Hersteller: GLORIA-WERKE
DIN Feuerlöscher
Typ: KS 6 SE
Baujahr: 1992
Bauart: K 6 - Gaslöscher
Inhalt: 6 kg Kohlendioxid
Gewicht des gefüllten Geräts: 19,5 kg
Bauzeit nach diesem Muster: ca.1990 - 1992
Geschichte:
Zum letzten Mal nach DIN 14406, zum letzten Mal mit 6 kg Füllgewicht und zum letzten Mal in alter Größe - ein GLORIA-Kohlendioxidlöscher vom Typ KS 6 SE aus dem Jahre 1992 in der Stahlausführung. Besonders auffällig ist hierbei die hohe und schlanke Stahlflasche, welche doch bedeutend höher als die aus Aluminium ist. So sieht er aus wie eine Gasflasche und im Prinzip ist es auch nichts anderes; eine Gasflasche mit rund 60 - 70 bar Druck bei Zimmertemperatur. Vor allem dieser Typ bringt es mit seiner sperrigen Druckhebelarmatur auf die beachtliche Höhe von 994 mm und insbesondere kleinere bzw. zierliche Personen haben allein aufgrund der Größe ihre liebe Mühe mit diesem Feuerlöscher gehabt - das Einsatzgewicht von knapp 20 kg noch nicht mit einbezogen. Damit in aller Schnelle zum Brandherd eilen... unmöglich, auch für mich!
Aber gerade wegen seiner Größe ist dieses Modell regelrecht majestätisch und von gleicher Imposanz wie ein alter amerikanischer Straßenkreuzer im deutschen Straßenbild. So ein Löscher war schon was besonderes und fiel sofort auf. Heutige Kohlendioxidlöscher heben sich zwar auch immer noch von allen anderen Feuerlöscherarten ab, doch so deutliche Unterschiede gibt es nicht mehr, da sie mit der DIN EN 3 doch bedeutend kleiner und unscheinbarer geworden sind.
Das Besondere gerade an dieser Baureihe ist die Berstscheibensicherung, welche nicht wie üblich an der Vorderseite des Ventilkörpers, sondern im Tragegriff integriert ist. Auch verfügt dieses Modell letztmalig - wie schon seine Vorgänger ab 1978 - über die kleine Halteplatte für Schneerohr und Aufhängelasche direkt am Flaschenhals. Nach Einführung der DIN EN 3 Mitte 1992 wurde diese allerdings wieder durch das altbekannte Spannband ersetzt - allerdings nun ohne Tragegriff.
Diese Halteplatte kann nicht abgeschraubt werden, ohne den gesamten Ventilkopf zu demontieren und deshalb ist das Gewicht (bei diesem Gerät 0,224 kg) zur Instandhaltung durch einen Sachkundigen mit angegeben worden. Zu guter Letzt wurde bei diesem Modell auch letztmalig ein Schneerohr mit Holzgriff und Metallaufhänger verwendet.
Ein sehr schönes und gut erhaltenes Stück, welches heute in der Öffentlichkeit in der Regel nicht mehr zu finden ist und so auch gar nicht mehr vorgehalten werden darf. Nach den neuen Richtlinien dürfen auch die 6 kg Kohlendioxidlöscher nur noch mit max. 5 kg Kohlendioxid gefüllt werden.
©. Menzel 2015
Sonntag, 26. Juli 2015
Sonntag, 12. Juli 2015
Pulver-Dauerdrucklöscher - Pioniere des häuslichen Brandschutzes mit Nachteilen
Zur Mitte der 1960er Jahre boomten die Öl-Zentralheizungen und in nahezu jeden privaten Neubau zog mit seinem neuen Besitzer eine Ölheizung ein. Warum auch nicht - Öl war damals billig, konnte bequem per Tankwagen angeliefert und in großen Mengen zu Hause gebunkert werden. Kostspielige Umweltauflagen zur Reinigung der schwefelhaltigen Abgase gab es auch noch nicht - eine rundherum prima Sache also. Der Rohstoff zur Befeuerung der Heizung - das Heizöl, welches zumindest damals stofflich gesehen nichts anderes als Diesel war - stellte allerdings eine erhebliche Brandgefahr dar, da es zur mittlerweile nicht mehr gültigen VbF-Gefahrenklasse AIII gehörte und in großen Mengen direkt im Keller gelagert doch eine erhebliche Steigerung der Brandlast bewirkte. Deshalb wurden von den einzelnen Bundesländern ab Ende der 1950er Jahre Verordnungen erlassen, welche den Besitzer einer Ölheizung mit zugehörigem Tank zur Vorhaltung eines geeigneten Feuerlöschers verpflichtete. Wer bis zu 5.000 l Heizöl auf Vorrat hielt, musste demnach einen 6 kg Pulverlöscher anschaffen und dessen Öltank über 10.000 l Heizöl fasste, einen 12 kg Pulverlöscher oder zwei 6 kg Pulverlöscher.
