Donnerstag, 3. April 2014

Entsorgung alter Feuerlöscher

Oft tauchen beim Kauf eines Hauses, bei Haushaltsauflösungen oder einfach beim Ausmisten von Kellern, Garagen und Dachböden alte Feuerlöscher auf, mit welchen die Besitzer nichts mehr anfangen können. Um sich dieser zu entledigen, werden sie vielfach in die Mülltonne gestopft oder in den Container mit Bauschutt geworfen, doch diese Art der Entsorgung ist ebenso wie das Abladen im Wald oder sonstwo verboten!
Feuerlöscher sind Druckbehälter und gelten allein deshalb als Sondermüll, welcher fachgerecht entsorgt werden muss. Eine fachgerechte Entsorgung bzw. eine Aufarbeitung zum Dekostück empfiehlt sich allein deshalb, da alte Feuerlöscher nicht ganz ungefährlich sind und bei Benutzung mitunter erhebliche Gefahren bergen können. Hinzu kommt, dass manche Modelle hochgiftigen Tetrachlorkohlenstoff (Tetralöscher), giftiges Chlorbrommethan (CB-Löscher oder Bromidlöscher) oder stark umweltgefährliches Halon 1211 (Halonlöscher) enthalten. Aber auch, wenn sie nur herkömmliches Pulver und dergleichen enthalten, sollten sie einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Feuerlöscher können, wie andere Problemabfälle (z.B. Lacke, Farben etc.) bei den städtischen Schadstoffsammelstellen, Entsorgungsbetrieben oder Brandschutzfachbetrieben abgegeben werden. Manchmal werden Altgeräte kostenlos, aber oft nur kostenpflichtig angenommen. Die Preise schwanken von Unternehmen zu Unternehmen, doch werde in der Regel für Pulver-, Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher mit 6 bis 12 kg / l Inhalt  werden in der Regel etwa 10 Euro verlangt, für Halonlöscher ca. 25 - 30 Euro.

TIPP: Bevor Ihr Euren alten Löscher zum Schrott bringt, durchforstet doch mal das Internet oder stattet Eurer Freiwilligen Feuerwehr einen Besuch ab, ob nicht jemand noch Verwendung für das gute Stück hat. Ich selbst habe bei der Verkleinerung meiner Sammlung auch viele Feuerlöscher zu Feuerwehren und an befreundete Sammler abgegeben und wenn man noch jemanden damit glücklich machen kann, ist das doch die Mühe in jedem Falle wert. Nur beachtet: Halonhaltige Löschmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden!

© C. Müller 

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