Mittwoch, 29. November 2017

Das Sprengstoffgesetz und seine Verordnungen zum Thema „Silvester

Heiligabend nähert sich mit großen Schritten und wenn das Christkind erst einmal vor der Tür steht, ist es auch nicht mehr lang hin bis Silvester.
Ich hatte vor einigen Jahren in diesem Artikel schon einmal etwas über zugelassenes sowie illegales Feuerwerk geschrieben sowie auch in diesem und freue mich ganz besonders über Gastbeitrag zu diesem Thema aus der Redaktion des Bußgeldkataloges.

In Deutschland gehört es mittlerweile zu einer Tradition, jedes neue Jahr mit einem großen Feuerwerk zu begrüßen. Daher werden schon viele Tage vor Silvester, dem 31.12 jedes Jahres, eine große Menge an Feuerwerkskörpern, Silvesterknaller und Co, ver- und gekauft. Die meisten Menschen freuen sich darauf, sich an Silvester so richtig auszutoben und vergessen dabei, dass auch an diesem Tag einige Bestimmungen zur Nutzung von Feuerwerkskörpern bestehen. Der folgende Text klärt auf.

Die Sprengstoffverordnung resultiert ursprünglich aus dem Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen aus dem Jahre 1883. Die heute Fassung, welche kein Strafgesetz sondern vielmehr ein gewerbliches Gesetz darstellt, findet ihren Ursprung im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Explosivstoffe), welches im Jahr 1969 in Kraft trat. Das Sprengstoffgesetz verfolgt verschiedene Ziele, zu denen unter anderem folgende gehören:

  • Überwachungsfunktion (überwacht den korrekten Gebrauch von Sprengstoffen)
  • Erlaubnisfunktion (regelt die Zulassung von Sprengstoffen & die Berechtigungsbestimmungen bzgl. des Gebrauchs von Explosivstoffen)
  • enthält Bestimmungen und Vorschriften hinsichtlich der Ein-und Ausfuhr von Sprengstoffen sowie eine allgemeingültige Richtlinie zum Umgang mit Feuerwerksraketen, der korrekten Kennzeichnung der Verpackung von Feuerwerk, den gesetzlichen Anforderungen an die Explosivstoffe etc.

Wie schon erwähnt, gehört es in Deutschland zur Tradition, an Silvester ein großes Feuerwerk zu zünden. Heutzutage gibt es jedoch eine Vielzahl von Feuerwerkskörpern und Silvesterknallern, die frei im Handel zugänglich sind. Dabei bestehen auch an Silvester verschiedene Bestimmung zur Nutzung dieser. Diese sollen maßgeblich zur Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt beitragen. Einige gesetzliche Bestimmungen sind im Rahmen der Sprengstoffverordnung von besonderer Wichtigkeit, so z.B. folgende:

  •  Aufwendige und Pyrotechnik oder Feuerwerke dürfen nur von fachkundigen und ausgebildeten Pyrotechnikern gezündet werden. Zuvor bedarf es einer Erlaubnis entsprechender Behörden, welche die Zuverlässigkeit und die Sachkundigkeit des Betreffenden prüfen.
  • Zu Silvester, also in der Nacht vom 31.12 zum 01.01 des Folgejahres dürfen auch Privatpersonen Feuerwerke und andere Pyrotechnik zünden. Hierbei spielt jedoch die zulässige Art und Klasse der Feuerwerkskörper, welche in der ersten Verordnung des Sprengstoffgesetzes vorgegeben ist, eine wichtige Rolle.
  • Außerhalb von Silvester, also im Verlaufe des Jahres, dürfen Privatpersonen kein Feuerwerk zünden. Möchten sie dies im Rahmen eines Geburtstages oder einer Hochzeit doch tun, bedarf es der Genehmigung und Erlaubnis einer zuständigen Behörde. Diese legt fest an welchen Ort und in welchem Zeitraum das Feuerwerk gezündet werden darf. Das Zünden eines Feuerwerkes ohne Erlaubnis ist illegal und wird laut Bußgeldkatalog bzw. Bußgeldtabelle mit einer Geldstrafe geahndet.
  • Auch an Silvester herrscht an verschiedenen Orten ein generelles Zündverbot. Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik darf nicht in der Nähe von Kirchen, Alten- oder Kinderheimen sowie Krankenhäusern gezündet werden.


Wer gegen diese oder andere Auflagen des Sprengstoffgesetzes zwischen dem 02.01 und 30.12 eines jeden Jahres verstößt, begeht laut Bußgeldkatalog eine Umweltschutzordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft. Strafbar macht sich auch, wer ohne Erlaubnis mit explosivgefährlichen Stoffen handelt, diese verwendet oder an nicht berechtigte Personen weitergibt oder zur Benutzung überlasst. Eines dieser Vergehen kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.


Weitere Informationen zum Thema „Sprengstoffgesetz“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkatalog.net viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Verkehrsrecht, Punktesystem und Bußgeldbescheid.

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