Sonntag, 8. März 2020

Bereitstellung und Einsatz von Kohlendioxidlöschern in geschlossenen Räumen

Heute sprechen wir über die Bereithaltung und den Einsatz von Kohlendioxidlöschern in geschlossenen Räumen und fragen uns zunächst: Wo finden wir denn solche Geräte?
Kohlendioxidlöscher sind im Prinzip reine Sondergeräte und dienen, da sie rückstandsfrei löschen, vornehmlich dem Schutz empfindlicher, teurer und unentbehrlicher Technik. Ganz oben auf der Liste der Anwendungsbereiche stehen heutzutage Serverräume, Elektroverteilungen, Computeranlagen teure Maschinen, Labore und dergleichen. Kohlendioxidlöscher erzeugen eine Gaswolke, welche den Sauerstoff verdrängt und das Feuer erstickt. Dabei wird pro Kilogramm Kohlendioxid ein Volumen von 509 Litern Gas freigesetzt und genau das kann für den Löschenden gefährlich werden.
Früher war das völlig egal, da die Raumgröße wenn überhaupt nach Kubikmetern berechnet wurde - totaler Bockmist bei einem Gas wie Kohlendioxid, welches schwerer ist als Luft und den Raum von unten füllt. Was spielt es da für eine Rolle, wie hoch der Raum ist? Naja, das hat die DGUV vor nunmehr gut drei Jahren auch so festgestellt und kurzerhand die Vorschriften zum Schutz des Anwenders geändert. Ob da in den letzen Jahren schon öfter mal einer umgekippt ist beim Löschen oder ob einfach nur mal die alten Vorschriften auf den Prüfstand gestellt worden sind, kann ich nicht sagen. Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass jemand bei der Benutzung eines Kohlendioxidlöschers erstickt ist, doch passieren kann das in zu kleinen Räumen tatsächlich.
Ab einer Konzentration von 8 % Vol. in der Atemluft wirkt Kohlendioxid tödlich und diese sind in kleinen Räumen insbesondere beim Löscheinsatz mit einem KS 5 schnell erreicht. Zur Erinnerung: ein solcher setzt 2.545 Liter Kohlendioxidgas frei und das reicht, um einen kleineren Raum zu fluten. Blöd, wenn man da selbst noch mit drin steht... Um eine Gefährdung des Benutzers auszuschließen, muss seit Anfang 2017 pro freigesetztem kg Kohlendioxid eine freie Grundfläche abzüglich Schränken und sonstigen Einbauten von mindestens 5,5 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass ein 2 kg-Kohlendioxidlöscher nur in Räumen von mindestens 11 Quadratmetern freier Grundfläche vorgehalten werden darf und ein 5 kg-Kohlendioxidlöscher nur in solchen mit einer freien Fläche von 27,5 Quadratmetern.
Sind die Räume kleiner, muss der Feuerlöscher vor dem Raum hängen und ein Löschangriff darf nur von außen durch den Türspalt erfolgen.

Quelle: DGUV

©. Menzel 2020

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