Sonntag, 10. März 2013

GLORIA Typ P 6 SG Bj. 1976

GLORIA P 6 SG 1976
Hersteller: GLORIA
DIN PULVER 6
 
Typ: P 6 SG
Baujahr: 1976
Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit außenliegender Treibmittelflasche
Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
Gewicht des gefüllten Geräts: 12 kg

Geschichte

Neu bei diesem Löscher ist im Vergleich zu seinem Vorgänger, dass der Handgriff von der rechten Behälterseite auf die Verschlussarmatur gewandert ist. Zudem verfügen diese Geräte ab Mitte der 1970er JAhre über eine Funktionsanzeige, welche sich im Ruhezustand im Griff unter einer roten Kappe befindet. Wird der Löscher durch Aufdrehen der Druckflasche betriebsbereit gemacht, springt ein grüner Stift mittels einer Feder nach oben. So kann jeder von weitem sehen, ob der Löscher schon mal  aufgeladen wurde und dementsprechend neu zu prüfen ist. Das Design entspricht durch und durch den 1970er und alle Merkmale von den noch nicht genormten Piktogrammen bis hin zu den drei Standnocken sind vorhanden.
Ein heute selten gewordenes Stück.

© C. Müller

GLORIA Typ Pn 6 S Bj. 1965

GLORIA Pn 6 S 1965
Hersteller: GLORIA
DIN TROCKEN 6
 
Typ: Pn 6 S
Baujahr: 1965
Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibgaspatrone
Inhalt: 6 kg BC-Pulver
Gewicht des gefüllten Geräts: 11 kg

Geschichte

Der Typ GLORIA Pn 6 S ist ein Speziallöscher, welcher nur mit BC-Pulverfüllung ausgeliefert und vorwiegend an private Haushalte mit Ölheizung abgegeben wurde. Dieser Feuerlöscher erzielt die gleichen Leistungen wie z.B. ein Pi 6 oder Pn 6, doch kann er im Gegensatz zu diesen Modellen nicht abgestellt werden, was ihm letztendlich einen preislichen Vorteil verschaffte. Wird bei diesem Feuerlöscher der Schlagknopf betätigt, stößt er solange Löschpulver aus, bis er leer ist. Zudem ist bei diesem Typ der Schlauch auch nicht schwarz sondern rot und bemerkenswert kurz. Heute eine echte Rarität, welche nicht mehr oft zu finden sein dürfte.

© C. Müller

Osterfeuer - Brandschutz und Verordnungen

Traditionelles Osterfeuer
Ostern gilt als höchstes Fest des Christentums und erfreut sich hierzulande einer großen Beliebtheit. Ähnlich wie an Weihnachten wird alles mögliche dekoriert, nur eben nicht mit Kugeln, Weihnachtsmännern und Rentieren, sondern mit bunten Eiern und anderem albernen Zeug. Das Besondere des Osterbrauchs dürfte jedoch das sogenannte Osterfeuer sein. Die Ausgestaltung ist von Region zu Region verschieden, doch zumeist wird brennbares Material zu 5 bis 6 Meter hohen Haufen aufgeschichtet und am Abend des Ostersonntags angezündet. So wie sich die Kinder auf das Eiersuchen freuen, fiebern auch viele Erwachsene dem alljährlichen (Bier beim) Osterfeuer entgegen und damit bei der Pflege dieses alten Brauchtums keine brenzlige Situation entsteht, gibt es einige Vorschriften zu beachten sowie einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Das Betreiben von Osterfeuern

Da ein Osterfeuer der Brauchtumspflege dient und nicht nur dem Verbrennen pflanzlicher Abfälle, muss es für jedermann zugänglich sein. Wer also ein Osterfeuer als solches deklariert, darf es nicht hinter verschlossenen Toren abbrennen, denn das gibt Ärger mit den Behörden. Den gibt es sowieso, wenn das Osterfeuer nicht rechtzeitig bei der Stadtverwaltung angemeldet worden ist. 

Wer darf ein Osterfeuer abbrennen?
Osterfeuer dürfen nur von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen abgebrannt werden, welche fest in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankert sind. Einzelpersonen oder beliebige Personengruppen können kein Osterfeuer anmelden und dürfen auch keines abbrennen.

