Montag, 9. Februar 2015

Halonlöscher bei eBay verkaufen

Es wurde zwar auf dieser Seite schon einiges zum Thema "Halon" geschrieben, doch ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen - und zwar in Bezug auf den Verkauf von Halonlöschern auf eBay und eBay-Kleinanzeigen.
Der Verkauf von Feuerlöschern ist hier zwar grundsätzlich erlaubt und jedermann darf einen alten Feuerlöscher, welchen er im Keller oder sonstwo gefunden hat, anbieten - solange es sich dabei nicht um einen noch gefüllten Halonlöscher handelt! Das Inverkehrbringen von halonhaltigen Produkten ist in Deutschland seit 1994 verboten und dieses weiterhin bestehende Verbot wird heute von der EG-Verordnung 1005/2009 geregelt. Der Begriff des Inverkehrbringens ist dabei weit gefasst und schließt den Verkauf, den Tausch sowie auch das Verschenken von Halonlöschern mit ein. Als Halonlöscher zählen Feuerlöscher, welche eines der folgenden Löschmittel enthalten:
  1. Tetrachlorkohlenstoff
  2. Chlorbommethan (CB)
  3. Halon 1211
Die Halone gehören zu den Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und diese sind - je nach ihrer Zusammensetzung - gesundheitsschädlich bis hochgiftig und tragen zum Teil erheblich zum Abbau der Ozonschicht bei.

Zu 1.) Tetrachlorkohlenstoff ist das Älteste der als Löschmittel verwendeten Halone und Feuerlöscher, welche hiermit gefüllt sind, werden gemeinhin als TETRALÖSCHER bezeichnet. Die erste Zulassung der Tetralöscher erfolgte 1914 und diese Geräte wurden bis zu ihrem Verbot im Jahre 1964 millionenfach verkauft. Der Hauptvorteil von Tetrachlorkohlenstoff war, dass es hervorragend Brände von Benzin, Benzol, Petroleum und ähnlichen Flüssigkeiten löschen konnte und somit in Zeiten der Motorisierung und Industrialisierung sehr gefragt war. Der Nachteil: Tetrachlorkohlenstoff ist hochgiftig und schon wenige ml genügen, um einen erwachsenen Menschen zu töten! Da es immer wieder zu tödlichen Vergiftungen kam, wurde den Tetralöschern 1964 die Zulassung entzogen.

Zu 2.) Chlorbrommethan, abgekürzt "CB", ist dem Tetrachlorkohlenstoff ähnlich und hiermit gefüllte Feuerlöscher werden vorwiegend als "VERGASERBRANDLÖSCHER" und nur selten als "BROMIDLÖSCHER" oder "CB-LÖSCHER" bezeichnet. Mit CB wurde zwar schon den 1930er Jahren herumexperimentiert und es wurde im Zweiten Weltkrieg auch bei Luftwaffe und Marine eingesetzt, doch eine zivile Verwendung erfuhr es erst zum Ende der 1950er Jahre. Vorteilhaft war, dass es zwar immer noch giftig, aber weitaus weniger toxisch als der vorher verwendete Tetrachlorkohlenstoff war. Das Verbot von CB-Löschern erfolgte in Westdeutschland spätestens 1973.

Zu 3.) Hinter der Bezeichnung Halon 1211 verbirgt sich der Zungenbrecher "Bromchlordifluormethan" und Feuerlöscher, welche hiermit befüllt worden sind, werden im Allgemeinen einfach als "HALONLÖSCHER" bezeichnet. Eine andere Bezeichnung lautet "Freon 12B1", doch gilt diese hauptsächlich für die Verwendung als Kühlmittel. Diese Feuerlöscher waren ab 1973 im Einsatz und weitaus weniger giftig, als ihre Vorgänger. Sie wurden jedoch 1994 wegen ihrer enormen Ozonschädlichkeit aus dem Verkehr gezogen.

Aufgrund dieser Gesundheitsgefahren und negativen Umwelteigenschaften ist der Handel mit halonhaltigen Produkten, welche mehr als 0,1 % Vol. der genannten Stoffe enthalten, verboten und stellt seit dem 13. Mai 2013 gemäß § 12 der Chemikaliensanktionsverordnung einen Straftatbestand dar. Tetra-, CB- und Halonlöscher enthalten die genannten Stoffe in Reinform, sodass die im Behälter enthaltene Menge unter Berücksichtigung etwaiger Zusätze etwa 85 - 100 % Vol. beträgt.