Bis dato wurden in der Größenordnung ab 6 kg herstellerweit allerdings ausschließlich Pulver-Aufladelöscher angeboten, von welchen wir hier links einen 1968er GLORIA Typ Pi 6 G sehen. Diese Feuerlöscher waren hochwertig und sehr leistungsstark, doch das hatte natürlich auch seinen Preis. Nach einer zeitgenössischen Preisliste schlug solch ein Aufladelöscher je nach Ausführung mit bis zu 119 DM (Pi 12 G) zu Buche, was zu damaliger Zeit eine enorme Summe darstellte. Umgerechnet ins Jahr 2015 beträgt der Gegenwert satte 226 Euro - ein Preis, welcher nur vom heutigen Top-Designmodell aus dem Hause GLORIA (Typ F6 Ni+ AL) erreicht wird.
Brandschutz war also auch für den Privatmann eine teuere Angelegenheit, woraufhin sich zur Mitte der 1960er Jahre die Verantwortlichen zusammensetzten, um eine günstige Alternative zu schaffen. Auch bei den GLORIA-WERKEN im westfälischen Wadersloh wurde der runde Tisch bevölkert, woraufhin im Jahre 1966 die Zulassung der ersten "großen" Dauerdrucklöscher vom Typ P 6 H, P 6 K und P 6 D mit der Standardfüllung BC-Löschpulver sowie die des P 6 GD mit dem Allrounder ABC-Pulver erfolgte. Die Typen P 6 D und P 6 GD waren auch als 12 kg-Gerät erhältlich und im Schnitt rund die Hälfte billiger, als die Aufladelöscher.
Einfache Bedienung
Aufladelöscher mit komfortabler Druckhebelarmatur gab es damals noch nicht, hätte ich jetzt fast behauptet - doch das stimmt nicht, denn Minimax hatte mit den Typen PD, PG und PU genau solche Geräte im Programm. Aber in diese Armatur musste man sich ziemlich reinhängen, um die Druckpatrone zu öffnen und genauso war es auch bei allen Aufladelöschern mit innenliegender Treibgaspatrone mit Ausnahme des Pi mit halbautomatischer Aufladung. Man brauchte also recht viel Kraft, um sie in Betrieb zu nehmen. Gerade Modelle mit Schlagknopfarmatur wie der Pn oder die alten Wasserlöscher vom Typ Hn waren kniffelig, da die Schlagknöpfe klein und die Durchstoßfolie der Patrone dick waren... So manch einer ist da bestimmt mal volles Pfund abgeschmiert und hat sich blaue Flecken zugezogen. Bei einem Dauerdrucklöscher bedurfte es lediglich ein sanftes Niederdrücken des Druckhebels und schon war alles weiß... oder blau oder rosa - je nachdem, welche Pulversorte benutzt worden ist. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wurde bei GLORIA der Druckhebel ab 1972 auf die Hälfte der Länge des Tragegriffs reduziert, sodass er bequem mit dem Daumen bedient werden konnte. Vor allem "schwächere" Personen und auch Kinder konnten solch einen Löscher mühelos bedienen.
Hohe Störanfälligkeit
Die berühmte zweite Seite der Medaille gibts natürlich auch bei den günstigen und leicht zu handhabenden Dauerdrucklöschern. Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Lösch- und Treibmittel in einem Behälter, wodurch insbesondere bei den häufig vertretenen Pulverlöschern das Löschmittel durch die dauernde Druckbeaufschlagung von rund 15 bar extrem verdichtet wird. Das führt dann dazu, dass der Löscher im Einsatzfall weniger Pulver ausstößt, als er eigentlich könnte und sollte. Weiterhin muss bei dieser Konstruktion eine wesentlich größere Fläche abgedichtet werden, weshalb auch Dauerdrucklöscher der neuesten Generation häufig unter einem schleichendem Druckverlust leiden. Zu guter Letzt erreichen auch die Instandhaltungskosten ungeahnte Höhen, wenn eine Behälterinnenkontrolle bzw. eine BSV ansteht. Hierfür muss der Feuerlöscher komplett Druckentlastet werden, was mehrere Stunden in Anspruch nimmt und vom Kundendienst vor Ort nicht durchgeführt werden kann. Eine neue Ladung Stickstoff zur erneuten Druckbeaufschlagung kostet auch Geld und die Abdichtung geht in manchen Fällen mit erheblichen Problemen einher.
In Anbetracht dessen sind Dauerdrucklöscher für eine gewerbliche Nutzung trotz des vermeintlich günstigen Anschaffungspreises nicht rentabel und auch Privatleute sollten bei der Anschaffung etwas tiefer in die Tasche greifen, und einen Aufladelöscher kaufen. Bei einem solchen sind die Wartungskosten überschau- und auch kalkulierbar, wohingegen Dauerdrucklöscher bei jeder Instandhaltung finanziell für böse Überraschungen sorgen können. Zudem sei gesagt, dass in Dauerdrucklöschern wesentlich weniger effektive Pulver- und Schaummischungen zum Einsatz kommen, als in qualitativ hochwertigen Aufladelöschern - irgendwo muss der günstige Preis ja herkommen.
