Sonntag, 20. Januar 2013

Rauchmelderpflicht in NRW

Nachdem die Installation von Rauchmeldern bereits in 11 Bundesländern* Pflicht ist, zieht auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nach und beschloss am 04.12.2012 eine Änderung der Landesbauordnung, welche den gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen vorsieht.

Wann und wo muss ein Rauchmelder installiert werden?
Die Einbaupflicht besteht für alle privaten Neu- und Umbauten ab dem 01.04.2013. Bereits bestehende private Gebäude müssen bis spätestens zum 31.12.2016 nachgerüstet werden.
Dem Gesetz nach ist dann in jedem Schlafraum, Kinderzimmer und Flur, welcher als Rettungsweg dient, mindestens ein Rauchmelder einzubauen.

Wer ist für Einbau und Wartung zuständig?
Für den Einbau ist stets der Eigentümer des entsprechenden Gebäudes zuständig, d.h. bei Mietwohnungen hat der Vermieter für die Installation zu sorgen. Die Wartung bzw. Instandhaltung ist vom Besitzer durchzuführen.
Es ist allerdings noch nicht ganz klar, ob es ausreichend ist, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei Mietwohnungen durch den Mieter über eine regelmäßige Funktionskontrolle mittels der Funktionstaste und einem regelmäßigen Batterietausch erfolgt, oder ob der Rauchmelder nach DIN 14676 jährlich von einer qualifizierten Fachkraft gewartet werden muss, welche wiederum vom Vermieter beauftragt wird.
Da die eingebauten Rauchmelder nicht nur die Mieter der jeweiligen Wohnung, sondern alle Bewohner des Hauses schützen bzw. schützen sollen, ist eine Übernahme der Verpflichtung zur Wartung durch den Vermieter erstrebens- und zur Sicherheit Aller auch wünschenswert. Man denke allein schon an Studenten-WGs (Entschuldigung für das Klischee, ist aber leider so), die es nicht mal schaffen, das Treppenhaus zu fegen oder andere Pfeifen, welche die Batterien aus dem Rauchmelder entnehmen und in die Fernbedienung legen...
Auch nach Expertenmeinung wäre eine zentral organisierte Sicherstellung der Funktionsbereitschaft aller im Haus vorhandener Rauchmelder durch den Vermieter die sinnvollste Handhabung der Wartung und Instandhaltung. Wenn dies in einem Zustaz im Mietvertrag vereinbart wird, dann können die Kosten für die Wartung auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Wenn die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft doch durch den Mieter erfolgen soll, dann muss dieser in jedem Falle eindeutig und unmissverständlich - etwa durch einen Zusatz im Mietvertrag - auf die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der verbauten Rauchmelder hingewiesen werden.

Was für eine Art Rauchmelder muss installiert werden
Die Preisspanne bei Rauchmeldern reicht etwa von 5 bis 80 Euro und eine gesetzliche Vorschrift, welches Gerät nun eingebaut werden soll, gibt es meines Wissens nicht - lediglich Verischerer könnten diesbezüglich auf die Erfüllung bestimmter Auflagen pochen, aber dieses ist wie gesagt vom Versicherer abhängig.
Hochpreisige Rauchmelder sind etwas empfindlicher als günstige Geräte und im Gegensatz zu diesen mit Langzeitbatterien ausgestattet, welche mitunter 10 Jahre und länger halten. Richtig dicker Brandrauch, wie er schon nach kurzer Zeit entsteht, wird jedoch auch von günstigerenn Modellen erkannt. Achtet beim Kauf vor allem auf das CE-Kennzeichen, die Prüfnummer sowie die Angabe EN 14604. Zudem sollten sie von unabhängigen Instituten, z.B. vom VdS, zertifiziert sein.
Aber, wenn Ihr erstmal nicht allzu viel Geld ausgeben wollt: Ein günstiger Rauchmelder ist besser als keiner!

Wo sollte der Rauchmelder installiert werden?
Neben den bereits erwähnten Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren sollten auch in den anderen Wohnräumen wie Küche, Wohn- und Arbeitszimmer Rauchmelder installiert werden. Hier befinden sich in der Regel die meisten Elektrogeräte in einem Haushalt, welhalb hier auch jederzeit ein Brand ausbrechen kann. Jeder Rauchmelder sollte stets an der Zimmerdecke und möglichst zentral im Raum angebracht werden. Rauch steigt nach oben und wird so unter der Zimmerdecke am schnellsten erkannt und gemeldet. Die Anbringung an, hinter oder vor Stürzen und Balken oder an der Wand schränken die Raucherkennung erheblich ein und können zur völligen Wirkungslosigkeit des Geräts führen.


Ist die Rauchmelderpflicht sinnvoll?
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Menschen, die bei einem Brand ums Leben kommen, nicht in den Flammen verbrennen, sondern am Rauch ersticken und in der Gesellschaft alle auf Freiwilligkeit basierenden Appelle spätestens dann zu nichts führen, sobald auch nur ein paar Euro investiert werden müssen, finde ich persönlich die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern sehr sinnvoll und auch äußerst begrüßenswert. Zugleich stellen sich weite Teile der Gesellschaft selbst ein Armutszeugnis aus, denn wenn der Schutz des eigenen Lebens erst gesetzlich beschlossen werden muss, dann ist das irgendwie schon ein wenig armselig, oder wie seht Ihr das?
Appelle von Feuerwehren, Sicherheitsexperten und nicht zuletzt auch von mir, sich einen Feuerlöscher zuzulegen, werden ebenso gern überhört und ignoriert. Vielleicht gibt es hierzu ja bald auch ein Gesetz - zumindest für Miethäuser wäre die verpflichtende Installation von Feuerlöschern in Fluren und Treppenhäusern sehr empfehlenswert, denn man weiß ja schließlich nie so genau, was der Nachbar nebenan, über- oder unter einem so alles treibt.

*Bundesländer mit bereits bestehender Rauchmelderpflicht
  • Bayern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
© C. Müller 

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