Montag, 11. März 2013

MINIMAX Feuerschutz für Ölheizungen 1965

Werbeanzeige der MINIMAX AG für die Pulverlöscher-Typen P 12, PD 6, PG 12 und PU 6 um 1965, welche sich an die Betreiber von Ölheizungen richtete. Die Vorderseite der Werbeanzeige zeigt eine sehr große und äußerst detailgetreue Abbildung eines MINIMAX-Pulverlöschers vom Typ PU 6 sowie eine geeignete Anbringung des Feuerlöschers – nämlich vor dem Heizungs- bzw. Ölkeller. Der Hinweis, dass der Gesetzgeber bei der Lagerung von mehr als 1000 Liter Heizöl (Die meisten Tanks fangen erst ab 2000 l an) einen Feuerlöscher fordert, darf natürlich nicht fehlen. Unten der legendäre MINIMAX-Slogan „Feuer breitet sich nicht aus, hast du MINIMAX im Haus“ welcher oft und gerne mit dem angehängten Zusatz „Doch was nützt der ganze Mist, wenn du nicht zu Hause bist“ durch den Kakao gezogen wurde. Heute verwendet MINIMAX diesen Slogan nicht mehr, aber er ist immer noch in ganz Deutschland bekannt.



Richtig interessant ist die Rückseite. Aus der Aufführung der verschiedenen Gerätetypen kann man schließen, dass es jeweils ein 6 kg- und ein 12 kg-Feuerlöscher mit ABC-Pulver (Multi-Troxin) und BC-Pulver (Novo-Troxin) gegeben hat. Die untereinander variierenden Typenbezeichnungen verwirren allerdings etwas. Warum MINIMAX die Glutbrandlöscher nicht einheitlich PU 6 und PU 12 bezeichnet hat (anstatt PU 6 und PG 12), weiß ich auch nicht. Ich besitze in meiner Sammlung ebenfalls einen PU 6, einen PD 6 und einen PG 12 und ich habe schon gerätselt, wo der Unterschied zwischen dem PU 6 und dem PG 12 liegen soll – von der Löschmittelmenge mal abgesehen. Was jedoch ganz sagenhaft ist, das ist der Preis! Die Spanne reicht von 104 DM (PD 6) bis zu 170 DM (PG 12) für einen Feuerlöscher zu Zeiten, in denen der Stundenlohn eines durchschnittlichen Arbeiters bei 2,60 DM lag und eine Mercedes-Benz S-Klasse in der Basisausstattung (280 S Baureihe W108) 17.000 DM kostete… das war schon verdammt teuer! Aber: MINIMAX rechtfertigt diesen hohen Preis mit höchster Qualität und entscheidenden Vorzügen gegenüber anderen Feuerlöschern, wie etwa Ein-Griff-Bedienung, rationeller Pulvereinsatz, große Zielsicherheit und eine geschützte Unterbringung der Treibmittelpatrone im Inneren des Löschmittelbehälters. Andere Hersteller wie GLORIA hatten Mitte der 1960er Jahre mit dem Typ Pi 6 G zwar auch einen Feuerlöscher mit innenliegender Treibmittelpatrone im Programm, aber was um 1965 herum tatsächlich neu und revolutionär war, das war die nur von der Firma MINIMAX verwendete Einhandbedienung bei den Aufladelöschern, welche auch heute noch in nahezu unveränderter Form eingesetzt wird. Tragegriff, Auflade-, und Auslöseeinrichtung waren in einer Armatur vereint. Dadurch entfiel das umständliche Aufdrehen der außenliegendnen CO2-Patrone sowie die (bei abstellbaren Aufladelöschern) obligatorische Löschpistole. Der Einsatz des Feuerlöschers wurde, so denke ich, dadurch tatsächlich erheblich erleichtert und vereinfacht. Sehr interessant sind auch die behördlichen Bestimmungen und Erlasse der einzelnen Bundesländer, welche ab 1959/60 Feuerlöscheinrichtungen bei einer Lagerung von mehr als 1000 Liter Heizöl fordern (siehe Auszug aus dem Erlass des Bayrischen Staatsministeriums des Innern).


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