©. Menzel 2015
Brandschutz war also auch für den Privatmann eine teuere Angelegenheit, woraufhin sich zur Mitte der 1960er Jahre die Verantwortlichen zusammensetzten, um eine günstige Alternative zu schaffen. Auch bei den GLORIA-WERKEN im westfälischen Wadersloh wurde der runde Tisch bevölkert, woraufhin im Jahre 1966 die Zulassung der ersten "großen" Dauerdrucklöscher vom Typ P 6 H, P 6 K und P 6 D mit der Standardfüllung BC-Löschpulver sowie die des P 6 GD mit dem Allrounder ABC-Pulver erfolgte. Die Typen P 6 D und P 6 GD waren auch als 12 kg-Gerät erhältlich und im Schnitt rund die Hälfte billiger, als die Aufladelöscher.
Einfache Bedienung
Aufladelöscher mit komfortabler Druckhebelarmatur gab es damals noch nicht, hätte ich jetzt fast behauptet - doch das stimmt nicht, denn Minimax hatte mit den Typen PD, PG und PU genau solche Geräte im Programm. Aber in diese Armatur musste man sich ziemlich reinhängen, um die Druckpatrone zu öffnen und genauso war es auch bei allen Aufladelöschern mit innenliegender Treibgaspatrone mit Ausnahme des Pi mit halbautomatischer Aufladung. Man brauchte also recht viel Kraft, um sie in Betrieb zu nehmen. Gerade Modelle mit Schlagknopfarmatur wie der Pn oder die alten Wasserlöscher vom Typ Hn waren kniffelig, da die Schlagknöpfe klein und die Durchstoßfolie der Patrone dick waren... So manch einer ist da bestimmt mal volles Pfund abgeschmiert und hat sich blaue Flecken zugezogen. Bei einem Dauerdrucklöscher bedurfte es lediglich ein sanftes Niederdrücken des Druckhebels und schon war alles weiß... oder blau oder rosa - je nachdem, welche Pulversorte benutzt worden ist. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wurde bei GLORIA der Druckhebel ab 1972 auf die Hälfte der Länge des Tragegriffs reduziert, sodass er bequem mit dem Daumen bedient werden konnte. Vor allem "schwächere" Personen und auch Kinder konnten solch einen Löscher mühelos bedienen.
Hohe Störanfälligkeit
Die berühmte zweite Seite der Medaille gibts natürlich auch bei den günstigen und leicht zu handhabenden Dauerdrucklöschern. Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Lösch- und Treibmittel in einem Behälter, wodurch insbesondere bei den häufig vertretenen Pulverlöschern das Löschmittel durch die dauernde Druckbeaufschlagung von rund 15 bar extrem verdichtet wird. Das führt dann dazu, dass der Löscher im Einsatzfall weniger Pulver ausstößt, als er eigentlich könnte und sollte. Weiterhin muss bei dieser Konstruktion eine wesentlich größere Fläche abgedichtet werden, weshalb auch Dauerdrucklöscher der neuesten Generation häufig unter einem schleichendem Druckverlust leiden. Zu guter Letzt erreichen auch die Instandhaltungskosten ungeahnte Höhen, wenn eine Behälterinnenkontrolle bzw. eine BSV ansteht. Hierfür muss der Feuerlöscher komplett Druckentlastet werden, was mehrere Stunden in Anspruch nimmt und vom Kundendienst vor Ort nicht durchgeführt werden kann. Eine neue Ladung Stickstoff zur erneuten Druckbeaufschlagung kostet auch Geld und die Abdichtung geht in manchen Fällen mit erheblichen Problemen einher.
In Anbetracht dessen sind Dauerdrucklöscher für eine gewerbliche Nutzung trotz des vermeintlich günstigen Anschaffungspreises nicht rentabel und auch Privatleute sollten bei der Anschaffung etwas tiefer in die Tasche greifen, und einen Aufladelöscher kaufen. Bei einem solchen sind die Wartungskosten überschau- und auch kalkulierbar, wohingegen Dauerdrucklöscher bei jeder Instandhaltung finanziell für böse Überraschungen sorgen können. Zudem sei gesagt, dass in Dauerdrucklöschern wesentlich weniger effektive Pulver- und Schaummischungen zum Einsatz kommen, als in qualitativ hochwertigen Aufladelöschern - irgendwo muss der günstige Preis ja herkommen.
©. Menzel 2015
Montag, 6. Juli 2015
Vegetationsbrandbekämpfung
Vegetationsbrände: Viele
Feuerwehren sind unzureichend gerüstet!
Die Bekämpfung von
Vegetationsbränden erscheint den meisten Einsatzkräften hierzulande recht
einfach, handelt es sich doch in den häufigsten Fällen um kleinere oder
mittlere Brände. In der Tat: nur selten entwickeln sich Wald- und Flächenbrände
in Mitteleuropa zu Großschadenslagen. Allerdings: die klimatischen
Veränderungen werden auch bei uns die Waldbrandgefahr erhöhen. Und: bei der
Bekämpfung von Vegetationsbränden werden die Einsatzkräfte mit ganz anderen
Problemen konfrontiert als bei den weit häufigeren Gebäudebränden.
