Knackige kurze Antwort: Ja!
Das zuletzt verwendete und seit Ende der 1970er Jahre in Handfeuerlöschern befindliche Halon 1211 ist im Zuge der FCKW-Halon-Verbotsordnung bis 1994 samt und sonders aus dem Verkehr gezogen worden. Heute ist der Handel, das Inverkehrbringen, das Mitführen sowie vor allem die Freisetzung verboten und steht unter Strafe. Lediglich in der Luftfahrt und mit speziellen Sondergenhmigungen sind Halonlöscher und stationäre Löschanlagen noch zugelassen.
Als zeitgenössisches Ausstattungsmerkmal in und an mehr oder weiniger alten Fahrzeugen sind Halonlöscher nur entleert legal (zumeist BMW der 5er und 7er Reihe (E34 u. E32) sowie Mercedes-Benz der E- und S-Klasse (W124 u. W126).
Siehe auch den eBay-Ratgeber zu Halon- und tetrachlormethanhaltigen Feuerlöschern
Weiterführende und genauere Informationen findet Ihr in dem Artikel Halonlöscher
© C. Müller
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