Sonntag, 25. März 2018

Pulverlöscher im Privathaushalt

Pulverlöscher sind für den privaten Haushalt im Allgemeinen nicht zu empfehlen, da sie im Falle eines Einsatzes eine wirklich immense Sauerei und vielfach auch hohe Schäden anrichten. Ein Gramm Löschpulver besteht aus mehreren Millionen Teilchen und diese feinen Bestandteile setzen sich hartnäckig auf allen Oberflächen ab und dringen auch in die kleinste Ritze. Elektrogeräte geben nach etwa einem halben Jahr den Geist auf und auch Teppiche, Vorhänge und Polstermöbel können dauerhaft versaut sein. Aufgrund der hohen Kolateralschäden haben Pulverlöscher in sämtlichen Bereichen des Wohnens also nichts zu suchen, doch wie sieht es mit Keller und Garage aus?
Da der Keller in vielen Fällen mit dem Wohnbereich verbunden ist und wir auch hier empfindliche Elektrik vorfinden (Heizung, Waschmaschine, Trockner etc.), sollte generell auch hier von der Vorhaltung eines Pulverlöschers abgesehen werden; aber - war da nicht was mit Ölheizung?
Die Frage ist berechtigt, doch auch bei einer Ölheizung mit entsprechenden Vorratstanks ist ein Pulverlöscher nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ein Schaumlöscher würde es also auch hier tun, nur sollte bedacht werden, dass Brände innerhalb der Ölheizung (z.B. auslaufendes Öl entzündet sich auf heißem Abgasrohr) unter Umständen mit einem Schaumlöscher nur schwer bekämpft werden können. So könnte zum Beispiel der Löschmittelstrahl aufgrund der verschachtelten Abdeckungen keine Möglichkeit haben, bis an den Brandherd vorzudringen.
In der Garage bleibt aufgrund der durchaus auch unter den Gefrierpunkt fallenden Temperaturen im Prinzip nur der Pulverlöscher, da dieser frostsicher bis -30 °C ist und für den Frostbereich den günstigsten und auch effektivsten Schutz bietet.

Fazit
Für den häuslichen Gebrauch sollten generell Schaumlöscher angeschafft werden, da diese mit ihrer Eignung für die Brandklassen A und B beinahe alle Bereiche abdecken* und nur dort ein bisschen Schweinerei anrichten, wo sie benutzt werden.
Ein Pulverlöscher sollte wenn überhaupt nur dann angeschafft werden, wenn es dem Betreiber explizit um den Schutz der Ölheizung oder Garage geht**. Für alle anderen Zwecke erweist sich auch im Keller der Schaumlöscher als die bessere Wahl. 

* Ausgenommen Brände von Speisefetten und -ölen der Brandklasse F.
** Der Pulverlöscher sollte für diesen Fall als Zusatzgerät gesehen und dementsprechend aufgestellt werden, z.B. im Heizraum bzw. in der Garage.

©. Menzel 2018

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