Eine große Rolle spielt das Wetter
– vor allem der Wind. Je nach Wetterlage
und Vegetation besteht teils wochenlang die Gefahr von Rückzündungen. Auch die
Umgebung wie z. B. eine Hangneigung
stellt eine Gefahr dar, die gerne unterschätzt wird. Fehlendes Löschmittel, zu
wenige oder ungeeignete Fahrzeuge und Ausrüstung sind ebenfalls manchmal zu
beklagen. Außerdem ist die Versorgung der Einsatzkräfte mit Essen, Getränken
und Treibstoff bei tagelangen Einsätzen zu organisieren. Dazu kommt oft noch fehlende
Koordination oder Kompetenzgerangel, wenn es um die Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen wie z. B. THW, Bundeswehr oder Polizei geht.
In dem Buch „Vegetationsbrandbekämpfung“ aus der Reihe „Einsatzpraxis“ werden die speziellen Risiken der verschiedenen
Vegetationsbrandtypen dargestellt und die Grundlagen, taktischen Varianten sowie
erforderliche Ausrüstungen bei der Brandbekämpfung beschrieben. Viele
aussagekräftige, lehrreiche Fotos illustrieren dabei den Text.
Nach dem Lesen dieses Buches ist
jedem klar, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ausgedehnte Vegetationsbrände
in Zukunft erfolgreich zu bekämpfen: Die Grundlagen der Brandbekämpfung
inklusive dem Gebrauch der üblicherweise vorhandenen Werkzeuge und Löschgeräte müssen
zum Standardwissen der Einsatzkräfte gehören. Die notwendige Basisausrüstung
muss flächendeckend, die ergänzende Sonderausrüstung inklusive entsprechend
ausgebildeten Spezialisten müssen ausreichend verteilt zur Verfügung stehen. Und
es ist auch klar: Von diesem Ziel sind wir heute noch weit entfernt – da gibt
es gehörigen Nachholbedarf! Dieses Buch kann der erste Schritt sein, diesen
Bedarf zu decken.
Cimolino
/ Maushake / Südmersen / Zawadke
Vegetationsbrandbekämpfung
Grundlagen, Taktik, Ausrüstung
Reihe: Einsatzpraxis
2015,
Hardcover, 254 Seiten
ecomed
SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH
Einzelpreis:
EUR 44,99
ISBN 978-3-609-69717-8
Internet:
www.ecomed-storck.de
Direkt
zum Produkt:
Dienstag, 23. Juni 2015
Feuerlöscher bei Ölheizung Pflicht?
Dieses Bild ist vermutlich vielen noch vor Augen und auch ich kann mich noch lebhaft an diesen Anblick erinnern. Egal in welchem Haus man seine Schritte gen Keller lenkte - bei Freunden, Bekannten oder in den eigenen vier Wänden - vor dem Heizungskeller hing stets ein Feuerlöscher. Doch ist das heute auch noch so? Nicht unbedingt, denn, die Zeiten, dass zwingend ein Feuerlöscher vorhanden sein muss, sind vorbei. Das generell verpflichtende Vorhalten eines geeigneten Feuerlöschers ist seit 2009 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sofern das Heizöl in einem vorschriftsmäßigen Raum gelagert wird. Den Fragen, was ein vorschriftsmäßiger Raum ist, in welchen Fällen trotzdem ein Feuerlöscher vorhanden sein muss und warum es auch außerhalb gesetzlicher Vorschriften ratsam ist, trotzdem einen geeigneten Feuerlöscher bereit zu halten, widmen wir uns gleich.
Die gesetzliche Verpflichtung, bei der Lagerung von Heizöl einen geeigneten Feuerlöscher vorzuhalten, bestand wenn ich das richtig verstanden habe je nach Bundesland seit 1959/60. Durch Verordnungen und Erlasse verschiedener Stellen (z.B. Minister des Innern, Minister für Wiederaufbau etc.) musste der Betreiber einer Ölheizung mit entsprechenden Vorratstanks einen Feuerlöscher für die Brandklassen A, B, und C griffbereit in der Nähe der Tanks bereitstellen. Bis 5.000 Liter musste ein 6 kg ABC-Pulverlöscher an die Wand gedübelt werden und ab einer Menge von über 5.000 Litern 2 x 6 kg oder ein 12 kg ABC-Pulverlöscher. Vor allem in den 1960er Jahren warben die Hersteller von Feuerlöschgeräten mit dem gesetzlich verordneten "Feuerschutz für Ölheizungen", wie wie hier links an einem Beispiel der GLORIA-WERKE aus dem Jahre 1967 sehen.
Muss man heute einen Feuerlöscher bereithalten?
Nein, muss man wohl nicht mehr unbedingt, aber da bin ich mir noch nicht so ganz schlüssig. Aktuelle Erkenntnisse hierzu sowie zum geeigneten Löschmittel könnt Ihr in diesem Artikel lesen.
Meinen Recherchen nach fiel der Startschuss zur Abschaffung von Feuerlöschern bei Ölheizungen bereits 2003 mit der weitgehenden Aufhebung der 1960 in der letzten gültigen Form inkraftgetretenen "Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" (VbF). Die Bestimmungen der alten VbF wurden durch die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergänzenden "Technischen Regeln für die Betriebssicherheit" (TRBS) und die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) ersetzt. Was bedeutet das denn jetzt? Ganz einfach:
Nach der alten VbF wurden brennbare Flüssigkeiten, welche nicht mit Wasser mischbar sind, in die Gefahrenklassen A I, A II und A III eingeteilt; solche, die mit Wasser mischbar sind wurden der Gefahrenklasse B zugeordnet.