Halonlöscher erkennen
Wenn Ihr also einen alten Feuerlöscher bei Euch im Keller oder der Garage entdeckt und diesen verkaufen wollt, ist es ratsam zunächst herauszufinden, um was für einen Feuerlöscher es sich handelt. Die besten Hinweise darauf, was der Feuerlöscher enthält, bietet der Aufdruck und bei folgenden Bezeichnungen solltet Ihr hellhörig werden:







  • TETRA-LÖSCHER (Tetrachlorkohlenstoff)
  • TETRA-TOTAL (Tetrachlorkohlenstoff)
  • DIN TETRA (Tetrachlorkohlenstoff)
  • SONDERLÖSCHER Typ K (Tetrachlorkohlenstoff)
  • CEAGOL (Tetrachlorkohlenstoff)
  • MINIMAXOL (Tetrachlorkohlenstoff)
  • Typ XT (Tetrachlorkohlenstoff)
  • Typ T (Tetrachlorkohlenstoff)
  • Bauart T
  • CB-LÖSCHER (Chlorbrommethan)
  • CHLORBROMMETHAN-LÖSCHER (Chlorbrommethan)
  • VERGASERBRANDLÖSCHER (Chlorbrommethan)
  • BROMID-LÖSCHER (Chlorbrommethan)
  • Typ CB (Chlorbrommethan)
  • Bauart CB
  • HALON (Halon 1211)
  • HALON 1211 (Halon 1211)
  • 12B1 (Halon 1211)
  • Typ HA (Halon 1211)
  • Bauart H (Halon 1211)
Diese Auflistung erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, doch bietet sie einen recht vollständigen und herstellerübergreifenden Überblick.
Solltet Ihr Euch anhand der Bezeichnung nicht sicher sein, gibt zumindest bei Tetra- und CB-Löschern die Bauform einen eindeutigen Hinweis auf einen halonhaltigen und zudem auch sehr giftigen Inhalt. Tetra- und CB-Löscher sind relativ klein (15 - 60 cm lang), da sich ihr Inhalt in der Regel zwischen 0,2 und 2,0 l bewegt. Gängige Größen sind

  • 0,2 l
  • 0,5 l
  • 0,8 l
  • 1,0 l
  • 2,0 l

Es soll zwar auch Feuerlöscher mit 4 und 6 l Inhalt gegeben haben, doch habe ich einen solchen in 25 Jahren noch nie gesehen. Ganz charakteristisch ist neben ihrer Größe die Ventilarmatur. Diese ist mit einem einfachen Handrad aus Metall oder Kunststoff ausgestattet und einer dünnen Spritzdüse mit Gewinde versehen.

Am schwersten sind die mit Halon 1211 gefüllten Halonlöscher als solche auszumachen, da sie sich von Ihrem Aufbau her nicht oder nur wenig von harmlosen Pulverlöschern unterscheiden. Diese gibt es mit 2, 4 und 6 kg Füllmenge und als charakteristischstes Merkmal kann hier - zumindest bei den 4 und 6 kg-Geräten - die breite Düse am Schlauch gesehen werden. Verwechselt sie aber nicht mit dem Schneerohr an Kohlendioxidlöschern. Halon 1211-Feuerlöscher verfügen zudem oft über ein Manometer und stets über eine Druckhebelarmatur. Bei Modellen mit 4 und 6 kg Inhalt ist diese für Handbetätigung ausgelegt und bei solchen mit 2 kg Füllmenge sind neben den Druckhebelarmaturen für Handbetätigung dagegen auch Armaturen für Fingerbetätigung verbaut worden - bei einigen frühen Exemplaren sogar noch welche mit Zughebel und Pistolengriff. Auch hier besteht wieder Verwechselungsgefahr mit normalen Auto-Pulverlöschern oder 1,5 kg Kohlendioxidlöschern; deswegen: schaut gerade hier besser immer auf den Aufdruck. Besonders bei den Halon 1211-Feuerlöschern fällt auf, dass nur Piktogramme für die Brandklassen B und C aufgeführt werden. Schaut aber zur Sicherheit auch nach der Bauartbezeichnung. Diese ist ganz unten im Siebdruck aufgeführt und bei Halonlöschern lautet diese stets "Bauart: H 2/4/6 L". Ich sage das deshalb, weil auch BC-Pulverlöscher im Umlauf sind, welche ebenfalls nur die Brandklassen B und C tragen. Hier beginnt die Bauartbezeichnung jedoch mit einem "P" (z.B. P 6 L bei einem Dauerdrucklöscher mit 6 kg BC-Pulverfüllung).

