Handfeuermelder nach DIN 14675 |
Handfeuermelder gehören - wie der Name schon erahnen lässt - zu den nicht-automatischen Brandmeldern und müssen im Gefahrvoll manuell bedient werden. Um einen Alarm abzusetzen, muss zunächst die Glasscheibe, welche den Alarmknopf gegen Missbrauch und unbeabsichtigte Betätigung sichert, eingeschlagen werden (Aufschrift: Scheibe einschlagen). Hierbei ist Vorsicht geboten, denn die Scheibe besteht nicht aus Sicherheitsglas und bildet beim Einschlagen scharfe Bruchkanten wie etwa eine Fensterscheibe oder sonstige Glaserzeugnisse. Benutzt am besten den Ellbogen, um die Scheibe einzudrücken. Nachdem die Scheibe zerstört ist, kann der Alarmknopf gedrückt werden (Aufschrift: Knopf tief drücken). Zumeist befindet sich bei neueren Geräten neben dem Alarmknopf eine rote LED, welche zu blinken oder leuchten beginnt, wenn der Alarm erfolgreich abgesetzt wurde.
Der Alarm läuft in der Brandmelderzentrale (BMZ) ein, von wo aus er zur betreffenden Feuerwehr oder Werkfeuerwehr weitergeleitet wird. Nach Betätigen kann der Alarm nur durch die Feuerwehr oder eine andere autorisierte Person zurückgesetzt werden.
Gelbe, graue, blaue, graue, orange und alle sonstigen Druckknopfmelder, welche nicht rot sind, sind keine Handfeuermelder und leiten im Ernstfall auch keinen Alarm zur Feuerwehr weiter. Mit solchen Meldern können jedoch einen Hausalarm auslöst (blau) oder andere Brandschutzeinrichtungen wie automatische Löschanlagen, Brandschutztüren oder Rauchabzüge betätigt werden.
Piktogramm Handfeuermelder |
© C. Müller
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