Brennbare Flüssigkeiten ließen sich nach der VbF wie folgt unterscheiden:
Die gesetzliche Verpflichtung, bei der Lagerung von Heizöl einen geeigneten Feuerlöscher vorzuhalten, bestand wenn ich das richtig verstanden habe je nach Bundesland seit 1959/60. Durch Verordnungen und Erlasse verschiedener Stellen (z.B. Minister des Innern, Minister für Wiederaufbau etc.) musste der Betreiber einer Ölheizung mit entsprechenden Vorratstanks einen Feuerlöscher für die Brandklassen A, B, und C griffbereit in der Nähe der Tanks bereitstellen. Bis 5.000 Liter musste ein 6 kg ABC-Pulverlöscher an die Wand gedübelt werden und ab einer Menge von über 5.000 Litern 2 x 6 kg oder ein 12 kg ABC-Pulverlöscher. Vor allem in den 1960er Jahren warben die Hersteller von Feuerlöschgeräten mit dem gesetzlich verordneten "Feuerschutz für Ölheizungen", wie wie hier links an einem Beispiel der GLORIA-WERKE aus dem Jahre 1967 sehen.
Muss man heute einen Feuerlöscher bereithalten?
Meinen Recherchen nach fiel der Startschuss zur Abschaffung von Feuerlöschern bei Ölheizungen bereits 2003 mit der weitgehenden Aufhebung der 1960 in der letzten gültigen Form inkraftgetretenen "Verordnung über brennbare Flüssigkeiten" (VbF). Die Bestimmungen der alten VbF wurden durch die die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergänzenden "Technischen Regeln für die Betriebssicherheit" (TRBS) und die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) ersetzt. Was bedeutet das denn jetzt? Ganz einfach:
Nach der alten VbF wurden brennbare Flüssigkeiten, welche nicht mit Wasser mischbar sind, in die Gefahrenklassen A I, A II und A III eingeteilt; solche, die mit Wasser mischbar sind wurden der Gefahrenklasse B zugeordnet.
Brennbare Flüssigkeiten ließen sich nach der VbF wie folgt unterscheiden:
- Gefahrenklasse A I:
- Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (Benzin)
- Gefahrenklasse A II:
- Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C (Petroleum)
- Gefahrenklasse A III:
- Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55 °C und 100 °C (Heizöl)
- Gefahrenklasse B:
- Bei 15 °C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C (z.B. Ethanol)
Diese Aufteilung ist durch die Änderungen wesentlich vereinfacht worden und folgt nun der Einstufung nach Gefahrstoffrecht (67/548/EWG) für flüssige Stoffe, welche sich nach der BetrSichV richtet.
Brennbare Flüssigkeiten werden hiernach wie folgt unterteilt:
- Einstufung F+:
- hochentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0 °C (Diethylether)
- Einstufung F:
- leichtentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 0 °C bis 21 °C (Benzin)
- Einstufung R10 (neu H226):
- entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 °C bis 55 °C (Petroleum)
Nach den neuen BetrSichV-Richtlinien werden alte VbF-Anlagen wie Tankstellen, Lager oder Füllstellen von brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A III nicht mehr als "überwachungsbedürftige Anlagen" eingestuft. Heizöl gehörte zur alten VbF-Gefahrenklasse A III und somit zählt ein Heizöllagerraum im Keller auch nicht mehr als überwachungsbedürftige Anlage.
Der zweite Schritt erfolgte 2009/10 durch die Einführung einer neuen und wie ich das gesehen habe auch bundesweit nahezu einheitlichen "Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung" (FeuVO). Da Heizöl seit 2003 ohnehin schon nicht mehr zu den wirklich feuergefährlichen Flüssigkeiten zählt, wurde die Verpflichtung einen Feuerlöscher vorzuhalten in dieser neuen FeuVO schließlich endgültig gekippt.
Wie es allerdings bei Anlagen, die nach älteren Versionen der FeuVO in Betrieb genommen worden sind, ist zwiespältig. Die einen sagen, dass in diesen Fällen ein Feuerlöscher noch Vorschrift ist, die anderen meinen, dass ausschließlich die neueste Version der FeuVO zugrunde zu legen ist, nach der kein Feuerlöscher mehr benötigt wird. Ich würde mich persönlich ersterem anschließen, doch mit zweifelsfreier Sicherheit kann ich es noch nicht sagen. Gut beraten ist jedoch jeder Betreiber einer Ölheizung, welche vor 2009 in Betrieb genommen worden ist, nach wie vor einen geeigneten Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C bereit zu halten.
Ich habe mal ein wenig in meinem Fundus gekramt und mir ist tatsächlich eine alte Feuerungsverordnung mit Gültigkeit vom 21. Juni 1977 in die Hände gefallen, worin es unter Punkt 4 noch explizit heißt:
"In der Nähe von Heizöllagerräumen müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in ausreichender Zahl vorhanden sein." Hier links sehen wir eine spätere Version des weiter oben beworbenen Typ Pi 12 G aus den 1970er Jahren, welcher sich zwar hervorragend zum Schutz auch großer Heizungsanlagen mit über 10.000 l Lagervolumen eignete, in der Regel jedoch für die meisten Haushalte zu teuer in der Anschaffung war. Ein einziges mal habe ich tatsächlich solch einen Löscher vor dem Heizraum in einem Privathaushalt gesehen, doch meistens waren hier die nicht so leistungsfähigen, aber wesentlich günstigeren Dauerdrücker vom Typ P 6/12 GD vorhanden.