Was passiert, wenn ich einen Halonlöscher zum Kauf anbiete?
Ganz einfach: Wenn Ihr bei Eurer Artikelbeschreibung nicht sehr sorgfältig vorgeht, wird Euer Angebot kurzerhand von eBay gelöscht. Doch das ist noch nicht alles, denn Ihr bekommt zusätzlich noch Post von den Behörden.
Hier links seht Ihr ein Bespiel solch eines Schreibens, bei welchem ich aus Datenschutzgründen sämtliche Namen, Nummern und Adressen geschwärzt habe. Das Schreiben war nicht an mich adressiert sondern an jemanden, der mir einen schönen alten TETRALÖSCHER überlassen hat, welchen er zuvor bei eBay zum Verkauf angeboten hatte. Nunja, eBay hat das Angebot gelöscht und den Verkäufer wohl umgehend bei den Behörden angeschwärzt, woraufhin er dann diesen Brief bekam.
Wie Ihr lesen könnt, gehen die Behörden da gleich in die Vollen und man wird ganz unverhohlen verdächtigt, mit illegalen Chemikalien zu handeln, was gegen die EG-Verordnung 1005/2009 verstößt und nach Chemikaliensanktionsverordnung einen Straftatbestand darstellt. Oha... das sitzt natürlich erstmal!
Die zweite Seite des Schreibens habe ich weggelassen, da diese nur noch einen Satz zu den Abgabebestimmungen enthält. Kurz und klein: Ihr bekommt sechs Wochen Zeit, den Löscher fachgerecht entsorgen zu lassen und den Behörden innerhalb dieser Frist einen Entsorgungsnachweis vorzulegen - und das kostet natürlich Geld.
Jetzt in diesem Falle war alles ganz harmlos, denn bei dem betreffenden Feuerlöscher handelte es sich um ein leeres Gerät, welches weder Lösch- noch Treibmittel enthielt. Nachdem der Anbieter den Behörden glaubhaft versichert hat, dass der Löscher leer war und ich als neuer Besitzer und in meiner Eigenschaft als Sachkundiger dieses noch einmal bestätigt und den Feuerlöscher für unbedenklich erklärt habe, war die Sache dann vom Tisch - zum Glück!

Tjaaa - Ihr seht... sowohl eBay als auch die Behörden sind da ganz groß hinterher, dass die Halone nicht in die Umwelt gelangen.

Darf ich einen Halonlöscher überhaupt anbieten?
Ja, aber nur dann, wenn er vollständig entleert ist, d.h. er darf weder Lösch- noch Treibmittel enthalten und lediglich als Ausstellungs-, Dekorations- oder Sammlerstück dienen soll. Bei allen anderen Feuerlöschern, sprich Pulver-, Kohlendioxid-, Wasser- und Schaumlöschern ist das völlig schnurz-piep-egal, ob da noch was drin ist oder nicht, aber Halonlöscher müssen zwingend leer sein. Sonst gibts Ärger!
Um jegliches Theater von vorn herein zu vermeiden, solltet Ihr natürlich nur leere Feuerlöscher anbieten. Ob der Feuerlöscher voll oder leer ist, merkt Ihr schon am Gewicht. Hebt den Löscher hierfür einfach mal hoch. Zudem könnt Ihr ihn ein bisschen schwenken (nicht wie bekloppt schütteln), denn sowohl Tetrachlorkohlenstoff als auch CB sind Flüssigkeiten, welche in dem Behälter hin und herschwappen - wie das Wasser in einer Wasserflasche. Halon 1211 ist zwar ein Gas, doch im Feuerlöscher liegt es in komprimierter und somit ebenfalls flüssiger Form vor - schwappert also auch. Fummelt auf gar keinen Fall an der Armatur herum um durch Aufdrehen oder Niederdrücken herauszufinden, ob da was rauskommt! Das ist nicht nur strafbar und umweltschädigend sondern könnte Euch oder andere die Gesundheit oder sogar das Leben kosten!