Zum Abbrennen und Unterhalten von Osterfeuern gelten folgende Auflagen:
  • Unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse ist der Abstand des Brandplatzes zu Gebäuden, Vegetaion und Verkehrsflächen so zu wählen, dass jegliche Gefährdung sowie ein Übergreifen des Feuers - sei es durch die Flammen selbst oder durch Funkenflug - ausgeschlossen ist. Zu Wäldern ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 m einzuhalten.
  • Es sind entsprechende Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Hierzu zählen das Bereitstellen von Feuerlöschern und/oder ausreichend Löschwasser. Ferner muss die Möglichket bestehen, telefonisch einen Notruf absetzen zu können.
  • Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum. und Strauchschnitt sowie andere pflanzliche Abfälle. Das Verbrennen von behandeltem Holz und sonstigen Abfällen ist verboten.
  • Insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden.
  • Aus Gründen des Tierschutzes sollte das aufgeschichtete Material kurz vor dem Entzünden aufgelockert oder umgeschichtet werden.
  • Das Feuer ist ständig von mindestens zwei Personen zu bewachen, von denen eine älter als 18 Jahre sein muss. Diese beiden Personen dürfen den Brandplatz erst verlassen, wenn Flammen und Glut gänzlich erloschen sind.
Ein weiten Teilen Nordrhein-Westfalens dürfen Osterfeuer nur am Karsamstag in der Zeit von 15:00 - 00:00 Uhr oder am Ostersonntag von 15:00 - 00:00 Uhr abgebrannt werden. Ganz selten auch am Ostermontag. Seitens der Betreiber muss sichergestellt werden, dass eine Belästigung Dritter insbesondere durch eine starke Rauchentwicklung ausgeschlossen wird. So könnte beispielsweise das aufgeschichtete Material etwa bei mehrtägigem starken Regen mit einer wetterfesten Plane abgedeckt werden.
Weiterhin sind von den Veranstaltern geeignete Vorkehrungen gegen ein vorzeitiges Entzünden des aufgeschichteten Materials zu treffen, etwa durch abgestellte Wachen.

Bei nachstehend aufgeführten Wetterlagen darf das Osterfeuer nicht angezündet werden
  • Bei länger anhaltender Trockenheit und spätestens dann, wenn am Tag des Abbrennens für die entsprechende Region die Waldbrandwarnstufe 4 oder 5 ausgerufen wurde.
  • Bei Starkem Wind.
Sollte der Wind während des Abbrennens stark auffrischen, ist das Feuer unverzüglich zu Löschen.

Das Verhalten der Besucher
So wie sich die Betreiber von Osterfeuern an bestimmte Regeln zu halben haben, trifft dies selbstverständlich auch auf die Besucher zu. zu den Grundregeln gehören dabei:
  • Ausreichend Abstand zum Feuer halten.
  • Kinder beaufsichtigen.
  • Nichts in das Feuer hinein werfen.
Des Weiteren sollte darauf verzichtet werden, Haustiere wie etwa Hunde zum Osterfeuer mitzunehmen, da sich die Tiere vor dem Feuer ängstigen.

© C. Müller 



    Freitag, 8. März 2013

    FAQ - Osterfeuer

    Am Abend des Ostersonntags lodern wieder in vielen Städten und Gemeinden zahlreiche Osterfeuer. Doch wer darf eigentlich ein Osterfeuer abbrennen und was darf verbrannt werden?
    Ein Osterfeuer darf nur von fest in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen abgebrannt werden, Hierzu zählen etwa kirchliche Einrichtungen, Sport- und Schützenvereine oder auch die örtliche Feuerwehr. Einzelpersonen oder wild zusammengewürfelte Personengruppen dürfen kein Osterfeuer abbrennen. Zudem muss ein Odterfeuer dem Brauchtum dienen und somit für jedermann offen zugänglich sein. Hinter verschlossenen Türen und Toren ist es nichts weiter als das abfackeln von Grünabfall - und das gibt Ärger mit den Bhörden.
    Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Strauch und Grünschnitt. Möbel, Hausmüll, autreifen oder Altöl sind kein Bestandteil dieses Brauchtums und auch zu reinen Anzündzwecken verboten.

    Alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten und Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Genaue Informationen findet Ihr hier: Osterfeuer - Brandschutz und Verordnungen

    © C. Müller

    Dienstag, 5. März 2013

    GLORIA Typ Pi 6 G Bj. 1966 Sonderedition weiß

    GLORIA Pi 6 G Bj. 1966 weiß
    Hersteller: GLORIA
    DIN TROCKEN 6
     
    Typ: Pi 6 G
    Baujahr: 1966
    Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibgaspatrone
    Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
    Gewicht des gefüllten Geräts: 11 kg

    Geschichte
    Die GLORIA-Feuerlöscher vom Typ Pi 6 G sind in der Normalausführung (rot) sehr verbreitet gewesen. Die Sonderedition in weiß für Krankenhäuser war jedoch aufgrund der fest vorgegeben Nutzung von vornherein schon recht selten. Wie schon öfter in anderen Artikeln erwähnt, diente die weiße Lackierung dazu, den Feuerlöscher möglichst unauffällig in die sterile Atmosphäre eines Krankenhausflures zu integrieren. Was in dieser Harmonie allerdings für Unruhe sorgt, ist das knallrote Siebdruckbild. Die GLORIA-WERKE haben in den 1960ern die Farben für die Krankenhauslöscher einfach umgekehrt – weißer Behälter, rote Schrift. Andere Hersteller (z.B. TOTAL) haben für den Siebdruck dezentere Farben wie grau oder gold gewählt, wodurch der Feuerlöscher nicht so auffällig war. Aber gerade durch die ins Gegenteil verkehrte Farbgebung fällt der Feuerlöscher sofort ins Auge und selbst Leute, die sich nicht für Feuerlöscher interessieren (vermutlich 99,7% der Weltbevölkerung) schauen bei so einem Gerät dann doch mal genauer hin. Heute lassen sich weiße Feuerlöscher nur noch sehr sehr selten finden – und zwar je älter, desto seltener. Den weißen Löschern wurde spätestens 1978 die Zulassung entzogen, da die neu eingeführte DIN den Farbton RAL 3000 verbindlich vorschrieb. Dieser Feuerlöscher verfügt als einer der ersten Modelle aus dem Hause GLORIA über einen abgerundeten Standfuß, den sog. Sternboden, welcher 1966 eingeführt worden ist. Ein seltenes Stück, welches heute wohl fast einzigartig sein dürfte.


    © C. Müller

    GLORIA Typ Pi 6 G Bj. 1981

    GLORIA Pi 6 G 1981
    Hersteller: GLORIA
    DIN Feuerlöscher
    6 kg ABC-Pulver
    Typ: Pi 6 G
    Baujahr: 1981
    Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibgaspatrone
    Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
    Gewicht des gefüllten Geräts: 10 kg

    Geschichte
     

    Dieser Löscher trägt das 1978 eingeführte und neu designte Siebdruckbild. Die Piktogramme für die Brandklassen sind nun herstellerübergreifend einheitlich gestaltet und die Brandklasse E (Brände in elektrischen Anlagen) wird nicht mehr extra aufgeführt. Der Behälter blieb gleich, bis auf drei zusätzliche Stollen an der Unterseite. Der Vorgänger hatte nur drei Stollen, dieser hat nun sechs, was die Standfestigkeit doch erhgeblich verbesserte.
    Ein schönes und heute völlig aus der Öffentlichkeit verschwundenes Stück Brandschutzgeschichte.

    © C. Müller

    Montag, 4. März 2013

    GLORIA Typ Pi 6 G Bj. 1986

    GLORIA Pi 6 G 1986
    Hersteller: GLORIA
    DIN Feuerlöscher

    6 kg ABC-Pulver
    Typ: Pi 6 G
    Baujahr: 1986
    Bauart: PG 6 H - Aufladelöscher mit innenliegender Treibgaspatrone
    Inhalt: 6 kg ABC-Pulver
    Gewicht des gefüllten Geräts: 10 kg

    Geschichte
    Dieser Löscher trägt das 1984 neu eingeführte und neu designte Siebdruckbild. Der Behälter blieb gleich, nur der weiße Handgriff wurde noch ein wenig ,mehr aufgepolstert. Die Stollen am Behälterboden wurden durch einen sehr stabilen und hoch standfesten Standring mit integrierter Halterung für die Löschpistole ersetzt. Der Standring ist bis heute Standard bei allen GLORIA Feuerlöschern - Ausnahme sind die Kohlendioxid-Feuerlöscher.

    Ein schöänes Stück, welches heute noch vereinzelt angetroffen, aber zunehmend seltener wird.

    © C. Müller