Vorschriftsmäßige Lagerung
Bei einer Lagermenge von 1.000 bis 5.000 l Heizöl innerhalb eines Gebäudes ist ein Lagerraum erforderlich, der nicht anderweitig genutzt werden darf. Die Heizung selbst darf sich bei einer geeigneten Abtrennung und ausreichend Abstand zu den Tanks mit in dem Raum befinden, doch ein Hobby-, Trocken-, Party- Rumpel- oder Bastelkeller darf hier nicht eingerichtet werden. Ab einer Menge von mehr als 5.000 l Heizöl darf sich in dem Raum nichts anderes außer den Tanks befinden.
Die Stützen und die Decken sowie der Raum selbst müssen in beiden Fällen feuerbeständig sein. Neben der Tür und eventuellen Rohrdurchführungen darf der Heizöllagerraum über keine weiteren Öffnungen zu anderen Räumen verfügen und die Türen müssen mindestens feuerhemmend sowie selbstschließend sein. Fußböden, Einbauten und Unterverteilungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und des Weiteren muss der Raum ständig belüftet und von der Feuerwehr von außen zu beschäumen sein.
Von einer Heizöllagerung oder der Lagerung sonstiger Brennstoffe in Gebäuden außerhalb eines solchen vorschriftsmäßigen Raumes ist generell abzuraten, obwohl Mengen bis zu 620 l Heizöl in Verbindung mit einem ABC-Pulverlöscher zulässig wären! Mal ehrlich... würdet Ihr euch hunderte Liter Heizöl in Kanistern oder Fässern einfach so in den Keller stellen? Ich bestimmt nicht!
Auch wenn ein Feuerlöscher nach der aktuell gültigen Feuerungsverordnung bei vorschriftsmäßiger Lagerung wie gerade beschrieben nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es aus versicherungstechnischer Sicht dennoch ratsam, sich einen solchen zuzulegen. Passiert nämlich was und Ihr habt keinen Feuerlöscher, dann kann die Versicherungsgesellschaft unter Umständen an der Rückerstattungsschraube drehen - nach unten versteht sich.
Für Privathaushalte werden auch von mir stets Schaumlöscher empfohlen, doch gehört vor den Heizöllagerraum nach wie vor ein ABC-Pulverlöscher - Schaum wäre im Falle eines Falles nicht wirksam genug. Für die Wohnräume solltet Ihr Euch jedoch zusätzlich noch einen Schaumlöscher anschaffen.
Selbstschutz
ABC-Pulver ist zwar viel wirksamer als Schaum, doch Heizöl verbrennt mit großer Hitze und unter unglaublicher, pechschwarzer Rauchentwicklung - auch in nur kleinen Mengen! Wenn Euer Tank, die Heizung oder die Zuleitungen in Brand geraten sollten, würdet Ihr nicht mal mehr die Kellertreppe runterkommen vor lauter Rauch und Hitze und ganz ehrlich: Wenn durch meinen Keller 5.000 oder gar 10.000 Liter brennendes Heizöl schwappen, dann würde ich die Beine in die Hand nehmen und zusehen, dass ich Land gewinne! Ohne sich selbst in erhebliche Gefahr zu bringen, wäre ein solcher Brand von einem Laien nicht zu bekämpfen und daher rate ich in einem solchen Fall dringend von einem Löschversuch ab! Was glaubt Ihr, warum der Raum von außen zu beschäumen sein muss? Richtig, die Feuerwehr geht da nämlich auch nicht rein.
Also - ich halte es für unmöglich, einen solchen Brand mit einem Feuerlöscher innerhalb eines engen Kellers bekämpfen zu können, doch schaut in Eure Versicherungspolicen und wenn die Versicherung zu einem Feuerlöscher rät, dann hängt einen da hin. Wenn es brennt, lasst Ihr ihn einfach hängen und haut ab - Pflicht erfüllt und Leben gerettet. Ihr solltet den Feuerlöscher auch regelmäßig warten lassen (spätestens alle 2 Jahre), denn die Instandhaltung wird dokumentiert oder kann anhand einer Rechnung des Kundendienstes der Versicherung im Schadensfall vorgelegt werden.
©. Menzel 2015
Wie es allerdings bei Anlagen, die nach älteren Versionen der FeuVO in Betrieb genommen worden sind, ist zwiespältig. Die einen sagen, dass in diesen Fällen ein Feuerlöscher noch Vorschrift ist, die anderen meinen, dass ausschließlich die neueste Version der FeuVO zugrunde zu legen ist, nach der kein Feuerlöscher mehr benötigt wird. Ich würde mich persönlich ersterem anschließen, doch mit zweifelsfreier Sicherheit kann ich es noch nicht sagen. Gut beraten ist jedoch jeder Betreiber einer Ölheizung, welche vor 2009 in Betrieb genommen worden ist, nach wie vor einen geeigneten Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C bereit zu halten.