Wenn der Feuerlöscher leer ist, dann dürft Ihr ihn verkaufen, nur solltet Ihr in der Angebotsbeschreibung sehr deutlich formulieren, dass es sich um einen leeren Feuerlöscher handelt, welcher ausschließlich zu Dekozwecken dient. Verwendet dabei Worte wie "leer", "entleert", "ohne Inhalt", "Deko" und dergleichen. Das kostet zwar wertvolle Zeichen, aber es ist notwendig! Ich appelliere natürlich an Eure Ehrlichkeit und setze voraus, dass Ihr wirklich nur leere Halonlöscher als solche anpreist! Alles andere wäre glatter Beschiss und unfair. Weiterhin setze ich voraus, dass Ihr den Löscher für den Verkauf nicht vorher selbst geleert habt! Denkt nicht einmal daran!

Tja, wenn der Löscher voll sein sollte, dann ist der Verkauf verboten. In den meisten Fällen lohnt es sich auch nicht, den Löscher für einen Verkauf fachgerecht entleeren zu lassen - den müsstet Ihr dann so teuer anbieten, dass Ihr vermutlich darauf sitzen bleibt. Daher rate ich Euch, volle Halonlöscher einem Entsorger zu übergeben, wenn Ihr ihn nicht selbst behalten wollt. Wenn das ganze Gerät auf den Schrott kommt, könnt Ihr ihn teilweise sogar kostenlos abgeben. Wenn Ihr ihn behalten wollt, dann solltet Ihr den Halonlöscher vorher fachgerecht entleeren lassen, bevor Ihr ihn als Dekoobjekt in Eure Wohnung hängt. Zur Feuerwehr braucht Ihr aber gar nicht erst gehen, denn die können und dürfen das nämlich selbst nicht. Die Löscher sind zwar dicht und es kann Euch auch niemend zwingen, einen solchen Löscher abzugeben oder entleeren zu lassen, solange er sich in Eurem Besitz befindet, aber ratsam wäre es schon, sich so ein Zeug nicht in die Bude zu stellen.

Mit Halonlöschern müsst Ihr also aufpassen, wenn Ihr diese verkaufen wollt. Hier noch einmal die wichtigsten Regeln in Kurzform:

  1. Prüft, bevor Ihr einen Feuerlöscher anbietet, um was für ein Gerät es sich handelt!
  2. Wenn es sich um einen Halonlöscher handelt, stellt über das Gewicht und durch Schwenken des Geräts fest, ob dieser noch voll oder leer ist!
  3. Betätigt keinesfalls das Ventil!
  4. Nur leere Halonlöscher dürfen gehandelt werden!
  5. Weist in der Artikelbeschreibung deutlich darauf hin, dass der Feuerlöscher leer ist!
  6. Leert den Feuerlöscher keinesfalls selbst!
  7. Volle Halonlöscher dürfen nicht angeboten werden!

Durch die herrschende Gesetzeslage verschwinden jedoch auch leider viele Halonlöscher im Schrott und das ist sehr sehr schade, da auch solche Feuerlöscher einen wichtigen Teil in der Geschichte des Brandschutzes einnehmen und immerhin 80 Jahre fester Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes waren. Aber so ist es!
Also: Bietet keine vollen Halonlöscher zum Kauf an, Ihr handelt Euch damit nur Ärger ein. Vor allem eBay hat hier ein sehr strenges und auch gut funktionierendes Überwachungssystem, wie Ihr lesen konntet und glaubt mir: Auch wenn Ihr nichts von Halon, Tetra und dergleichen erwähnt und den Löscher auf dem Foto auch so hindreht, dass der Aufdruck nicht zu lesen ist, wird eBay darauf aufmerksam. Die kennen sich auch aus.

© PhoenixFeuerschutz 2015




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