Montag, 23. April 2018

Feuerlöscher im Privathaushalt Pflicht?

GLORIA SK 6 STAR
Während Rauchmelder nun in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es zur Anschaffung und Bereithaltung eines Feuerlöschers noch keine Pflicht - weder für Eigentümer, noch für Vermieter. Auch Ölheizungen verpflichten nach Abschaffung der VbF nicht mehr zur Vorhaltung eines Feuerlöschers.
Doch auch, wenn es keine Pflicht ist, sollte mit Blick auf den Selbstschutz natürlich in jedem Falle ein geeigneter Feuerlöscher nach EN 3 angeschafft werden - am besten pro Etage ein 6 l Schaumlöscher (SK 6 STAR oder SE+ 6 STAR); für kleinere Wohnungen genügt auch ein 3 l Fettbrandlöscher (FB 3 EASY).
Von diesen ach so tollen Feuerlöschdosen, welche unverständlicher Weise auch von gestandenen und hochrangigen Feuerwehrleuten höher gestellt werden, als ein amtlich geprüfter und als solcher zugelassener Feuerlöscher, rate ich generell ab. Wo ihre Daseinsberechtigung liegt, habe ich noch nicht genau ergründen können, doch fest steht: Als adäquater Schutz für zu Hause sind sie ungeeignet und nicht ausreichend!

©. Menzel 2018

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