Montag, 15. Dezember 2014

Erhöhte Brandgefahr in der Weihnachtszeit

Statistiken der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherer) zufolge steigt im Monat Dezember die Zahl an Wohnungsbränden im Vergleich zu den übrigen Monaten um satte 40 % an und der Großteil dieser Schadenfeuer geht auf Unachtsamkeit im Umgang mit offenem Licht, d.h. brennenden Kerzen zurück. Kerzen gehören zur Weihnachtsdekoration wie das Amen! in der Christmette an Heiligabend und ein ganz klassisches Beispiel ist natürlich der Adventskranz. Die Gefahren, welche von diesem schön anzuschauenden Gesteck ausgehen, werden von den meisten Leuten jedoch ganz klar unterschätzt. Solange man stets ein Auge auf den Kranz hat, nachdem die Kerzen entzündet worden sind, ist alles in Ordnung, doch gerade diese Pflicht wird nur allzu gern vernachlässigt. Das Telefon schellt, es klingelt an der Tür und so weiter und sofort und schon steht der Kranz alleine da! Es reichen wirklich schon ein paar Augenblicke der Unachtsamkeit, um eine Katastrophe heraufzubeschwören. Weihnachtsgestecke - insbesondere solche aus anfangs noch frischem Tannengrün - werden mit fortschreitender Adventszeit staubtrocken und die natürlichen Harze und Öle des Tannengrüns sind ein wahrer Brandbeschleuniger, welcher das Gesteck innerhalb von Sekunden in Flammen aufgehen lässt. Ganz extrem ist dieser Effekt natürlich bei einem Weihnachtsbaum! Dieser verpufft regelrecht und setzt innerhalb von 30 Sekunden die gesamte Zimmereinrichtung in Brand! Wer jetzt glaubt, so etwas passiert immer nur den anderen Leuten, der irrt gewaltig - und das bestätigen sogar Gerichte.
Zu dem Einwand eines Klägers, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfeuers gering sei, urteilten das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (5K 101/85 v. 14.11.1985) sowie das Oberverwaltungsgericht Münster (10A 363/86 v. 11.12.1987): "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
Das Ende dieses Glücksfalls musste z.B. auch Graf Edzard zu Innhausen und Knyphausen am eigenen Leibe erleben, nämlich dann, als ihm am 26. Dezember 1893 sein schön geschmückter Weihnachtsbaum umkippte. Dieser setzte die Leinentapeten in Brand und so blieben am Ende des Weihnachtsfestes 1893 nur noch die rauchenden Grundmauern der Hauptburg von Schloss Lütetsburg (Ostfriesland) stehen. Jahrzehnte- oder gar Jahrhundertelang wurde ein festlich geschmückter, mit echten Kerzen bestückter Weihnachtsbaum aufgestellt und es ist nichts passiert. 1893 riss die Glückssträhne und die Sache ging in die Hose.

Damit Euch so etwas nicht passiert, mahne ich noch einmal eindringlich dazu:

Haltet brennende Kerzen stets im Auge und lasst sie niemals auch nur 1 Minute unbeaufsichtigt - schon gar nicht, wenn Kinder oder Haustiere im Haushalt leben!

Haltet Abstand zu brennbaren Gegenständen (Vorhänge, Möbel etc.) und tauscht weit niedergebrannte Kerzen rechtzeitig durch neue aus!


Befestigt die Kerzen in Euren Gestecken nur auf einer feuerfesten Unterlage!


Tauscht - nach Möglichkeit - das Tannengrün in Euren Gestecken nach ein bis zwei Wochen durch frisches aus (haben wir auch heute gemacht)!


Benutzt einen Weihnachtsbaumständer mit Wasserbehälter!


Verzichtet auf echte Kerzen im Weihnachtsbaum und greift am besten auf kabellose LED-Weihnachtsbaumkerzen zurück!


Haltet für den Fall der Fälle einen geeigneten Feuerlöscher (z.B. GLORIA SK 6 PRO) bereit!
Lest Euch alle Informationen noch einmal ausführlich in dem Artikel Brandschutz in der Weihnachtszeit durch!


Aber ich will hier nicht - wie üblich - wieder nur mit erhobenem Zeigefinger stehen sondern Euch bei dieser Gelegenheit auch eine schöne Adventszeit sowie ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Eurer Lieben wünschen.

Also - Frohe Weihnachten und lasst nichts an- bzw. abbrennen!

Euer Chris

© PhoenixFeuerschutz 2014


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