Ich habe mal ein wenig in meinem Fundus gekramt und mir ist tatsächlich eine alte Feuerungsverordnung mit Gültigkeit vom 21. Juni 1977 in die Hände gefallen, worin es unter Punkt 4 noch explizit heißt:
"In der Nähe von Heizöllagerräumen müssen für die Brandklassen A, B und C geeignete Feuerlöscher mit mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in ausreichender Zahl vorhanden sein." Hier links sehen wir eine spätere Version des weiter oben beworbenen Typ Pi 12 G aus den 1970er Jahren, welcher sich zwar hervorragend zum Schutz auch großer Heizungsanlagen mit über 10.000 l Lagervolumen eignete, in der Regel jedoch für die meisten Haushalte zu teuer in der Anschaffung war. Ein einziges mal habe ich tatsächlich solch einen Löscher vor dem Heizraum in einem Privathaushalt gesehen, doch meistens waren hier die nicht so leistungsfähigen, aber wesentlich günstigeren Dauerdrücker vom Typ P 6/12 GD vorhanden.
Vorschriftsmäßige Lagerung
Bei einer Lagermenge von 1.000 bis 5.000 l Heizöl innerhalb eines Gebäudes ist ein Lagerraum erforderlich, der nicht anderweitig genutzt werden darf. Die Heizung selbst darf sich bei einer geeigneten Abtrennung und ausreichend Abstand zu den Tanks mit in dem Raum befinden, doch ein Hobby-, Trocken-, Party- Rumpel- oder Bastelkeller darf hier nicht eingerichtet werden. Ab einer Menge von mehr als 5.000 l Heizöl darf sich in dem Raum nichts anderes außer den Tanks befinden.
Die Stützen und die Decken sowie der Raum selbst müssen in beiden Fällen feuerbeständig sein. Neben der Tür und eventuellen Rohrdurchführungen darf der Heizöllagerraum über keine weiteren Öffnungen zu anderen Räumen verfügen und die Türen müssen mindestens feuerhemmend sowie selbstschließend sein. Fußböden, Einbauten und Unterverteilungen müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und des Weiteren muss der Raum ständig belüftet und von der Feuerwehr von außen zu beschäumen sein.
Von einer Heizöllagerung oder der Lagerung sonstiger Brennstoffe in Gebäuden außerhalb eines solchen vorschriftsmäßigen Raumes ist generell abzuraten, obwohl Mengen bis zu 620 l Heizöl in Verbindung mit einem ABC-Pulverlöscher zulässig wären! Mal ehrlich... würdet Ihr euch hunderte Liter Heizöl in Kanistern oder Fässern einfach so in den Keller stellen? Ich bestimmt nicht!
Auch wenn ein Feuerlöscher nach der aktuell gültigen Feuerungsverordnung bei vorschriftsmäßiger Lagerung wie gerade beschrieben nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es aus versicherungstechnischer Sicht dennoch ratsam, sich einen solchen zuzulegen. Passiert nämlich was und Ihr habt keinen Feuerlöscher, dann kann die Versicherungsgesellschaft unter Umständen an der Rückerstattungsschraube drehen - nach unten versteht sich.
Für Privathaushalte werden auch von mir stets Schaumlöscher empfohlen, doch gehört vor den Heizöllagerraum nach wie vor ein ABC-Pulverlöscher - Schaum wäre im Falle eines Falles nicht wirksam genug. Für die Wohnräume solltet Ihr Euch jedoch zusätzlich noch einen Schaumlöscher anschaffen.
Selbstschutz
ABC-Pulver ist zwar viel wirksamer als Schaum, doch Heizöl verbrennt mit großer Hitze und unter unglaublicher, pechschwarzer Rauchentwicklung - auch in nur kleinen Mengen! Wenn Euer Tank, die Heizung oder die Zuleitungen in Brand geraten sollten, würdet Ihr nicht mal mehr die Kellertreppe runterkommen vor lauter Rauch und Hitze und ganz ehrlich: Wenn durch meinen Keller 5.000 oder gar 10.000 Liter brennendes Heizöl schwappen, dann würde ich die Beine in die Hand nehmen und zusehen, dass ich Land gewinne! Ohne sich selbst in erhebliche Gefahr zu bringen, wäre ein solcher Brand von einem Laien nicht zu bekämpfen und daher rate ich in einem solchen Fall dringend von einem Löschversuch ab! Was glaubt Ihr, warum der Raum von außen zu beschäumen sein muss? Richtig, die Feuerwehr geht da nämlich auch nicht rein.
Also - ich halte es für unmöglich, einen solchen Brand mit einem Feuerlöscher innerhalb eines engen Kellers bekämpfen zu können, doch schaut in Eure Versicherungspolicen und wenn die Versicherung zu einem Feuerlöscher rät, dann hängt einen da hin. Wenn es brennt, lasst Ihr ihn einfach hängen und haut ab - Pflicht erfüllt und Leben gerettet. Ihr solltet den Feuerlöscher auch regelmäßig warten lassen (spätestens alle 2 Jahre), denn die Instandhaltung wird dokumentiert oder kann anhand einer Rechnung des Kundendienstes der Versicherung im Schadensfall vorgelegt werden.
