaus noch in Erwägung ziehen, diesen durchführen zu lassen. Ist ein bisschen Pokern, aber die Chancen stehen gar nicht so schlecht, dass der Löscher vielleicht noch 5 - 6 Jahre vorgehalten werden kann, bevor er verboten wird. Das hängt ganz von den Übergangsfristen ab, zu denen jetzt aber wie gesagt noch nichts genaues feststeht.

Welche Alternativen gibt es zu fluorfreien Schaumlöschern?
Für die allermeisten Bereiche würden es auch Hochleistungs-Wasserlöscher tun, die immerhin auch bis zu 12 LE erzielen. Problematisch an der ganzen Sache ist - das habe ich beruflich auch schon festgestellt - dass die allermeisten Brandschutzkonzepte, Gefährdungsbeurteilungen und Pipapo im Wortlaut "geeignete Feuerlöscher mit mindestens 10 LE für die Brandklassen A und B" fordern. Tja - da braucht man den Wasserlöscher gar nicht erst aus dem Karton holen, ja nicht einmal bestellen, da er für die Brandklasse B nicht geeignet und zugelassen ist.
Wenn man aber mal ehrlich ist: Mit Brandklasse B kommen wir in den allermeisten Bereichen in Form von Kunststoffen in Berührung; Folien, Kunststoffverkleidungen, Polstermöbel, Teppiche und dergleichen. Bei einem Entstehungsbrand liegt der Bürostuhl beispielweise nicht in flüssiger Form vor, der mit den Eigenschaften einer Flüssigkeit brennt. Den kriegt man auch hervorragend mit Wasser aus.
Solange sich an diesen Konzepten aber nichts ändert und immer auch - obwohl es vielfach wirklich nicht notwendig wäre - irgendwas für die Brandklasse B gefordert wird, ist fluorfreier Schaum  alternativlos.
Das Umrüsten auf Pulverlöscher wäre wegen der immensen Folgeschäden in den meisten Fällen auch nicht sinnvoll.
Wie gesagt: Das ist der Stand von Januar 2023. Änderungen, die sich im Laufe der Zeit ergeben, werden farblich abgesetzt und angefügt. Der Basistext bleibt erhalten.
 
Nachtrag 10.02.2023: Die ECHA hat sich die Tage zusammengesetzt und es stehen Übergangsfristen von 18 Monaten für Schaumlöscher ohne besondere Begründung für einen verlängerten Einsatzzweck im Raume.
Nach diesen neuerlichen Erkenntnissen würde ich auch von einem Löschmiitteltausch abraten; nicht zuletzt deshlab, da die Schaummittel wegen der ganzen Krisen aktuell exorbitant teuer geworden sind.
Kurz und klein: Bei bevorstehenden Neuanschaffungen und LMT ist die Neuanschaffung eines fluorfreien Schaumlöschers zu empfehlen.

©. Menzel 2023