Freitag, 8. März 2013

FAQ - Osterfeuer

Am Abend des Ostersonntags lodern wieder in vielen Städten und Gemeinden zahlreiche Osterfeuer. Doch wer darf eigentlich ein Osterfeuer abbrennen und was darf verbrannt werden?
Ein Osterfeuer darf nur von fest in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen abgebrannt werden, Hierzu zählen etwa kirchliche Einrichtungen, Sport- und Schützenvereine oder auch die örtliche Feuerwehr. Einzelpersonen oder wild zusammengewürfelte Personengruppen dürfen kein Osterfeuer abbrennen. Zudem muss ein Odterfeuer dem Brauchtum dienen und somit für jedermann offen zugänglich sein. Hinter verschlossenen Türen und Toren ist es nichts weiter als das abfackeln von Grünabfall - und das gibt Ärger mit den Bhörden.
Verbrannt werden dürfen nur pflanzliche Abfälle wie Strauch und Grünschnitt. Möbel, Hausmüll, autreifen oder Altöl sind kein Bestandteil dieses Brauchtums und auch zu reinen Anzündzwecken verboten.

Alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten und Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Genaue Informationen findet Ihr hier: Osterfeuer - Brandschutz und Verordnungen

© C. Müller

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