©. Menzel 2015
Dienstag, 16. Juni 2015
Quickcheck Phänomene der schnellen Brandausweitung
Feuer
und Rauch lesen lernen:
Phänomene
der schnellen Brandausbreitung
Wenn die Einsatzkräfte zu
einem Brandeinsatz in einem Gebäude gerufen werden, sind sie selbstverständlich
bestens ausgebildet und wissen genau, was sie zu tun haben, damit sie weder
sich selbst noch ihre Kameraden in Gefahr bringen. Es ist von größter
Bedeutung, dass alle Beteiligten Feuer und Rauch richtig „lesen“ können. Wenn
sich im Verlauf der Brandbekämpfung das Verhalten des Feuers und des Rauchs
verändert, müssen die Einsatzkräfte voraussehen können, was als nächstes
passieren wird, um rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu treffen.
In dieser Situation ist es
nützlich, wenn der neue Quickcheck Phänomene der schnellen Brandausbreitung zur Hand ist. Das kompakte Büchlein aus
strapazierfähigem Material leistet eine gute Unterstützung, wenn es darum geht,
schnell noch einmal nachzuschauen, wie sich die unterschiedlichen Arten des
Brandrauches bzw. der Brandgase auswirken und wie die verschiedenen Arten von
Durchzündungen und Explosionen zustande kommen. Für jedes Phänomen der
Brandausbreitung werden die geeigneten Gegenmaßnahmen benannt. Aussagekräftige
Bilder zeigen die einzelnen Stadien der Brandentwicklung. Die erklärenden Texte
beschränken sich sinnvollerweise auf das absolut Wesentliche, denn zum langen
Lesen hat während dem Einsatz sowieso niemand Zeit.
Am Ende des Büchleins sind
Anregungen zu den verschiedenen Trainingsmöglichkeiten wie das Schwedenhaus, die
Flash Over Box oder die Wärmeerfahrungsanlage zu finden.
Bei der Abnahme größerer
Mengen bietet der Verlag günstige Mengenstaffelpreise an.
Gerhards
/ Berger / Lehner
Quickcheck Phänomene der schnellen Brandausbreitung
2015,
Softcover, 34 Seiten
ecomed
SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH
Einzelpreis:
EUR 9,99
ISBN
978-3-609-68946-3
Internet:
www.ecomed-storck.de
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Grundlagen der Absturzsicherung
Lebenswichtig für jede
Feuerwehreinsatzkraft:
Grundlagen der
Absturzsicherung beherrschen!
Tätigkeiten in
absturzgefährdeten Bereichen gehören zum Standardprogramm aller Feuerwehren. Um Abstürze zu verhindern, ist der genormte
Gerätesatz Absturzsicherung zu verwenden. Dieser Gerätesatz ist in seinem
Umfang und in der Ausstattung auf die besondere Sicherung der Einsatzkräfte vor
Absturzgefahren ausgelegt. Nur theoretisch und praktisch unterwiesene
Einsatzkräfte dürfen den Gerätesatz benutzen!Der ideale Begleiter für die theoretische Unterweisung ist das Buch Grundlagen der Absturzsicherung aus der Reihe Fachwissen Feuerwehr. Alles, was über den Umgang mit dem Gerätesatz Absturzsicherung wichtig zu wissen ist, wird in Wort und Bild auf den Punkt gebracht.
Für die unfallfreie Anwendung der Absturzsicherung ist das Beherrschen einiger wesentlicher Knoten mit geschlossenen Augen unbedingt notwendig. Mastwurf, Halbmastwurf, Achterknoten, Schleifknoten und Kreuzklemmknoten werden deshalb Schritt für Schritt erklärt und in Fotos präsentiert. Anschließend erfährt der Leser, was alles beim richtigen Halten und Auffangen zu beachten ist und welche Einsatzvarianten mit dem Gerätesatz Absturzsicherung möglich sind.
Ein Haupteinsatzbereich des Gerätesatzes Absturzsicherung ist die Sicherung von Einsatzkräften auf Dächern, ob bei Unwettereinsätzen oder für Nachlöscharbeiten nach Dachstuhlbränden. Je nach Art des Daches ist die geeignete Sicherungstechnik zu wählen. Das gesicherte Vorgehen auf Dächern ist ganz neu in das Buch aufgenommen worden.
Wie alle Bücher der
Reihe „Fachwissen Feuerwehr“ ist
auch dieses mit zahlreichen Abbildungen illustriert. Merksätze erleichtern das
Abspeichern der Informationen. Am Ende jedes Kapitels kann der Leser durch
Fragen zum Text sein Wissen testen. Die Lösungen dazu findet er am Ende des
Buches.
Bei größeren
Abnahmemengen gewährt der Verlag günstige Mengenstaffelpreise.
Werft
Grundlagen der Absturzsicherung
Reihe:
Fachwissen Feuerwehr
3.
Auflage 2015, Softcover, 104 Seiten
ecomed
SICHERHEIT, ecomed-Storck GmbH
Einzelpreis:
EUR 11,99
ISBN
978-3-609-68696-7
Internet:
www.ecomed-storck.de
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