Montag, 16. März 2015

Missbrauch von Feuerlöschern

Ich habe schon lange vorgehabt, zu diesem Thema mal etwas zu schreiben und da kommt mir der neuerliche Fall von der missbräuchlichen Benutzung eines Feuerlöschers natürlich gerade recht.
Am vergangenen Samstag (14.03.2015) kam es bei einer Single-Party im oberpfälzischen Vohenstrauß zu einem folgenschweren Zwischenfall, bei welchem 18 Personen verletzt wurden und ein Sachschaden von mindestens 100.000 € entstanden ist.
Die Ursache hierfür war ein Feuerlöscher, welcher vom DJ der Veranstaltung mit voller Absicht und vor allem völlig grundlos ausgelöst worden ist. Der DJ hatte die ausgesprochen dämliche Idee, die partywütige Menge von immerhin 450 Personen auf dem Höhepunkt der Stimmung von der Bühne aus in einer kleinen Showanlage mit einem Feuerlöscher zu besprühen. Die ganze Aktion ging allerdings furchtbar nach hinten los, da es sich bei dem "eingesetzten" Feuerlöscher um einen ABC-Pulverlöscher handelte (BC-Pulver und D-Pulver haben in einer Stadthalle auf der Bühne nichts zu suchen, also kann es nur ein ABC-Löscher gewesen sein). Ruck Zuck war die Bude weiß und die Party endete jäh mit Atemnot, Prellungen, Panik und einem Großaufgebot der örtlichen Feuerwehr. Anstatt auf der Tanzfläche heißen Rhythmen zu folgen, standen die unverletzten Gäste draußen im Regen und haben sich den Hintern abgefroren. TOP!

So viel zur reinen Sachlage. Also ganz ehrlich gesagt kann ich überhaupt nicht verstehen, wie man auf solch eine - mit Verlaub - bescheuerte Aktion kommen kann! Der Feuerlöscher wurde obendrein nicht vom DJ für die Veranstaltung mitgebracht sondern den hat er sich einfach von der Wand in der Stadthalle geholt und somit für seinen Jux einen Teil der Sicherungseinrichtungen außer Kraft gesetzt, was bei vollem Hause und bestimmt auch beträchtlichem Alkoholkonsum seitens der Gäste eine unglaubliche Verantwortungslosigkeit darstellt.
Feuerlöscher sind ruhende Sicherungseinrichtungen und weder ein Spielzeug noch eine Requisite für irgendwelche Showeinlagen! Der missbräuchliche Einsatz von Feuerlöschern ist strafbar und im StGB heißt es hierzu wie folgt:
§ 145

Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
Wer also einen Feuerlöscher, welcher im Rahmen der gesetzlichen Verordnungen zum vorbeugenden Brandschutz vorgehalten wird, widerrechtlich, d.h. außerhalb einer Notsituation auslöst, macht sich strafbar! Durch das Auslösen geht der Feuerlöscher zwar nicht kaputt, doch ist er zunächst einmal nicht mehr einsatzbereit, d.h. im Notfall schlicht unbrauchbar - auch wenn nur ein Stoß Löschmittel entnommen wird.
Durch das einmalige Auslösen werden bewegliche, mit Dichtungen versehene Teile des Feuerlöschers (je nach Bauart Druckhebel oder Löschpistole) betätigt, welche im Anschluss nicht mehr richtig dicht schließen können und der Löscher so innerhalb weniger Stunden seinen Betriebsdruck verliert. Feuerlöscher sind für eine solche Betriebsweise nicht ausgelegt, weswegen auf den älteren Geräten aus den 1960er und 70er Jahren vielfach der Hinweis "Gerät nicht probeweise betätigen" angebracht ist.
Die ASR a2.2 legt nach Art, Nutzung und Größe der Räumlichkeiten über die von der DIN EN3 einem jeden Feuerlöscher zugewiesenen Löscheinheiten (LE) fest, wie viele Feuerlöscher installiert werden müssen. Wird nun auch nur einer von z.B. hunderten vorgeschriebenen Feuerlöschern auf solche Art außer Betrieb gesetzt, fehlen im Falle eines 6 kg-Pulverlöschers schonmal 6 LE und das gesamte Brandschutzkonzept des Gebäudes stimmt nicht mehr.

Tja, sowas wie auf der Party muss man erstmal bringen! Ich habe ein Foto gesehen, wie der DJ bei einer anderen Veranstaltung einen großen GLORIA KS 5 in den Händen hatte - er scheint so eine Aktion schonmal gemacht zu haben, welche vermutlich auch ganz cool rübergekommen ist; sonst hätte er es wohl nicht wieder probiert. Naja, der GLORIA KS 5 ist ein Kohlendioxidlöscher, welcher keine Sauerei anrichtet, da das Löschmittel Kohlendioxid rückstandsfrei verpufft - das gibt so einen ähnlichen Effekt wie bei einer Nebelkanone. Bei der Single-Party hat er aber einen Pulverlöscher für seine Show erwischt und das kann nur passieren, wenn man keine Ahnung hat.
Vor allem die US-Amerikanischen Filme, Serien und Sitcoms vermitteln ein völlig falsches Bild von Feuerlöschern, da dort immer nur Kohlendioxidlöscher abgeblasen werden; auch wenn das Sofa brennt und Kohlendioxid hier völlig wirkungslos ist. Aber der Grund ist klar, denn die Produzenten wollen sich weder ihr Studio versauen noch ihre technische Ausrüstung schrotten.
Der geschätze Schaden beläuft sich vorläufig auf 100.000 Euro und das kann hinkommen - wahrscheinlich wird's noch teurer, denn Löschpulver ist echt ein fieses Zeug. Das kriecht in die feinste Ritze und zerstört elektronische Bauteile. Seine Anlage dürfte er sich auf jeden Fall damit zerschossen haben und anderes Equipment ist mit Sicherheit auch unbrauchbar geworden. Dazu aufwändige Reinigungskosten der gesamten Halle und schon sind die 100.000 voll!

Ich habe gesehen, dass meine Seite aufgrund der Ereignisse gestern regelrecht geglüht hat, und die Einträge, ob Feuerlöscher schädlich oder giftig seien, die absoluten Renner waren.
Alle, die sich jetzt sorgen machen, weil sie das Zeug eingeatmet haben: Habt keine Angst, denn Ihr werdet außer Eurem Schrecken keine weiteren Schäden davontragen. Klar, eingeatmet löst es je nach Konzentration Hustenreiz und Atemnot aus und die Augen brennen auch ein bisschen. Mehr passiert aber nicht! Genauere Informationen könnt Ihr in diesem Artikel noch einmal nachlesen.

Dieser Artikel richtet sich auch an alle, die vielleicht in der Schule, im Parkhaus oder sonstwo aus Jux mal einen Feuerlöscher auslösen wollen. Lasst es sein! Mit so etwas gefährdet ihr Eure und die Sicherheit anderer, Ihr macht Euch strafbar und dürft wohl zumindest für einen Teil der entstandenen Schäden aufkommen. Glaubt bloß nicht, dass in den Schulfluren Kohlendioxidlöscher hängen, denn die gehören da nämlich gar nicht hin. Wenn es brennt, dann könnt Ihr zum Löscher greifen, aber sonst solltet Ihr tunlichst die Finger davon lassen.

©. Menzel 2015


1 Kommentar:

  1. Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, sei angemerkt, dass das sorglose Freisetzen des Inhalts eines CO2-Löschers auch nicht ganz unbedenklich ist. Wenn es ganz dumm kommt, ist das ganze ohne Vorwarnung lebensgefährlich!

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