Autofeuerlöscher mit 2 kg ABC-Pulver |
Nein, ist es nicht. Es bleibt jedem Verkehrsteilnehmer selbst überlassen, ob er ein Löschgerät mitführen möchte, oder nicht. Im Ausland sieht das anders aus, denn vor allem in östlichen Ländern sowie in Skandinavien ist ein Feuerlöscher im Auto Pflicht. Allerdings gilt das überwiegend für Einheimische, d.h. für dort zugelassene Autos. Für Touristen ist das Mitführen eines Feuerlöschers meines Wissens nicht vorgeschrieben. Dennoch: Bevor Ihr mit Eurem Auto ins Ausland fahrt, informiert Euch ganz genau, was alles dabei sein muss!
Viele fragen sich ebenfalls, was denn ein Feuerlöscher an Bord überhaupt für einen Sinn macht. Oft hört man "einfach brennen lassen, die Kasko zahlt ein neues Auto". Es geht bei Feuerlöschern an Bord jedoch eigentlich nicht primär um den Schutz des Wagens, sondern um den Schutz der Insassen. Schon viele eingeklemmte Personen sind in ihren Autos verbrannt, weil kein Feuerlöscher zur Stelle war. Wenn Ihr einen Autolöscher mithabt, seid Ihr jederzeit in der Lage, Euch und auch anderen zu helfen.
Welcher Feuerlöscher eignet sich für Fahrzeuge?
Für PKW gibt es extra sogenannte "Autofeuerlöscher". Dies sind kleine kompakte Löschgeräte mit 1 bzw. 2 kg ABC-Pulver. Wenn Ihr Euch für solch einen Löscher entscheidet, dann greift zu einem 2 kg-Pulverlöscher. Feuerlöscher mit nur 1 kg Inhalt sind nahezu wirkungslos, da sie nach spätestens 5 sek. leergepulvert sind. Schaum und Kohlendioxid werden zwar auch in 2 l bzw. 2 kg-Geräten angeboten, doch eignen sich diese eigentlich nicht als Autofeuerlöscher. Halonlöscher, welche es früher vor allem bei BMW und Mercedes gab, sind verboten, das Mitführen ist strafbar.
Angebracht wird der Autofeuerlöscher meistens unter dem Fahrersitz oder im Kofferraum. Achtet vor allem darauf, dass der Löscher niemals direkt der Sonne ausgesetzt ist - sonst kann er schnell zu warm werden. Mir ist die Unterbringung im Kofferraum am Liebsten - dort ist er - zumindest bei Limousinen (siehe Bild) - in jedem Falle vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.
Dann allseits gute Fahrt!
© C. Müller
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